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Arbeitsvertrag bei geringfügiger Beschäftigung für Jobcenter nötig ?

gefragt von knetartpunktdeknetartpunktde am 28.12.2007 um 11:52 Uhr

Ist es für ALG 2-Empfänger notwendig, daß sie vor Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung (165 Euro) vom zuk. Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag erhalten, um diesen dem zust. Jobcenter zuzusenden oder reicht hierfür das Ausfüllen der Veränderungsmitteilung ?

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ALG2 x 374 Arbeitsvertrag x 362 HartzIV x 188 Jobcenter x 170 Veränderungsmitteilung x 1

Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 28. Dezember 2007 11:54
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Erst mal reicht die Veränderungsmitteilung. Der Arbeitgeber muss eh eine Arbeitsbescheinigung vom Amt ausfüllen. Da brauchen sie den Arbeitsvertrag nicht.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 28. Dezember 2007 11:56
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Du musst die Veränderung mitteilen und dein Arbeitgeber muss dann jeden Monat so eine "Verdienstbescheinigung" für die ARGE ausfüllen


kasimir
beantwortet von kasimir am 16. Juni 2008 10:31
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ES gibt in Deutschland keine Arbeitsvertragspflicht.Es reicht auch ein per Handschlag geschlossener Vertrag.Jedoch muß der Arbeitgeber dir Deinen verdienst jeden Monat schriftlich bescheinigen und das MUßT Du dem Jobcenter/ARGE vorlegen.


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