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Arbeitsvertrag befristet oder Unbefristet?

Frage von xXBlueAngel21Xx xXBlueAngel21Xx

Hallo

Es geht um eine Freundin von mir.

Sie arbeitete damals von Januar 2006 bis September 2007 in der Firma XY. Sie hatte ein Befristeten Vertrag und wurde nicht Übernommen, sprich sie bekam keinen Unbefristeten Vertrag obwohl sie gute Arbeit leistete. Nunja... Jetzt absolviert sie ein Jahrespraktikum, nach einem Jahr Arbeitslosigkeit, bei genau der gleichen Firma XY in der sie zuvor auch Festangestellt gearbeitet hat.

Alle sagen sie verrichtet gute Arbeit. Man sagt auch das ein Arbeitsvertrag winken würde. Nun Ist die Frage, wenn es wirklich zu einer erneuten Anstellung kommt. - Welche art eines Vertrags bekommt sie: Befristet oder Unbfristet? - Kann sie auf einen Unbefristeten Vertrag bestehen?

Habt Ihr damit schon Erfahrung gemacht? Würd mich über Hilfreiche Antworten freuen.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Eine Befristung (nach S.1) ist nicht zulässig,wenn mit dem demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.(TzBfG § 14 Abs.:2 Satz 2)

    Ist die Befristung rechtsunwirksam,so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen;er kann vom Arbeitgeber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.(TzBfG § 14 Satz 1)

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    Antwort von martinrosenheim martinrosenheim

    Rechtsgrundlage für die Befristung von Arbeitsplätzen ist vor allem das Teilzeit- und Befristungsgesetz, abgekürzt TzBfG

    Zu finden ist es hier: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/index.html

    Zunächst einmal ist wichtig, ob die Befristung einen sachlichen Grund hat. Das kann z.B. sein Elternzeitvertretung für jemand anders, vorübergehender Bedarf u.ä.. Zu lesen insbes. in § 14 Abs. 1 TzBfG. Wenn ein sachlicher Grund für den neuen Arbeitsvertrag vorliegt, kann er befristet werden. Das kann auch gerichtlich überprüft werden, wenn der Beschäftigte klagt.

    Weitere Möglichkeit ist eine Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes, § 14 Abs. 2. Dabei ist aber zwingend vorausgesetzt, dass vorher noch nie ein Arbeitsverhältnis bestand (§ 14 Abs. 2 Satz 2). Eine solche Befristung wäre im geschilderten Fall unwirksam, Folge wäre das Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

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    Antwort von kabatee kabatee

    Nein, sie bekommt vermutlich wieder einen befristeten Vertrag.Das ist heutzutage leider so.

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    Antwort von Raller Raller

    Sie bekommt wieder nur einen unbefristeten Arbeitsvertrag, weil dies für den Arbeitgeber einfacher ist.

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    Antwort von ichbins1968 ichbins1968

    Grundsätzlich kann sie nicht auf einen unbefristeten Vertrag bestehen, da gibt es keine Rechtsgrundlage für, auch nicht wenn sie schon mal einen befristeten Vertrag bekommen hat. Es liegt also im Ermessen der Firma ob befristet oder unbefristet. Die befristung kann bis zu 2 Jahre erfolgen, bei Existenzgründern sogar bis 4 Jahre

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    Antwort von samirax5 samirax5

    Ich schätze, wenn, dann bkommt sie wieder einen Jahresvertrag.. Scheint so eine masche dieser Firma zu sein.

    Ich denek nicht, dass sie damit durchkommt, wenn sie auf einen unbefristeten vertrag besteht. da bekommt sie eher gar keinen..

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