1

Arbeitsvertrag Arbeitnehmerin!

Frage von nanine123 nanine123

Huhu ihr Lieben,

also ohne drum rum zu reden, eine angestellte von uns, die nun auch schon einen monat bei uns arbeitet, weigert sich ihren arbeitsvertrag zu unterschreiben, weil nicht explizit drinne steht, dass sie eine vollzeitkraft ist! im arbeitsvertrag steht genau, "die arbeitsstunden richten sich nach dem bedarf des betriebes und werden zeitnahe vom arbeitgeber mitgeteilt" (sprich in form des dienstplanes) sie möchte das in den vertrag reinkommt, dass wir ihr 152 stunden im monat zu sichern, da sie stunden bei uns im betrieb variieren können wir das nicht tun. da sie wie gesagt schon einen monat arbeitet und auch geld bekommen hat frage ich mich wie nun die rechtslage ist?!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 3
    Antwort von Wishmaster69 Wishmaster69

    Vielleicht solltet ihr mal Nachhilfe zum Thema Arbeitsrecht nehmen. In einen Arbeitsvertrag gehören unbedingt die Arbeitsstunden (wöchentlich/monatlich/täglich) und wie diese verteilt werden. Da die Mitarbeiterin schon einen Monat gearbeitet hat, gilt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, dass nur noch gemäß den Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes gekündigt werden kann. Und wenn du 25 Urlaubstage schon als großzügig empfindest, dann kann ich mir schon vorstellen, was für ein Typ Arbeitgeber ihr seid. Hast du schon einmal etwas von Annahmeverzug gehört? Wenn keine Arbeit da ist, hat der Arbeitgeber trotzdem zu zahlen, da er das unternehmerische Risiko trägt und dieses nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen kann. Insofern kann ich die Kollegin sehr gut verstehen, wenn sie die Arbeitszeit im Vertrag geregelt haben will.

  • 3
    Antwort von DiplIngo DiplIngo

    Da der Vertrag in Schriftform nicht unterschrieben ist, gilt er auch nicht.

    Allerdings habt ihr einen mündlichen Vertrag geschlossen und der gilt.

    Was mich jetzt etwas an der Formulierung stört ist das "zeitnahe ... mitgeteilt" und "...stunden richten sich nach dem Bedarf des Betriebes". Böse ausgelegt kann man das so lesen: Die Arbeitszeit beträgt 0 ... 152 Stunden, der AG sagt am Abend vorher Bescheid, ob der AN arbeiten soll. Insofern wundert es mich nicht, das die AN das so nicht unterschreiben will, wenn eine Vollzeitstelle vereinbart war.

    Wie wäre es denn mit einer Formulierung, dass sie in der Regel 152 Stunden pro Monat arbeitet und die Lage der Arbeitszeiten sich nach dem Betriebserfordernissen richtet. Außerdem sollte da eine Mindestfrist von mindestens zwei Tagen vorher (oder so Ähnlich) drin stehen, an denen der AG dem AN den Dienstplan mitteilt.

    Wie soll der AN denn sonst seine Freizeit planen? Würdest Du gerne auf Stundenbasis quasi in Dauerbereitschaft arbeiten wollen?

    Kommentar von nanine123 nanine123nanine123

    der dienstplan steht immer schon einen monat vorher, man das immer gleich alle denken das jede firma seine mitarbeiter abziehen will! zudem dürfen alle mitarbeiter ihre "wunschschichten" eintragen ... wenn ich alle einzelheiten hier nennen würde, dann habe ich ja morgen noch zu tun, ich wollte nur mal ne meinung, es ist mit ihr mündlich vereinbart das sie vollzeit arbeitet und wir brauchen sie auch vollzeit, zudem sind auch die urlaubstage so geregelt... ich meine welche aushilfe auf 400 euro basis bekommt denn 25 tage urlaub????

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Hey, nicht gleich eingeschnappt sein!

    Verträge werden nämlich nicht für die guten Zeiten gemacht, sondern für Streitfälle (eben schwarz auf weiß belegt).

