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Arbeitsvertrag zulässige Vertragsklauseln

Frage von sunrise81 sunrise81

Hallo,

habe letzte Woche ein Vorstellungsgespräch gehabt und schon nach 5 Tagen eine Zusage dafür erhalten und heute den Arbeitsvertrag erhalten. Soweit so gut. Allerdings bereitet mir der Vertrag Kopfschmerzen. Im Telefonat, in dem mir der Job zugesichert wurde, sprach die Mitarbeiterin - wie bereits im Vorstellungsgespräch - an, dass neben dem (etwas niedrigem) Fixgehalt am Ende des Jahres eine individuelle Leistungsprämie ausgezahlt wird, die im ersten Jahr ca. einem Brutto Monatsgehalt entsprechen würde. Dies ist im Arbeitsvertrag nicht aufgeführt, hier findet sich auch kein Hinweis auf eine Zusatzvereinbarung. Es findet sich der Hinweis, dass so etwas individuell vereinbart werden kann, aber kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ebenfalls findet sich am Ende des Vertrages der Passus, dass es keine mündlichen Vereinbarungen gibt, also über den schriftlichen Vertrag hinaus.

Des Weiteren finde ich keine Arbeitszeit im Vertrag, mündlich wurde mir gesagt, dass Vertrauensarbeitszeit mit +/- 40 Stunden sind, inklusive Überstunden/ggf. Wochenendarbeit, an 5 Tagen die Woche.

Außerdem gefällt mir der Passus nicht, in dem darauf hingewiesen wird, dass ich entsprechend mener Fähigkeiten und Qualifikationen andere Tätigkeiten übertragen bekommen kann ohne Einbußen beim Entgelt und auch an anderen Orten eingesetzt werden kann. Es handelt sich hierbei um ein mittelständisches sehr erfolgreiches Beratungsunternehmen und ich habe bisher nur positives davon gehört und auch einen sehr positiven Eindruck gehabt. Aber bei diesen Punkten fühle ich mich schlecht und kann mich gar nicht recht über das Jobangebot freuen...Schon allein weil das Festgehalt nicht wirklich hoch ist, und ich schon auf die Prämienzahlung am Ende des Jahres angewiesen bin.

Ich habe auch nur 3 Tage Zeit mir ds zu überlegen, weil ich eine 4wöchige Kündigungsfrist habe und am 1.2. starten soll, wollen die das noch vor WEihnachten auf dem Tisch haben.

Was soll ich denn da jetzt machen? Ich will nicht "zickig" sein und den Job "verlieren" aber mich nicht über den Tisch ziehen lassen...

Dazu kommt noch, dass die Stelle zunächst auf 1 Jahr befristet mit Option auf "Entfristung" war und sie mir jetzt "als Entgegenkommen" 2 Jahre Befristung mit Option auf Entfristung angeboten haben (allerdings steht von der möglichen Entfristung auch nichts im Vertrag).

HILFE!!!!!

Würde mich über Hilfestellungen freuen! Danke!

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Antworten (10)

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    Antwort von Hexle2 Hexle2

    Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben. Was ist Dir denn garantiert? Ein niedrigeres Festgehalt als Du jetzt hast. Alles andere sind nur Versprechungen die nicht schriftlich festgelegt sind und dazu im Vertrag gleich der Zusatz daß es keine mündlichen Vereinbarungen gibt und nur das schriftliche zählt. Das widerspricht sich doch alles.

    Genau genommen bekommst Du nur eine Zusage auf dieses Festgehalt. Keine konkrete Arbeitszeit, 5-Tage-Woche aber mit Wochenendklausel, Überstunden inklusive.

    Wenn alles dumm läuft kannst Du Montag bis Samstag arbeiten, bekommst keine Überstunden bezahlt und die jährliche Provision wäre auch nur das niedrigere Bruttofestgehalt (wenn Du überhaupt eine bekommst).

    Die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen aber ich bin bei diesem Vertrag sehr skeptisch.

