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Arbeitsvertrag bei einem 440 € Job?

Frage von pysty pysty

Moin, Moin,

kennt sich jemand aus? Einem Bekannten wurde ein 440,- €- Job angeboten.

Ist ja sozialversicherungspflichtig: so weit, so gut.

Gibt es bei den 440,- €- Jobs auch eine Arbeitsstundenregelung wie bei einem Mini- Job ( bis zu 15 Stunden wöchentlich )?? Gibt es einen Arbeitsvertrag? Wird einer benötigt, oder reicht die Anmeldung vom AG?? Mein Bekannter hat keinen weiteren Job. Danke!

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Antworten (9)

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    Antwort von pfkpfk pfkpfk

    Hier schreiben tatsächlich einige Käse, auch die, die schreiben, dass andere Käse schreiben. In der Tat kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich abgeschlossen werden. Dennoch müssen die sogenannten wesentlichen Vertragsbestandteile schriftlich fixiert werden, egal ob da dann "Arbeitsvertrag" drüber steht oder was anderes. Grundlage ist der § 2 Nachweisgesetz:

    § 2 Nachweispflicht

    (1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

    1.der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,

    2.der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,

    3.bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,

    4.der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,

    5.eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,

    6.die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,

    7.die vereinbarte Arbeitszeit,

    8.die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,

    9.die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,

    10.ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

    Im § 1 ist übrigens geregelt, dass dies für alle Arbeitgeber gilt, außer für die, die nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstems 1 Monat eingestellt werden.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Moin, -das so genannte NachwG is n unnützer Papiertiger.- Mit der Meldung zur Sozialversicherung hat der AG einen Tätigkeitsschlüssel anzugeben.- Der Nachweis zur Sozialversicherung ist unverzüglich auszuhändigen.- Der Tätigkeitsschlüssel enthält sämtliche notwendigen Angaben über die Tätigkeit.- guckst du hier http://www.kindergeldseminare.de/pdf/aa/schluessel.pdf - Des Weiteren ist ausnamslos ALLES gesetzlich geregelt.-für Urlaubsregelungen gilt das BUrlG, für Kündigungen der § 622 BGB, usw. -wenn keine Befristung extra vereinbart wurde, ist nix befristet.- Das ergibt sich aus § 622 Abs 3 BGB.- Der §2 NachwG ist also völlig unnützes Zeug, weil sich aus den grundsätzlichen Pflichten des AG zur Anmeldung bei der SozVers., wie RV u. KK, über den Tätigkeitsschlüssel restlos ALLES ergibt.- sogar der Lohn lässt sich über den Tätigkeitsschlüssel herleiten.- das ergibt sich über die "übliche Vergütung" nach § 612 BGB.- Dem komische Nachweis§§ ist also, weil sich restlos ALLES aus dem Tätigkeitsschlüssel ergibt, mit der Anmeldung zur SozVers und der Übergabe der Meldebescheinigung an den AN genüge getan.- Es ist sogar so, dass wenn ein Unternehmer eine Person mit der Verrichtung einer Arbeit betraut, die Person zu "üblichen Bedingungen" und nach gesetzlichen Regelungen als angestellt gilt.- Streng genommen schränkt ein Arbeitsvertrag eher die Rechte des AN ein.- Wenn das Unternehmen im Arbeitgeberverband ist, ist es auch i.d.R. Tarifgebunden.- Da ist dann auch wieder alles haarklein geregelt.- Es bleibt dabei: Müssen muss man nix.- Zum einfachen Nachweis im Streitfall reicht es wenn der Std-Lohn auf nem Fetzen Papier steht (mit Unterschrift).- Z.B. "Herr Meier Verdient 10€/Std Brutto."- Aber selbst das ergibt sich aus der "üblichen Vergütung" uber den Tätigkeitsschlüssel.-

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin,

    Ersma schreiben hier einige ziemlichen Käse.