    Dann kannst Du doch eine 14-Tage-Frist in den Vertrag reinschreiben, tut Dir ja nicht weh, zumal Du die doppelte Zeit vorher weißt, wer welche Schicht macht.

    Dadurch dass Du so etwas in den Vertrag reinschreibst, dokumentierst Du, das Dir die Planungssicherheit Deiner AN wichtig ist und schaffst damit Vertrauen. Kostet Dich nichts und bringt Dir einiges.

    Ich fand nur die Formulierung sehr unglücklich. Deswegen schrieb ich ja auch hin "Böse ausgelegt". Man kann es halt so lesen und angesichts der Medienberichte über Rauswürfe wegen Maultaschen und Frikadellen und Handy-Aufladung am Arbeitsplatz finde ich es schon nachvollziehbar...

    Und 24 Tage stehen jedem AN zu! Siehe hier http://www.erwin-denzler.de/arbeitsrecht.html#Urlaubsanspruch

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Nachtrag: Der GRund warum sie nciht unterschreiben will ist doch vermutlich genau das:"es ist mit ihr mündlich vereinbart das sie vollzeit arbeitet und wir brauchen sie auch vollzeit". Warum, steht es dann nicht im Vertrag? Du sagst ihr Vollzeit zu und gibst ihr einen Teilzeitvertrag?!

    Und mit dem einen Tag oberhalb der gesetzlichen Mindestanzahl Urlaubstage kannst Du auch nur mässig punkten.

    Kommentar von nanine123 nanine123nanine123

    gehts denn noch? "mit diesem einen tag kannst du nicht punkten" ey, wer nicht arbeiten will, muss es nicht! und wenn dir der urlaub zu wenig ist, dann zwingt dich doch auch keiner dafür zu arbeiten! die bewerber/an kennen die konditionen und wenn sie dafür nicht arbeiten wollen, dann eben nicht und wenn sie nun nicht unterschreiben will, abgesehen davon habe ich den vertrag nicht geschrieben, sondern unser anwalt, also setze ich voraus das dieser in ordnung ist, kann ich sie nicht zwingen, richtig, aber dann darf sie auch gerne gehen! es gibt genug die arbeiten wollen!

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Nun, mich wirst Du nicht mit 25 Tage ködern können, ich habe die normalen 30.

    Aber wenn Du Dich wieder abgeregt hast, lies noch mal richtig:"nur mässig punkten."

    Und die Bewerber kennen eben nicht die Konditionen! Du sagst etwas mündlich zu und schreibst dann etwas anderes.

    Und nur weil Dein Anwalt die für Dich beste Formulierung gewählt hat, bedeutet es noch lange nicht das der schriftliche Vertrag dem mündlichen entspricht. Und wenn der AN dann ablehnend reagiert, springst Du gleich aus der Hose? Überdenke doch noch mal die Situation aus dem Blickwinkel Deiner AN...

    An den anderen Antworten kannst Du übrigens ablesen, dass ich nicht der Einzige bin, der das als grenzwertig ansieht.

    Kommentar von nanine123 nanine123nanine123

    ich gehe davon aus du hast ein unternehmen unterm allerwertesten sitzen und kannst nur so große töne spucken weil du absolut fachlich versiert bist und zudem den titel "arbeitgeber" des jahres eingesammelt hast!

    wenn jeder arbeitnehmer extrawünsche für seinen arbeitsvertrag hat, wo kommen wir arbeitgeber denn dahin??? zudem können die stunden ja auch mal mehr werden und wo sitz ich denn wenn die dame mir sagt, NEIN in meinem vertrag stehen nur 152 stunden!!! (und ja ü stunden werden extra und sogar doppelt bezahlt) bevor das hier auch noch zur diskussion steht!!!

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Nicht ganz, ich arbeite in einer maroden Klitsche mit weniger als 90 Leuten und bin AN.

    Allerdings habe ich tatsächlich den Vorteil, zu den Hochqualifizierten bzw. sehr spezialisierten AN zu gehören.

    Und alle Verträge, die ich bisher in den Händen gehalten bzw. unterschrieben habe (öffentlicher Dienst, Weltkonzern auch KMU), waren zu einem gewissen Anteil auf mich angepasst.

