Huhu ihr Lieben,
also ohne drum rum zu reden, eine angestellte von uns, die nun auch schon einen monat bei uns arbeitet, weigert sich ihren arbeitsvertrag zu unterschreiben, weil nicht explizit drinne steht, dass sie eine vollzeitkraft ist! im arbeitsvertrag steht genau, "die arbeitsstunden richten sich nach dem bedarf des betriebes und werden zeitnahe vom arbeitgeber mitgeteilt" (sprich in form des dienstplanes) sie möchte das in den vertrag reinkommt, dass wir ihr 152 stunden im monat zu sichern, da sie stunden bei uns im betrieb variieren können wir das nicht tun. da sie wie gesagt schon einen monat arbeitet und auch geld bekommen hat frage ich mich wie nun die rechtslage ist?!
der dienstplan steht immer schon einen monat vorher, man das immer gleich alle denken das jede firma seine mitarbeiter abziehen will! zudem dürfen alle mitarbeiter ihre "wunschschichten" eintragen ... wenn ich alle einzelheiten hier nennen würde, dann habe ich ja morgen noch zu tun, ich wollte nur mal ne meinung, es ist mit ihr mündlich vereinbart das sie vollzeit arbeitet und wir brauchen sie auch vollzeit, zudem sind auch die urlaubstage so geregelt... ich meine welche aushilfe auf 400 euro basis bekommt denn 25 tage urlaub????
Hey, nicht gleich eingeschnappt sein!
Verträge werden nämlich nicht für die guten Zeiten gemacht, sondern für Streitfälle (eben schwarz auf weiß belegt).
Dann kannst Du doch eine 14-Tage-Frist in den Vertrag reinschreiben, tut Dir ja nicht weh, zumal Du die doppelte Zeit vorher weißt, wer welche Schicht macht.
Dadurch dass Du so etwas in den Vertrag reinschreibst, dokumentierst Du, das Dir die Planungssicherheit Deiner AN wichtig ist und schaffst damit Vertrauen. Kostet Dich nichts und bringt Dir einiges.
Ich fand nur die Formulierung sehr unglücklich. Deswegen schrieb ich ja auch hin "Böse ausgelegt". Man kann es halt so lesen und angesichts der Medienberichte über Rauswürfe wegen Maultaschen und Frikadellen und Handy-Aufladung am Arbeitsplatz finde ich es schon nachvollziehbar...
Und 24 Tage stehen jedem AN zu! Siehe hier http://www.erwin-denzler.de/arbeitsrecht.html#Urlaubsanspruch
Nachtrag: Der GRund warum sie nciht unterschreiben will ist doch vermutlich genau das:"es ist mit ihr mündlich vereinbart das sie vollzeit arbeitet und wir brauchen sie auch vollzeit". Warum, steht es dann nicht im Vertrag? Du sagst ihr Vollzeit zu und gibst ihr einen Teilzeitvertrag?!
Und mit dem einen Tag oberhalb der gesetzlichen Mindestanzahl Urlaubstage kannst Du auch nur mässig punkten.
gehts denn noch? "mit diesem einen tag kannst du nicht punkten" ey, wer nicht arbeiten will, muss es nicht! und wenn dir der urlaub zu wenig ist, dann zwingt dich doch auch keiner dafür zu arbeiten! die bewerber/an kennen die konditionen und wenn sie dafür nicht arbeiten wollen, dann eben nicht und wenn sie nun nicht unterschreiben will, abgesehen davon habe ich den vertrag nicht geschrieben, sondern unser anwalt, also setze ich voraus das dieser in ordnung ist, kann ich sie nicht zwingen, richtig, aber dann darf sie auch gerne gehen! es gibt genug die arbeiten wollen!
Nun, mich wirst Du nicht mit 25 Tage ködern können, ich habe die normalen 30.
Aber wenn Du Dich wieder abgeregt hast, lies noch mal richtig:"nur mässig punkten."
Und die Bewerber kennen eben nicht die Konditionen! Du sagst etwas mündlich zu und schreibst dann etwas anderes.
Und nur weil Dein Anwalt die für Dich beste Formulierung gewählt hat, bedeutet es noch lange nicht das der schriftliche Vertrag dem mündlichen entspricht. Und wenn der AN dann ablehnend reagiert, springst Du gleich aus der Hose? Überdenke doch noch mal die Situation aus dem Blickwinkel Deiner AN...
