Du kannst nur zwei mal im Jahr kündigen:
Wenn Du am 1. November einen neuen Job anfangen willst, gilt folgende Rechnung:
Nächstliegendes Quartalsende: 30. September, 6 Monate vorher: 30. März. D.h. Du musst bis zum 30. März deine Kündigung eingereicht haben, damit der Vertrag zum 30. September endet. d.h Du müsstest dann noch einen Monat überbrücken. Wenn der neue Job erst am 1. Dezember anfängt, müsstest Du zwei Monate überbrücken.
Und der zweite Satz bedeutet folgendes: Wenn Du eine andere Kündigungsfrist haben willst (zB ein Jahr oder nur drei Monate zum Quartalsende), gilt diese andere Kündigungsfrist auch für den Arbeitgeber, d.h. er ist dann nicht an die ursprüngliche Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende mehr gebunden, sondern darf dann auch 1 Jahr oder eben drei Monate zum Quartalsende kündigen.
Und der letzte Satz bedeutet, dass der Arbeitgeber, egal was für Kündigungsfristen vereinbart sind, eine fristlose Kündigung immer möglich ist (wenn die Voraussetzungen für die fristlose Kündigung erfüllt sind).
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