    Zu den Überstunden: da hat Wishmaster übrigens Recht. Und auch die Bezahlung der Überstunden (bzw. die genauen Modalitäten) gehören in den Vertrag mit rein.

    Wenn Du so einen Arbeitsvertrag hast, in dem nur die Pflichten der AN stehen, ist das übrigens nicht mehr unbedingt gerichtsfest. Es müssen Vorteile für beide Seiten drin stehen. Z.B. ein höheres Gehalt (als der Durchschnitt), deswegen gelten x Überstuden als mit dem Gehalt abgegolten. Stünde nur darin, Überstunden werden mit dem Gehalt abgegolten, wäre das nichtig.

    Im Übrigen: Was ist denn Deine Arbeitsvertragsvorlage etwas anderes als Deine Extrawünsche an das Arbeitsverhältnis?

    Warum schreibst Du dann nicht einfach da rein: "Vertrag zwischen X (AG) und Frau Y (AN). Der/die AN wird mit einem Stundenlohn von ab,cd€/h bezahlt. Alles Weitere regeln das BGB und die anderen Gesetzen und Vorschriften. Datum: 15.07.2010 Unterschrift XXX"

    Dann wäre alles geklärt und niemand würde sich beschweren (können). Statt dessen versuchst du alles zu Deinen Gunsten zu ändern (zumindest im Vertragstext).

    Und nur darum dreht es sich hier. Du sagst A und schreibst B in den Vertrag. Nach deiner eigenen Aussage handelst Du aber auch nach A.

    Warum?

    Dein Anwalt hat Dir hoffentlich gesagt, dass es so etwas wie betriebliche Übung gibt, oder? Wenn Du die AN längere Zeit Vollzeit beschäftigst, kann sie sich nachher darauf berufen, da der Vertrag ja gar keine Stundenzahl aufweist. Ob Du dann noch, im Zweifelsfall vor Gericht, eine niedrigere Stundenzahl durchgesetzt bekommst halte ich für unwahrscheinlich.

    Kommentar von Wishmaster69 Wishmaster69Wishmaster69

    Such dir einen Anwalt, der Ahnung von der Materie hat. So einen Schwachsinn habe ich höchstens mal von einem FDP-Politiker gehört. Überstunden können seitens des Arbeitgebers immer angeordnet werden, solange die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Wenn du die Rechte eines Arbeitnehmers haben willst, dann werde eben wieder einer. Als Arbeitgeber trägt man eben ein gewisses Risiko und hat auch eine Fürsorgepflicht den Arbeitnehmern gegenüber und nicht anderen. Und wenn du das nicht akzeptieren kannst, dann mach den Laden doch einfach zu.

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    War das jetzt wirklich auf mich bezogen? o.O

    Oder bist Du in der Zeile verrutscht?

    Kommentar von Wishmaster69 Wishmaster69Wishmaster69

    Nein, natürlich nicht, eher letzteres. Bei dir wundere ich mich, dass du dich weiterhin mit der Frage beschäftigst.

  • 2
    Antwort von DerIng DerIng

    Arbeitsstunden nach Bedarf? Da würde wohl keiner unterscheiben. Da kann ja auch der Arbeitnehmer mal sage, Leute diesen Monat arbeite ich leider nur eine Stunde. Das betriebliche Risiko liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Grundsätzlich gilt erst einmal dass rechtlich gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist.

    Bezüglich der Vertragsinhalte sind mündliche Vereinbarungen gültig, das Problem hierbei ist aber dass mündliche Vereinbarungen beweisbar sein müssen, beispielsweise durch Zeugenaussagen.

    Nun will Ihre Mitarbeiterin den Arbeitsvertrag erst dann unterschreiben, wenn diese von Ihnen eine bestimmte Zahl von Arbeitsstunden zugesichert bekommt. Wenn Sie eine mündliche Zusicherung gemacht haben, sollten Sie sich daran halten.

