Hallo Leute,
ich war 3monate arbeitslos.Hab ich bei fast jeder Zeiarbeiterfirma beworben immer mit der selben antwort: Bei arbeit rufen wir sie an.
Habe vor 1woche bei einer Zeitarbeiterfirma unterschrieben und gesagt das ich nur im Umkreis sprich 20km arbeiten will. Die waren damit einverstanden. Nun so habe ich einen anruf bekommen von Ihnen das die Arbeit 70km von mir entfernt ist. Habe die arbeit da ich kein auto habe abgelehnt weil ich im Gespräch betont habe nur im Umkreis arbeiten zu möchten. Da Sie in nächstbarer Zeit keine Arbeit in der nähe für mich haben, habe ich gebeten den Vertrag aufzulösen damit ich mich woanders beworben kann.
Bei einer anderen Firma wo ich beworben habe war die Stelle laut telefon wieder woanders als beim Gespräch. Na gut, dachte ich geh ich mal arbeiten. Ich habe einen Tag gearbeitet, und auch da sollte ich wieder woanders geschickt werden. Wollte das nicht und habe wiederum um auflösung des Arbeitsvertrages gebeten. War eventuell ein fehler von mir. Nur die Vergangenheit lässt sich nicht mehr ändern.Da ich so oder so nach dem Sommer weiter auf die Schule gehn werde und weiterhin eine Arbeitsstelle zu suche bezieht sich meine frage ob das Arbeitsamt für die ersten drei Monate ( da habe ich keine Arbeit finden können) das Geld zurückhaben möchten. Das ich eine Sperrzeit bekommen werde ist so oder so unumgänglich.
Das stimmt so nicht. Der Grund der Arbeitslosigkeit ist mitentscheidend. Wird man durch Leichtsinn oder "grobe Fahrlässigkeit" arbeitslos, kann das AA durchaus eine Sperre aussprechen und ggf. auch bereits gezahltes Arbeitslosengeld zurückfordern.
Bist du dir sicher? Wieso müsste/sollte man das Geld zurückzahlen wobei man tatsächlich arbeitslos war?