    Kommentar von sunrise81 sunrise81

    Ich danke euch allen für die Antworten! Ich habe die Punkte geklärt und den Vertrag unterschrieben! Es ist ein Standardvertrag, der formal für alle - Berater und Business Services - gilt, Arbeitstage und -zeiten stehen im Vertrag drin Montag bis Freitag und 40 Stunden. Die leistungsbezogene Prämie wird nicht im Vertrag aufgenommen...Das ist bitter, aber hier hab ich mich entschieden trotzdem zu unterschreiben wohlwissend, dass ich keinen Anspruch habe, falls doch nicht gezahlt wird...ich kenne einfach Leute, die dort in der selben FUnktion arbeiten, die haben den selben Vertrag - ist halt Standard - und es ist bisher halt immer ausgezahlt worden. Es handelt sich praktisch um ein 13. Monatsgehalt, was dann gezahlt wird. Naja. Alles andere konnte geklärt werden und somit freu ich mich jetzt einfach auf den Job - ist auch ein sehr renomiertes Unternehmen und ich hab da auch noch nie was negatives gehört, sonst hätte ich es nie unterschrieben. Danke auf jeden Fall für eure zahlreichen Antworten!

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    Antwort von Barnold Barnold

    Was nicht im Vertrag drinsteht, gilt halt nicht, von wegen Sonderzahlung. Arbeitszeit muss immer drinstehen. Der Passus mit:

    "entsprechend meiner Fähigkeiten und Qualifikationen andere Tätigkeiten übertragen bekommen kann ohne Einbußen beim Entgelt und auch an anderen Orten eingesetzt werden kann" ist dagegen üblich.

    Versuch die fehlenden Punkte noch schriftlich bestätigt zu bekommen.

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    Antwort von Leanna104 Leanna104

    mit der prämie würde ich nochmal nachfragen. das muss mit im vertrag stehen, sowie die arbeitszeit auch festgehalten sein muss. auch die befristung muss natürlich festgehalten sein. das klingt irgendwie ziemlich komisch und ich würde da morgen mal vorbei gehen und mit jemand zuständigen sprechen.

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    Antwort von Electricblue Electricblue

    Arbeitszeit muss im Vertrag stehen. Alles was nicht drin steht, kannst du im nachhinein nicht einfordern. Es mag nette Chefs geben, die auch ihre mündlichen "Versprechen" einhalten, aber im dümmsten Fall, kannst du damit ganz schön auf die Nase fallen.

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    Antwort von sunrise81 sunrise81

    Oh, danke für die zahlreichen Antworten!!!! Ich bin zur Zeit wissenschaftlich beschäftigt - auch in einer befristeten Anstellung aber bis Ende nächsten Jahres sicher...allerdings ist es eine halbe Stelle ohne Möglichkeit der Aufstockung zur Zeit und ich möchte in die "freie" Wirtschaft zurück bzw. einsteigen und innerhalb einer Vollzeitstelle möglichst schnell möglichst viel Berufserfahrung sammeln...

    Der zukünftige Arbeitgeber ist halt eigentlich ein sehr renomiertes Unternehmen und ich hatte auch einen sehr positiven Eindruck von den Interviewpartnern (Alles direkt HR Leute, die sich auch um den Vertrag gekümmert haben), deshalb war ich jetzt auch so verwundert als ich den Vertrag in der Form bekam :/ Man muss sagen, dass ich dummerweise selbst ein niedriges Gehalt in meine Bewerbung geschrieben habe, da ich bereits vorher wusste, dass nicht so viel gezahlt wird dort. Es ist aber noch akzeptabel - also das Fixgehalt, wenn die JAhressonderzahlung halt noch oben drauf kommt - die mir ja sowhl im Vorstellungsgespräch als auch gestern telefonisch noch mal "versprochen" wurde, um mir den Job schmackhaft zu machen.

    Ich weiß auch nicht, ob es mich beunruhigt oder beruhigt, dass ihr hier meine Zweifel teilt...da hilft nichts, ich werde das dann morgen telefonisch klären müssen in der Hoffnung, dass die beiden Punkte noch nachgebessert werden können.