    Falls Sie die Arbeitszeiten so nicht zugesichert haben, es ist nicht zwingend erforderlich, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Sie haben die Verpflichtung gemäß §2 Absatz 1 Satz 1 Nachweisgesetz der Arbeitnehmerin binnen einen Monats die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich nachzuweisen.

    Schreiben Sie im Nachweis die von Ihnen gewünschte Formulierung bezüglich der Arbeitszeit.

    Ihre Arbeitnehmerin kann dann frei entscheiden ob Sie die Bedingungen akzeptiert, oder ob sie das Arbeitsverhältnis kündigt.

    Hier ein Link rund um das Thema Arbeitsvertrag.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Arbeitsvertrag.html

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Hier noch der Link zum Nachweisgesetz.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtGesetzeNachwGp2.html

    Peter Kleinsorge

  • 2
    Antwort von latifa86 latifa86

    Ich kann das auch verstehen. Ich würde einen solchen Vertrag auch nicht unterschreiben. Wie ist denn die Bezahlung geregelt? Als Festgehalt oder zum Stundensatz?

  • 2
    Antwort von K1985 K1985

    Ist schon verständlich, dass sie gerne die Gewissheit haben möchte Vollzeit beschäftigt zu sein. Mir wäre eine solche Formulierung auch zu schwammig, da weiß man ja nie ob man im nächsten Monat über die Runden kommt.

  • 1
    Antwort von Joerg1965 Joerg1965

    Nicht unterschriebene Verträge gelten nicht, so ist die Rechtslage. Ergo gilt auch der Absatz bzgl. Lohn nicht. Solange nicht unterschrieben ist, müsst ihr auch nicht den Lohn zahlen.

    Gruß Jörg

    Kommentar von nanine123 nanine123nanine123

    okay dankeschön

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Was für ein Schwachsinn!

    Bisher gilt der Papiervertrag nicht, aber der mündlich geschlossene.

    Du solltest nicht solche Antworten schreiben, wenn Du absolut keine Ahnung hast.

    Kommentar von K1985 K1985K1985

    Außerdem wäre es, mal von der rechtlichen Seite abgesehen, eine absolute Schweinerei die Dame arbeiten zu lassen und keinen Lohn dafür zu zahlen!

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Ja, hier lässt mal wieder ein Neo-Liberaler seinen feuchten Träumen freien Lauf...

    Kommentar von erweh erweherweh

    Sehr schön formuliert! LOL!

  • 0
    Antwort von doris11 doris11

    niemand kann sie zwingen ,diesen Vertrag zu unterschreiben,....wenn AG und AN sich nicht einigen können,dann wird AN wohl nicht in euerem Betrieb bleiben...

    Kommentar von Joerg1965 Joerg1965

    Dann kann den AG auch niemand zwingen, Lohn zu zahlen..

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    genau!

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Quatsch! Der AG hat die Leistung (Arbeit) in Empfang genommen und schuldet nun den Arbeitslohn. Jedes Gericht in Europa würde sofort ohne weitere Verhandlung dem AN Recht geben.

    Kommentar von nanine123 nanine123nanine123

    ja aber wie kann denn der arbeitgeber abgesichert sein, selbst wenn man einem an in der probezeit fristgerecht kündigt, kriegt man noch einen drauf (grade erst erlebt) ich denke wir werden es so handeln, dass wenn sie mit dem vertrag nicht einverstanden ist, dann muss sie eben woanders arbeiten! aber wahrscheinlich kann sie uns dann auch verklagen ... ist ja immer so!!!

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo
    1. gibt es Probearbeitsverträge,

    2. verstehe ich den Zusammenhang zwischen Deiner Verpflichtung den Lohn für bereits geleistete Arbeit zu zahlen und einer vertraglichen Absicherung nicht.

    Kommentar von Wishmaster69 Wishmaster69Wishmaster69

    Vergiss es, die ist beratugsresistent. Ein Knechter vor dem Herrn, der sich als Samariter und gleichzeitig Opfer der bösen Arbeitnehmer darstellt.

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Blödsinn

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Man sollte sich vorher einigen. Da schon gearbeitet wurde, existiert nun ein rechtlich bindendes Arbeitsverhäldnis.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.