    N Arbeitsvertrag MUSS man NICHT haben.

    Es gelten dann gesetzliche Regelungen.

    Lass dir einfach deinen Stundenlohn abzeichnen.

    Kommentar von pysty pystypysty

    hast du eine Quelle für mich?? Ich habe bisher auch immer gelesen, dass ein Arbeitsvertrag nötig ist...

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch regeln alles rund um das Arbeitsverhältnis, wenn nur ein mündlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Arbeitszeiten sind im Arbeitszeitgesetz niedergelegt, Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz.

    Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle Arbeitsverhältnisse.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich. Sobald im Einvernehmen gearbeitet wird, existiert ein Arbeitsvertrag.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Moin pysty,- Hans u. Dea haben völlig Recht.- Zu den von dir gefragten Quellen kuckst du in meine Antwort auf den Kommentar von "pfkpfk".- es ist rerin GAR nix nötig. - Der komische §2 NachwG ist völliger Blödsinn. (siehe Begründung).- Tätigkeitsschlüssel, §§ 612 u. 622 BGB, BUrlG, ArbZG usw. regeln ALLES.- Streng genommen: "sobald einer ne Schraube dreht isser angestellt."- Wenn nix vereinbart wurde, gelten die genannten gesetzlichen Regelungen.

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    Antwort von Hundefreund1987 Hundefreund1987

    Einen Arbeitsvertrag braucht man für einen 400 bzw 440euro job auf jeden fall.

    1. man kann nachlesen wieviel Urlaub man hat
    2. Wieviele stunden im Monat/woche zu leisten sind
    3. Wie lange und ob eine Probezeit ist
    4. Zum nach weiß bei ämtern
    5. (im bescheuerstenfall) der Ag sagt er hätte keinen eingestellt. Kein vertrag keine arbeit

    versicherung usw

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Moin,- Mann muss nix extra vereinbaren oder gar n Arbeitsvertrag haben.- zu1: Urlaub regelt das BUrlG,- zu2: Die Arbeitszeiten ergeben sich aus dem ArbZG.- zu3: Wenn nix vereinbart ist hat man ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit.- zu4: Was wollen die Amter mit nem Arbeitsvertrag? Die benötigen ne Lohnabrechnung.- zu5: Das kann der AG nicht behaupten. sobalt der Arbeiter nachweisen kann, das er auch nur eine einzige Schraube gedreht hat, isser zu gesetzlichen Bestimmungen eingestellt. (siehe meine anderen Kommentare dazu).- N Arbeitsvertrag MUSS man GAR nicht haben.- Man KANN, aber Müssen muss man nich.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Das ist Verhandlungssache. Auf einen schriftlichen Vertrag sollte sie in dem Fall bestehen.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Eine Arbeitsstundenregelung sollte schon in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.

    Ein Arbeitsvertrag ist nicht bindend vorgeschrieben,aber immer für beide Seiten vorteilhaft,denn : Was man schriftlich vereinbart,gibt keinen Grund zu Verstimmungen.

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    Antwort von monokulti monokulti

    Man kann zwar auch ohne Arbeitsvertrag einen Job annehmen aber der Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf einen schriftlichen Vertrag und für Arbeitgeber ist der Arbeitsvertrag wegen der Nachweispflicht eigentlich auch nötig. Und in einem Arbeitsvertrag gehört natürlich auch die Wochenarbeitszeit hinein.

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    Antwort von Helli01 Helli01

    es gibt keine 440€ jobs, er ist wohl beschäftigt und verdient 440€ brutto, na dann viel spass :/

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    Antwort von ron77 ron77

    Ein Arbeitsvertrag ist unbedingt notwendig. In diesem ist dann auch geregelt wie viele Stunden er machen soll.

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    Antwort von juli5555 juli5555

    einen Arbeitsvertrag gibt es IMMER! Dort sind ja auch die Urlaubstage und alles geregelt.

    LG

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