ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen und drin steht, dass man 8 Stunden arbeitet (bezahlt) und dazu kommt noch 30 Min. Mittagspause, die angerechnet, aber nicht bezahlt wird. Ist das normal?!
Antworten (13)
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Es ist ganz normal, dass Pausenzeiten nicht bezahlt werden, da diese (in aller Regel) keine Arbeitszeit sind. Ausnahmeregelungen müssen vereinbart werden, so gibt es beispielsweise tarifliche Regelungen für bezahlte Kurzpausen.
Gemäß §4 Arbeitszeitgesetz, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Ihnen, bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden, eine unbezahlte Pause von 30 Minuten zu gewähren. Sie sind dazu verpflichtet die Pause zu machen, denn länger als 6 Stunden darf kein Arbeitnehmer ohne Pause beschäftigt werden.
Hier der Link zum Gesetz.
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/4.html
Fazit:
Ihr Arbeitgeber handelt korrekt.
Peter Kleinsorge
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OgiTXLOgiTXL Vielen Dank für Eure Antworte! Ich habe nur so überlegt - ok, die Pause ist einem Arbeitnehmer gegeben, damit er "auf- und einatmen" kann. Ich benutze also meine 30 Min. damit ich nachher fit für die nächsten Stunden im Betrieb bin. Dann soll er diese 30 Min. bezahlen, und wenn er das nicht will, sollen wir eben 6 Stunden arbeiten. Deswegen war mir das Ganze unklar.
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bitmapbitmap Du hast aber jetzt - hoffentlich - schon begriffen, dass nicht du entscheidest, OB du die Pause nehmen kannst und WANN und WIE LANGE?
Kann es sein, dass du neu in der Arbeitswelt bist? Hast du in der Schulzeit auch deine Pausen gemacht, wann und wie lange es dir gepasst hat? Doch sicherlich nicht. Regelungen/Vereinbarungen gibts überall. Wenn jeder machen würde, was er will, würden Kulturen nicht funktionieren, egal in welchem Bereich.
Alle Klarheiten besetigt? ;)
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KleinsorgeKleinsorge Dem Kommentar von bitmap ist nichts mehr hinzuzufügen. Die Frage sollte jetzt erschöpfend (auch und gerade für die Ratgeber) und unmissverständlich beantwortet sein.
Peter Kleinsorge
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OgiTXLOgiTXL Neu in der Arbeitswelt bin ich nicht, nur so ein Vertrag war mir bis jetzt unbekannt. Auf jeden Fall vielen Dank nochmal!
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3Antwort von
BoppelBoppel
ja klar...es wird nur die Arbeitszeit bezahlt
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OgiTXLOgiTXL Wieso soll dann jemand mir sagen, wie lange ich meine Pause machen darf?!
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bitmapbitmap Weils vertraglich vereinbart ist bzw. dein Arbeitgeber dir gegenüber weisungsberechtigt ist.
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deFleeschadeFleescha So sieht's aus. Er darf dir dir Zeit deiner Pause vorschreiben.
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OgiTXLOgiTXL Naja, "tolle" Recht für den Arbeitgeber, hm...
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AuchdazuAuchdazu @OgiTXL hast du es echt noch nicht bemerkt ,das es keine Rechte mehr für Arbeitnehmer gibt????
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KleinsorgeKleinsorge Merwürdige Diskussion!
@OgiTXL:
"Wieso soll dann jemand mir sagen, wie lange ich meine Pause machen darf?!" Ganz einfach weil Sie diese Vereinbarung (den Arbeitsvertrag) unterschrieben haben und somit Ihr Einverständnis gegeben haben und weil es der Gesetzgeber zum Schutz der Arbeitnehmer so fordert.
"Naja, "tolle" Recht für den Arbeitgeber, hm..." Dieser Kommentar ist absolut sinnfrei!
@Auchdazu:
"@OgiTXL hast du es echt noch nicht bemerkt ,das es keine Rechte mehr für Arbeitnehmer gibt????"
Eine absolut sinnentleerte, unpassende Bemerkung. Ich vermute mal, dass es für Sie vollkommen egal ist, ob ein Arbeitgeber im Einklang mit dem Gesetz handelt, Sie agitieren reflexhaft.
Peter Kleinsorge
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bitmapbitmap DH!
