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Arbeitsvertrag AT Angestellter

Frage von bscott bscott

Hallo zusammen

in meinem Vertrag steht: Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Jede Änderung der Kündigungsfrist zugunsten der einen Vertragspartei tritt gleichzeitig auch für die anderen Vertragspartei in Kraft. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

Was bedeuter dieses, außer das nur 4 x im Jahr gekündigt werden kann

Grüße

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Antworten (3)

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    Antwort von TimMetzling TimMetzling

    Das heißt,dass Änderungen in der Kündigungsfrist vorgenommen werden können und für beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) gleichermaßen gelten. Und dass es immer die Möglichkeit gibt, fristlos gekündigt zu werden, aber nur bei schwerwiegenden Verstößen, wie z.B. Diebstahl

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    Antwort von Alexa0126 Alexa0126

    Du kannst nur zwei mal im Jahr kündigen: Wenn Du am 1. November einen neuen Job anfangen willst, gilt folgende Rechnung:

    Nächstliegendes Quartalsende: 30. September, 6 Monate vorher: 30. März. D.h. Du musst bis zum 30. März deine Kündigung eingereicht haben, damit der Vertrag zum 30. September endet. d.h Du müsstest dann noch einen Monat überbrücken. Wenn der neue Job erst am 1. Dezember anfängt, müsstest Du zwei Monate überbrücken.

    Und der zweite Satz bedeutet folgendes: Wenn Du eine andere Kündigungsfrist haben willst (zB ein Jahr oder nur drei Monate zum Quartalsende), gilt diese andere Kündigungsfrist auch für den Arbeitgeber, d.h. er ist dann nicht an die ursprüngliche Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende mehr gebunden, sondern darf dann auch 1 Jahr oder eben drei Monate zum Quartalsende kündigen.

    Und der letzte Satz bedeutet, dass der Arbeitgeber, egal was für Kündigungsfristen vereinbart sind, eine fristlose Kündigung immer möglich ist (wenn die Voraussetzungen für die fristlose Kündigung erfüllt sind).

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    Antwort von StraycatHB StraycatHB

    Wieso? Ist doch klar formuliert. Was genau verstehst Du nicht?

    Stray

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