    Was meint ihr denn zur Entsendungsklausel? Heißt das dann ich kann dauerhaft woanders eingesetzt werden oder bezieht sich das auf Dienstreisen? Bisher hatte ich "nur" Verträge als Werkstudent und halt an der Uni, da achtet man halt auf andere Sachen und jetzt ist das alles ganz neu für mich...

    Ich hab Angst, dass ich meinen - schon ziemlich sicheren - Job jetzt aufgebe aber die Entscheidung kann mir wirklich keiner abnehmen. DAnke schon mal für eure superschnellen und ausführlichen Antworten!!!! Das hat mich auf jeden Fall darin bekräftigt, da morgen noch mal anzurufen...

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Da du nicht mitgeteilt hast,welche Tätigkeit du zur Zeit ausübst,kann man schlecht beurteilen,ob es sich wirklich lohnt,einen festen Job für eine nicht ganz zweifelsfreie Tätigkeit aufzugeben.

    Aber wenn die neue Firma nicht bereit ist,die von dir angeführten Punkte im Vertrag nachzubessern,dann lass besser die Finger davon.

    Was mich unter anderem stört,ist ein relativ niedriges Festgehalt mit nur einer Jahresabschlussprämie.

    Manchmal ist ein Spatz in der Hand besser,als eine Taube auf dem Dach. Denk einmal darüber nach.

    Bei umsatzabhängigen Beschäftigungen wird normalerweise monatlich ein Fixum und eine zusätzliche Provision gezahlt.

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    Antwort von tradaix tradaix

    Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag und welchen Inhalt muss der Arbeitsvertrag haben?

    Gemäß § 2 Abs. 1 NachwG hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

    1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,

    2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,

    3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,

    4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Ort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,

    5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,

    6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,

    7. die vereinbarte Arbeitszeit,

    8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,

    9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,

    10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

    Trotz der Regelung in § 2 Abs. 1 NachwG kann ein Arbeitsvertrag auch formfrei wirksam geschlossen werden. Die Begründung des Arbeitsverhältnisses ist keinem konstitutiven Formerfordernis unterworfen. Wird ein Arbeitnehmer auf der Grundlage eines mündlichen Arbeitsvertrags tätig, hat er Anspruch auf die Zahlung der mündlich vereinbarten Vergütung. Liegt auch eine mündliche Vereinbarung nicht vor, ist eine angemessene Vergütung zu zahlen.

    (Quelle: justiz.nrw.de)

    http://www.gutefrage.net/tipp/arbeitsvertrag-ist-ohne-unterschrift-beider-partei... - wichtig!

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    Antwort von DPawi DPawi

    kommt darauf an, wenn hier ein Tarifvertrag gilt, dann gelten die regelungen hieraus. ein bonus ist immer freiwillig (wenn eben nicht im vertrag fixiert) aber es muss zumindest eine regelung enthalten sein, dass es ggfs. zu extrazahlungen kommen kann. Die Klausel mit dem Einsatz überall, entsprechend deiner Qualifikation, ist eine Standard Entsendungsklausel und ist in vielen Verträgen enthalten. Mit diesem Risiko musst du leben. Schlimm ist es aber auch nicht, wenn du telefonisch nachfragst, wo die mündlich besprochenen Themen geregelt sind? U.U. kann es ja auch sein, dass dies versehentlich nicht an die Personalabteilung weitergegeben wurden und somit ein Standard-Vertrag ausgearbeitet wurde. Ich würde mir das auf jeden FAll schriftlich geben lassen, später weiss kein Mensch mehr davon ;-)

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    Antwort von markolindemann markolindemann

    Moin Du solltest nochmals freundlich nachfragen,zu deinen Themen,die dir komisch vorkommen,man wird dir deine Fragen bestimmt beantworten. ALLES,was NICHT schriftlich im Vertrag steht,ist NICHTIG!!!!!!!!!!!! Nur an das Schriftliche sind beide Vertragspartner gesetzlich gebunden,Mündliche Sachen sinds nicht.

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    Antwort von Knoerf Knoerf

    Wieviel Geld bekommst du Netto/Monat?

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    a) was geht dich das? und b) seit wann steht im Vertrag der nettolohn? c) was nutzt dir die Info zur beantwortung der Frage?

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