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Arbeitsvertrag(dieser befristet)mit Inhalt"Lohnzahlung erfolgt zum letzten des Vollgemonats"ist das

Frage von sanny6 sanny6

Arbeitsvertag mit solchen Inhalt,ist der überhaupt rechtens?

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Antworten (4)

  • 2
    Antwort von radihalle radihalle

    Gemeint ist bestimmt der Folgemonat. Ich kenne solche Vereinbarungen in Arbeitsbereichen, die nach Leistung abgerechnet werden. Es gibt da einige, die erst die Stundenzettel z.B. in den ersten Wochen des nächsten Monats im Lohnbüro vorliegen haben und dann erst die Bruttoermittlung vornehmen können. Diese vorbereitenden Arbeiten werden dann einige Tage benötigen, um endlich die Netto-Abrechnung durchführen zu können.
    Und so kann schon ein Monat Verzögerung nötig sein.
    Bei gleichbleibendem Gehalt gilt immer noch :
    Der AN sollte am letzten Arbeitstag des Monats in Besitz des Einkommens sein.
    Normaler Termin für Lohnabrechnungen ist in der Regel der 20. des akt. Monats. Die Sozialversicherungen haben deshalb bereits feste Melde-Daten des aktuellen Monats festgelegt.
    Durch die verspätete Zahlung können die AG allerdings auch die Soz-Abgaben später entrichten.
    Hoffe, das erklärt einiges. mfG Radi

  • 1
    Antwort von anonymous Gast

    ach, liber radünzel, arbeitsrecht kann ja sooooooooo komplex sein ... und doch wiederrum ganz einfach.

    für den fall, dass nichts geregelt ist, bestimmt sich die vergütung nach gesetz. schau doch mal ins bgb abschnitt 8. dort ist beschrieben wie beim dienstvertrag zu verfahren ist.

    § 614 legt fest, dass die vergütung dann, wenn sie nach zeitabschnitten bemessen ist (anmerkung: das könnte ein monat sein), die vergütung nach ablauf der einzelnen zeitabschnitte zu entrichten ist. also pustekuchen mit dem 20. eines monats. noch drastischer wird das ganze, wenn du dir vorhältst, dass der 614er abbedingbar ist. wenn ein vertrag im voraus etwas anderes regelt, also etwa den schluss des folgemonates als zahlungszeitpunkt festlegt, dann ist das so. obs gerecht ist mag man bezweifeln, aber es ist rechtswirksam.

  • 0
    Antwort von Jankykatze Jankykatze

    das mag zwar "unueblich" oder "unmoralisch" sein, aber wenn du das unterschreibst, ist es wirksam. gehoert nicht zu den klauseln, die automatisch unwirsam werden, da der zahlzeitpunkt frei vereinbart werden kann.

  • 0
    Antwort von anonymous Gast

    nachfrage: "zum letzten tag des vollmondes"? oder ist die klausel anders zu verstehen???

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