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Arbeitsvertrag bei einem 400 euro job)

Frage von XeniaH XeniaH

hallo an alle) mal ne frage, also ich habe einen job bekommen, leider gibt es da keinen arbeitsvertrag... auch bei der anderen aushilfe. Es sind nur wenige mitarbeiter dort, aslo ein kleiner betrieb. die Firma gefehlt mir sehr, aber ich weiß nicht so ganz ohne vetrag ist i-wie komisch. Eine lohnsteuerkarte haben die bis jetzt auch nicht verlangt, ledeglich die sozialversicherungsnummer,hab auch einen blatt da ausgefüllt, und meine immatr. bescheinigung abgegeben, ansonsten nichts mehr..also die sind da echt super und ich will dort auch bleiben, aber hab angst, nicht dass ich dann probleme krieg, dass ich kein vetrag ha´b und ist es nicht so wie bei schwarzarbeit? kenn mich net aus, also bitte um hilfe)))

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Antworten (8)

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    Antwort von sindbadkaroL sindbadkaroL

    Probleme bekommt wenn der AG bei einer Sozialversicherungsüberprüfung. Darüber musst du dir keine Gedanken machen. Die Steuerkarte in dem Fall interessiert die AG auch nicht, muss nicht vorliegen. Was vorliegen muss, ist allein die Sozialversicherungsnummer um dich ordentlich anmelden zu können. Umlage bei der KK abzuführen und gewisse PB zur KV/RV. Du bist Studentin (Immatrikulation) weiß momentan nicht was hier die Merkmale sind, kommen Beiträge in Betracht zur KV/RV, weiß ich wie gesagt bei der Konstellation nicht. Auf jedenfall ist das Sache des AG und nicht der Aushilfe. AG führt Lohnkonto, Stundennachweis. Stunden kannst du dir auch zu Kontrolle aufschreiben, das du den Satz nicht übersteigt. Du hast dich erkundigt, gut Aush.vertrag liegt nicht vor, nicht dein Problem. Mal fünf gerade sein lassen. In dem Fall Hauptsache AG zahlt deinen Aush.-lohn/verg. Und händigt dir die Anmeldung in Kopie aus, dass du als Aushilfe gemeldet bist, reicht. Diese erhälst du spätestens, wenn der erste Monat abgerechnet wurde. Diese aber verlangen als Beweis, das du tatsächlich angemeldet bist. Kann er dieses nicht erbringen, dann bitte nach was anderen umschauen...

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    Antwort von mbrandis mbrandis

    Trotzdem würde ich mir einen Arbeitsvertrag geben lassen! Wo geregelt ist was Du zu tun hast und ob es Urlaubstage gibt...Arbeitszeiten etc.

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    Antwort von emser emser

    Bei einem 400,-- Eurojob brauchst du keine Lohnsteuerkarte, denn der ist steuerfrei. Es reicht die Sozialversicherungsnummer um dich bei der Minijobzentrale anzumelden. Einen Vertrag brauchst du nicht unbedingt. Ohne Vertrag zählen die gesetzlichen Regelungen. Alles, was du extra regeln möchtest, sollte aber in einem Vertrag fest geschrieben sein!

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    Antwort von thairu thairu

    Ohne Arbeitsvertrag kann eigentlich nicht sein, dann hast du ja nichts in der Hand. Ich würde da nochmal nachfragen.

    Kommentar von XeniaH XeniaH

    die hat gesagt, es gibt da keinen..ich frag zwar jetzt noch mal nach, aber darf ich überhaupt ohne einen arbeitet?

    Kommentar von emser emseremser

    Natürlich kannst du ohne Vertrag arbeiten und es ist trotzdem keine Schwarzarbeit. Ohne Vertrag heißt nur: Das die gesetzlichen Regelungen automatisch greifen!

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Bei einem Minnijob ist das nicht unbedingt nötig,aber besser .Ihr habt einen mündlichen Vertrag.Aber da kann man denn nichts beweisen.Da der Arbeitgeber die nebenkosten trägt braucht Du auch keine Lohnsteuerkarte abgeben.

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    Antwort von DerIng DerIng

    So ganz ohne Schriftliches ist nicht möglich. Der Arbeitgeber muss spätestens nach einem Monat die wichtigsten Eckpunkte (Arbeitszeit, Stundenlohn, usw.) die schriftlich zukommen lassen (siehe Nachweisgesetz).

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    Antwort von bitmap bitmap

    In Deutschland ist der Arbeitsvertrag nicht an eine Form gebunden. Das heißt, er muss nicht unbedingt schriftlich vorliegen. Mündliche Vereinbarungen gelten auch, sind nur später im Zweifelsfall kaum nachweisbar.

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    Antwort von Reservist Reservist

    Frag mal nach.

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