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Arbeitsvertrag bis zum 19.12.2008 gehabt aber nicht dran gedacht

Frage von piano1 piano1

HI, ich hab ne arbeitsvertrag bis zum 19.12.2008 gehabt. Hab aber nicht dangedacht, hab bis zum 19.12 gearbeitet und dann war laut chefin immer nicht zu tun, ich sollte meine übertsunden abbauen. Erst als ich heute nachfragte wie das mit bezahlung und ende der überstunden ist sagte sie das es ja nur ein befristeter arbeitsvertrag gewesen wäre. gibt es da jetzt ne möglichkeit das der vertrag sich verlängert hat automatisch? Und was wird das arbeitsamt dazu sagen?

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Antworten (6)

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    Antwort von Engel82 Engel82

    Normalerweise hätte er sich verlängert, wärst du arbeiten gegangen. Keine Ahnung, wie es nun ist. Natürlich dumm, dass es vergessen wurde und die Chefin nicht früher was dazu gesagt hat. Ich würde morgen um acht direkt beim Arbeitsamt auf der Matte stehen und die Sache mal schildern... Vor allem dann auch Arbeitslosengeld beantragen und Bewerbungen schreiben

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit der Befristung. Eine automatische Verlängerung ist nicht möglich, da beide Seiten den Vertrag erfüllt haben. Nach Ende der Befristung müsste dann ein weiterer befristeter Vertrag oder ein Festvertrag kommen. Also keine stillschweigende Verlängerung. MfG

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    hilft Dir das weiter?:

    Weiterbeschäftigung trotz zulässiger Befristung

    In bestimmten Fällen kann der Arbeitnehmer unbefristete Weiterbeschäftigung verlangen, auch wenn die Befristung an sich wirksam ist.

    1. Ein wichtiger Fall ist nunmehr im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt (§ 15 Abs. 5):

    Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt. Es gelten dann die bisherigen Bedingungen weiter. Hinsichtlich etwa vereinbarter Kündigungsfristen gilt dies aber nur, wenn sie auf einen solchen Fall erstreckt werden sollten; andernfalls gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

    quelle: internetratgeber-recht

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Da dich die Chefin nicht von der Arbeit abgehalten hat, ist dein Vertrag automatisch zu einem unbefristeten Vertrag geworden.

    Lass dich morgen von einem Anwalt für Arbeitsrecht dahin gehend beraten.

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    Antwort von erdbeermaus erdbeermaus

    Das ist natürlich schlecht, aber ich denke wenn du sofort zum Arbeitsamt gehst, wird sich die Sache schon regeln.

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    Antwort von irmchen1 irmchen1

    Ich kann mir zwar nicht erklären, wie man sowas vergessen kann, aber ich denke , dass der Ärger für dich vorprogrammiert ist: AA!!! Automatische Verlängerung des AV schließe ich aus!!!

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