knetartpunktde am 28.12.2007 um 11:52 Uhr
Ist es für ALG 2-Empfänger notwendig, daß sie vor Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung (165 Euro) vom zuk. Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag erhalten, um diesen dem zust. Jobcenter zuzusenden oder reicht hierfür das Ausfüllen der Veränderungsmitteilung ?
Erst mal reicht die Veränderungsmitteilung. Der Arbeitgeber muss eh eine Arbeitsbescheinigung vom Amt ausfüllen. Da brauchen sie den Arbeitsvertrag nicht.

Du musst die Veränderung mitteilen und dein Arbeitgeber muss dann jeden Monat so eine "Verdienstbescheinigung" für die ARGE ausfüllen

ES gibt in Deutschland keine Arbeitsvertragspflicht.Es reicht auch ein per Handschlag geschlossener Vertrag.Jedoch muß der Arbeitgeber dir Deinen verdienst jeden Monat schriftlich bescheinigen und das MUßT Du dem Jobcenter/ARGE vorlegen.