Arbeitsvertrag, betriebliche Notwendigkeit, Mehrarbeit

2 Antworten

Mit Absatz 2 ist gemeint, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die täglichen Arbeitszeiten absprechen. Da kann er halt auch sagen, heute arbeiten sie von xxUhr bis xxUhr und nächsten Tag von xxUhr von xxUhr. Im Normalfall gibts da aber keine komplikationen. Im Büro sind z.b. Arbeitszeiten von 8-17Uhr abgesprochen. In Außnahmen kann man sich auch mal drauf einigen, dass man von 9-18Uhr arbeitet. Bei Änderungen vom Arbeitgeber aus, muss er das aber auch frühzeitig bekannt geben.

Mit der betrieblichen Notwendigkeit ist gemeint, wenn an einem Tag plötzlich (oder nicht plötzlich) ein Mehraufwand an Arbeit anfällt, muss der Arbeitnehmer halt Überstunden machen, die sich aber auch in Maßen belaufen müssen. Eine Inventur z.B. dauert meist etwas länger, weswegen man dann auch mal 2-3Tage lang überstunden machen muss.

Die Klausel "welche mit dem Gehalt abgegolten ist" ist weder rechtens noch unrechtens. Es kommt auf das Gehalt an. Wenn du z.b. nur 1400€ verdienst bei einer 40Std. Woche, aber oft eine 60Std. Woche hast, ist diese Klausel nicht rechtens... Unterliegt der Betrieb dem Tarifvertrag, ist die Überstundenregelung des Tarifvertrages verbindlich.

Vielen Dank.

Kann betriebliche Notwendigkeit auch sein, dass generell mehr Arbeit da ist, als bewältigt werden kann? Sprich Chef nimmt mehr Aufträge an, als in reeller Zeit bearbeitet werden können.

Zum Gehalt, ca. 45.000 werden es sein, frisch von der Uni. Einen Tarifvertrag gibt es nicht.

@thenicklessone

ja, auch das zählt zu betriebliche Notwendigkeit.. Halt, wenn mehr Arbeit zu bewältigen ist, als man in 8 Std. Arbeitszeit am Tag schaffen kann.

Hui.. Den Bruttolohn möcht ich auch haben ;) Als was arbeitest du denn?

@Faeril88

In der Softwareentwicklung, gerade meinen Master fertigstudiert. Hmm, also kann ich mich auf einige Überstunden einstellen :/

@thenicklessone

Evtl. kam das jetzt auch ein bisschen falsch rüber.. Natürlich kommt es auch oft genug vor, dass man die Arbeit von einem Tag nicht schafft... Aber das heißt nicht gleich, dass man Überstunden machen muss. Man kann es dann auch locker am nächsten Tag erledigen... Als Beispiel habe ich bei meiner alten Arbeitsstelle Kundenaufträge entgegengenommen. Bei Bestelleingang bis 15Uhr war noch eine Lieferung am nächsten Werktag gewährleistet. Aber alles was später rein kam, würde erst am übernächsten Tag ankommen. Das hieß für mich, ich hatte zwar am Tag noch genug Arbeit im Prinzip, konnte aber halt manches auf den nächsten Tag verschieben.

Ich habe aber auch gelesen, dass Arbeitnehmer, gerade die Neulinge, in der Softwareentwicklung liebend gern Überstunden machen, damit man engagiert rüberkommt ;) Bist du selbst in einer Gewerkschaft, dass du da evtl. mal nachfragen kannst wegen den Überstunden?

@Faeril88

Generell habe ich ja nichts gegen Überstunden, gerade am Anfang gehören die ja sowieso dazu. Aber wenn regelmäßig aus 40 Stunden 60 werden, und die mit dem Gehalt abgegolten sind, hätte ich doch etwas dagegen einzuwenden.

Ich glaube, das Engagement haben alle Neulinge, das liegt nicht an der Branche ;)

@thenicklessone

Ja, das stimmt schon.. Das Engagement hat eigentlich jeder Neuling.

Wegen den Überstunden, wie gesagt, da erkundige dich ggf. noch woanders. Ich bin selbst nur eine Laie und gerade weil diese Klausel so wischi waschi ist, ist das schwer zu sagen. Ich hab jetzt eben aber nochmal gelesen, dass in einem Fall vom Düsseldorfer Landgericht entschieden wurde, dass diese Klausel gegen das Transparenzgebot für vorgefertigte Verträge verstößt. Wenn der Arbeitgeber die Klausel z.b. mit dem Punkt erweitern würde, dass alle Überstunden bis z.b. 30 Stunden im Monat mit dem Bruttomonatsgehalt abgegolten sind, aber alles, was da drüber geht entweder bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen wird, dann wird die Klausel auf jedenfall gültig.

Hier nochmal der Artikel für dich: http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/1667_arbeitszeitgesetz-ueberstunden-ueberstunden-sind-mit-dem-gehalt-abgegolten-ist-rechtlich-bedeutungslos/

So wie ich das bisher mitbekommen Habe (Verwandte, Freunde, Bekannte), fährt der AN besser, wenn die Arbeitszeit erfasst und Überstunden bezahlt werden.

"Vertrauensarbeitszeit" hört sich erst mal gut an. Die Realität sieht dann oft so aus, dass Überstunden an der Tagesordnung sind, da man die Arbeit in der "normalen" Arbeitszeit nicht schafft.

Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat? Der hat bei der Lage der Arbeits- und Pausenzeiten ein Wörtchen mitzureden Der § 4 Arbeitszeitgesetz besagt sowieso, dass die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen ist. Das das bei vielen Jobs oft etwas schwierig ist und oft anders gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Die "betriebliche Notwendigkeit" ergibt sich aus dem Arbeitsablauf- und -anfall.

Die "Überstundenklausel" ist so nicht rechtens. Würde im Vertrag z.B. stehen, dass Überstunden von bis zu XXX Stunden mit dem Gehalt abgegolten sind, wäre das rechtens. Ohne Eingrenzung ist die Klausel aber ungültig. Du kannst das in einem BAG-Urteil nachlesen ( BAG 01.09.2010, 5 AZR 517/09)