An den anderen Antworten kannst Du übrigens ablesen, dass ich nicht der Einzige bin, der das als grenzwertig ansieht.
ich gehe davon aus du hast ein unternehmen unterm allerwertesten sitzen und kannst nur so große töne spucken weil du absolut fachlich versiert bist und zudem den titel "arbeitgeber" des jahres eingesammelt hast!
wenn jeder arbeitnehmer extrawünsche für seinen arbeitsvertrag hat, wo kommen wir arbeitgeber denn dahin??? zudem können die stunden ja auch mal mehr werden und wo sitz ich denn wenn die dame mir sagt, NEIN in meinem vertrag stehen nur 152 stunden!!! (und ja ü stunden werden extra und sogar doppelt bezahlt) bevor das hier auch noch zur diskussion steht!!!
Nicht ganz, ich arbeite in einer maroden Klitsche mit weniger als 90 Leuten und bin AN.
Allerdings habe ich tatsächlich den Vorteil, zu den Hochqualifizierten bzw. sehr spezialisierten AN zu gehören.
Und alle Verträge, die ich bisher in den Händen gehalten bzw. unterschrieben habe (öffentlicher Dienst, Weltkonzern auch KMU), waren zu einem gewissen Anteil auf mich angepasst.
Zu den Überstunden: da hat Wishmaster übrigens Recht. Und auch die Bezahlung der Überstunden (bzw. die genauen Modalitäten) gehören in den Vertrag mit rein.
Wenn Du so einen Arbeitsvertrag hast, in dem nur die Pflichten der AN stehen, ist das übrigens nicht mehr unbedingt gerichtsfest. Es müssen Vorteile für beide Seiten drin stehen. Z.B. ein höheres Gehalt (als der Durchschnitt), deswegen gelten x Überstuden als mit dem Gehalt abgegolten. Stünde nur darin, Überstunden werden mit dem Gehalt abgegolten, wäre das nichtig.
Im Übrigen: Was ist denn Deine Arbeitsvertragsvorlage etwas anderes als Deine Extrawünsche an das Arbeitsverhältnis?
Warum schreibst Du dann nicht einfach da rein: "Vertrag zwischen X (AG) und Frau Y (AN). Der/die AN wird mit einem Stundenlohn von ab,cd€/h bezahlt. Alles Weitere regeln das BGB und die anderen Gesetzen und Vorschriften. Datum: 15.07.2010 Unterschrift XXX"
Dann wäre alles geklärt und niemand würde sich beschweren (können). Statt dessen versuchst du alles zu Deinen Gunsten zu ändern (zumindest im Vertragstext).
Und nur darum dreht es sich hier. Du sagst A und schreibst B in den Vertrag. Nach deiner eigenen Aussage handelst Du aber auch nach A.
Warum?
Dein Anwalt hat Dir hoffentlich gesagt, dass es so etwas wie betriebliche Übung gibt, oder? Wenn Du die AN längere Zeit Vollzeit beschäftigst, kann sie sich nachher darauf berufen, da der Vertrag ja gar keine Stundenzahl aufweist. Ob Du dann noch, im Zweifelsfall vor Gericht, eine niedrigere Stundenzahl durchgesetzt bekommst halte ich für unwahrscheinlich.
Such dir einen Anwalt, der Ahnung von der Materie hat. So einen Schwachsinn habe ich höchstens mal von einem FDP-Politiker gehört. Überstunden können seitens des Arbeitgebers immer angeordnet werden, solange die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Wenn du die Rechte eines Arbeitnehmers haben willst, dann werde eben wieder einer. Als Arbeitgeber trägt man eben ein gewisses Risiko und hat auch eine Fürsorgepflicht den Arbeitnehmern gegenüber und nicht anderen. Und wenn du das nicht akzeptieren kannst, dann mach den Laden doch einfach zu.
War das jetzt wirklich auf mich bezogen? o.O
Oder bist Du in der Zeile verrutscht?
Nein, natürlich nicht, eher letzteres. Bei dir wundere ich mich, dass du dich weiterhin mit der Frage beschäftigst.