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Arbeitsvertrag aufgelöst ALG 1 Sperre Geld zurück?

Frage von themessage themessage

Hallo Leute,

ich war 3monate arbeitslos.Hab ich bei fast jeder Zeiarbeiterfirma beworben immer mit der selben antwort: Bei arbeit rufen wir sie an.

Habe vor 1woche bei einer Zeitarbeiterfirma unterschrieben und gesagt das ich nur im Umkreis sprich 20km arbeiten will. Die waren damit einverstanden. Nun so habe ich einen anruf bekommen von Ihnen das die Arbeit 70km von mir entfernt ist. Habe die arbeit da ich kein auto habe abgelehnt weil ich im Gespräch betont habe nur im Umkreis arbeiten zu möchten. Da Sie in nächstbarer Zeit keine Arbeit in der nähe für mich haben, habe ich gebeten den Vertrag aufzulösen damit ich mich woanders beworben kann.

Bei einer anderen Firma wo ich beworben habe war die Stelle laut telefon wieder woanders als beim Gespräch. Na gut, dachte ich geh ich mal arbeiten. Ich habe einen Tag gearbeitet, und auch da sollte ich wieder woanders geschickt werden. Wollte das nicht und habe wiederum um auflösung des Arbeitsvertrages gebeten. War eventuell ein fehler von mir. Nur die Vergangenheit lässt sich nicht mehr ändern.Da ich so oder so nach dem Sommer weiter auf die Schule gehn werde und weiterhin eine Arbeitsstelle zu suche bezieht sich meine frage ob das Arbeitsamt für die ersten drei Monate ( da habe ich keine Arbeit finden können) das Geld zurückhaben möchten. Das ich eine Sperrzeit bekommen werde ist so oder so unumgänglich.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Amoebe Amoebe

    Das Arbeitslosengeld wirst du nicht zurückzahlen müssen, da warst du ja tatsächlich arbeitslos.

    Kommentar von TanteBertha TanteBerthaTanteBertha

    Das stimmt so nicht. Der Grund der Arbeitslosigkeit ist mitentscheidend. Wird man durch Leichtsinn oder "grobe Fahrlässigkeit" arbeitslos, kann das AA durchaus eine Sperre aussprechen und ggf. auch bereits gezahltes Arbeitslosengeld zurückfordern.

    Kommentar von themessage themessage

    Bist du dir sicher? Wieso müsste/sollte man das Geld zurückzahlen wobei man tatsächlich arbeitslos war?

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Heute müssen viele Berufstätige einen weiten Weg zur Arbeit zurücklegen, auch ohne Auto und ohne weltbewegeneden Verdienst. In meinem Bekanntenkreis ist ein Mann, der tgl. für eine Strecke zur Arbeit 2 Std. unterweg ist: Bus - Bahn - Bus. Er geht morgens um 5 Uhr aus dem Hause und ist am Abend um 19 wieder zurück. Das alles bei einer Zeitarbeitsfirma mit entspr. niedrigem Gehalt. Ein Grossteil des Verdienstes geht für Fahrkarten drauf, die nicht vom AG erstattet werden. Am Ende hat er 40 Euro mehr als ein Hartz4-Empfänger. Und das alles um nicht der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen, sondern für sich selbst zu sorgen. Von dieser "Sorte" Berufstätiger gibt es heute eine ganze Menge. Worüber, bitte, beklagst Du Dich? Das man Dir die Arbeit nicht bis vor die Haustür liefert? Diese Zeiten sind vorbei.

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    Antwort von themessage themessage

    Das wär ja ein Ding falls die tatsächlich für die 3monate in den ich arbeitslos war das geld zurückfordern

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    Antwort von themessage themessage

    Da das Arbeitsamt davon ausging das ich anfang Mai arbeite haben die mir vor Arbeitsbeginn ein teil des ALG1 ( für den Monat Mai) überwiesen. Falls es zur einer Sperre kommen sollte, werden die es den wieder zurückhaben wollen den teil der überweisung`?

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    Antwort von bizeps24 bizeps24

    Vielleicht wäre es cleverer gewesen die "Auflösung" mit dem Arbeitsamt zuvor zu besprechen. Vielleicht besteht aber immer noch die Option eines sachlichen (!) Gesprächs unter Darlegung Deiner Gründe.

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