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1Antwort von
niemandusniemandus
Natürlich, man kann doch nicht erwarten, dass der Arbeitgeber auch noch die Freizeit bezahlt. Sonst müsste er ja auch die Zeit nach Feierabend finanziell abgelten und das ist wohl auch nicht richtig.
Pausenzeit ist keine Arbeitszeit, wird so auch nicht bezahlt, aber in der täglichen Arbeitszeit berücksichtigt.
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OgiTXLOgiTXL Es ist zwar keine Arbeitszeit, aber warum soll man sie berücksichtigen? Wenn sie schon nicht bezahlt wird, ist es doch egal ob ich meine Pause 30 oder 60 Min. mache oder wie?
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bitmapbitmap ''Wenn sie schon nicht bezahlt wird, ist es doch egal ob ich meine Pause 30 oder 60 Min. mache oder wie?''
- Nein, das ist eben nicht egal, wie lange du Pause machst.
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Otilie2Otilie2 Da der Arbeitsablauf gewährleistet bleiben soll, hast du halt für deine Pausenzeit eine Vorgabe: 30 Minuten, von z.B. 12:00h - 12:30h
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deFleeschadeFleescha Ob 30 oder 60 min. ist letztlich Absprache mit dem AG. Laut ArbZG muss der AG einer Arbeitszeit von 6 - 9h 30 min. Pause gewähren. Ab 9h 45min. Somit hällt er sich lediglich ans Gesetz. Darüber hinaus sind auch die Bürozeiten ausschlaggebend. Wenn das Büro beispeilsweise von 8 - 16:30 Uhr besetzt ist, wäre es ja betrieblich quatsch, den Arbeitnehmer bis 17:00 Uhr am Arbeitsplatz zu lassen, weil er 60min. Pause macht.
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0Antwort von
NowajaNowaja
a) Es gilt die Weisungspflicht des Arbeitgebers b) wenn die Arbeitszeit länger als sechs Stunden ist, müssen 30 Minuten Pause eingehalten werden.
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Jogi57LJogi57L
Es ist in vielen Betrieben so geregelt, daß die Pausen zeitlich festgelegt sind... (genauso wie die arbeitszeiten)
vielleicht bist du in einem industriebetrieb, wo alle zu einer gewissen zeit anfangen, und der betrieb zu einer gewissen zeit zu macht ?
das sind allerdings dinge, die du VORHER mit dem AG hättest klären sollen, bevor du den vertrag unterschrieben hast.
es gibt betriebe, wo zwingend! die pausen eingehalten werden müssen !... vor allem dann, wenn während der mittagszeit geschlossen ist. ( z.b. wenn der arzt von 12.00 bis 14.00 geschlossen hat, muss die helferin um 14.00 wieder anwesend sein )
oder mitarbeiter bei z.b. pro-m, media-m, lebensmittel-m... wo jeder mitarbeiter eine gewisse pausendauer hat, und dann verläßlich wieder anwesend sein... damit ein anderer pause machen kann.
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helrichhelrich
Dir ist wohl irgendwo der Begriff "Urlaubsgeld" zu Ohren gekommen und nun meinst Du, den auf "Pausengeld" ummünzen zu können? ;o)) Die Pause steht deshalb in Deinem Arbeitsvertrag, damit sie geregelt ist und Dein Chef Dich nicht 8 Stunden am Stück ackern läßt (obwohl ich selbst trotz Pausenklausel im AV schon anderes erlebt habe!). Aber das Schriftstück nennt sich auch Arbeitsvertrag und nicht Anwesenheitsvertrag. Du wirst für Deine Arbeit entlohnt und nicht dafür, daß Du Kaffee trinkst...
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amigo06amigo06
Hast wohl vorher noch nie gearbeitet. Man wird für Arbeit und nicht fürs Nichtstun bezahlt.
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OgiTXLOgiTXL Doch, nur dann stand alles zusammen im Vertrag, z.B. 8 oder 9 St. Arbeitszeit, INKLUSIVE Pause und so minutengenaue Kontrolle gab es nicht.
Sehr gute Antwort!
Und dazu: Das Arbeitszeitgesetz ist eben genau zum Schutz des Arbeitnehmers da. Sprich: Du hast ein Recht auf diese Pausen, das Du notfalls einklagen kannst. Also - was hier seitens des Mitarbeiters als Nachteil gesehen wird, ist eigentlich als "Feature" gedacht...