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Arbeitsverträge ohne Lohnfortzahlung

Frage von Teleminchen Teleminchen

Ich habe von einer Bekannten gehört, dass sie einen Arbeitsvertrag hat, der Lohnfortzahlung im Krankheits-, Urlaubs- und Feiertagsfall ausschließt. Geht das überhaupt? Sie arbeitet vollzeit bei einer Firma. Da kann sie doch eigentlich nicht als Selbständige beschäftigt sein. Die Firma zahlt übrigens alle Sozialabgaben.

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Antworten (12)

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    Antwort von kadilac kadilac

    Der Vertrag ist absolut unzulässig!

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Das geht nicht.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Nein, das geht nicht.

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    Antwort von Anneliesla28 Anneliesla28

    Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist per Gesetz geregelt. Sie kann im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung einklagen.

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    Antwort von Vollchaot Vollchaot

    Dieses Frage ist so unglaublich, dass ich an ein Missverständnis denke ... die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist bei Arbeitnehmern gesetzlich geregelt. Der Anspruch ist auch arbeitsvertraglich nicht abdingbar. Also: auf zur Gewerkschaft oder (wenn örtlich vorhanden) zur Arbeiterkammer und den Vertrag dort prüfen lassen.

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    Antwort von Buchbinder Buchbinder

    In welcher Branche ist deine Bekannte denn tätig?

    Kommentar von Teleminchen TeleminchenTeleminchen

    Firmenform, -größe und Branche ist m. E. eigentlich untypisch für solche Verträge. Ihre Arbeitsplatzbezeichung könnte unter gewerbliche Arbeitnehmer laufen - also unterste Stufe. :-( - das soll persönlich nicht abwertend gemeint sein.

    Kommentar von Buchbinder BuchbinderBuchbinder

    Teleminchen, Liebelein,

    das hilft mir nicht weiter...ich müßte shcon wissen, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist.

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    Antwort von mudanzas mudanzas

    hallo es ist ungewöhnlich, dass die firma alle sozialabgaben zahlt.üblicherweise zahlt ja der arbeitnehme steuern und jeweils 1/2 der renten/arbeitslosen/pflege/krankenversicherung sowie ggf.kirchensteuer. lohnfortzahlung ist ausserdem gesetzlich vorgeschrieben. ich würde mal zur Gewerkschaft gehen oder zu einem Anwalt. mfg

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Ich würde den Vertrag von der Arbeiterkammer Prüfen lassen

    Kommentar von Teleminchen TeleminchenTeleminchen

    Sowas gibts hier leider nicht. Rheinland-Pfalz

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    Antwort von HBResult HBResult

    Wenn sie Vollzeit arbeitet, angestellt ist, dann gibts auch Lohnfortzahlung, alles andere ist sittenwidrig

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Auch bei Teilzeit natürlich!

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    Antwort von phlox1979 phlox1979

    Eigentlich nicht. Wenn man mehr als Minijob arbeitet, dann hat man ein Anrecht auf Urlaub etc. Scheint eine miese Firma zu sein.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Auch im Minijob hat man Anspruch auf Urlaub, Urlaubsentgelt und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben alle Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.

    Ebenso hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

    Stutzig machen muss,wenn die Angaben denn wie dargestellt richtig sein sollten,dass der Arbeitgeber alle Sozialabgaben zahlt.

    Es wäre zweckmäßig,zu überprüfen,ob wirklich alle Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden,oder ob der Arbeitgeber hier irgendwie zu seinem Vorteil mauschelt.

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    Antwort von Teleminchen Teleminchen

    Das das eigentlich nicht geht, habe ich mir ja auch gedacht. Aber vielleicht gibt es doch Vertragsarten, die sowas legalisieren. Wenn nicht - gibt es niemanden, der auf solche Arbeitsverträge achtet. Die Krankenkasse müsste doch z,B, merken, dass da was nicht stimmt - das Finanzamt auch. Bleibt da nur der Weg zum Arbeitsgericht? - dann ist sie bestimmt ihren Job los.

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Erstmal soll sie zur Kammer gehen, also IHK oder eine andere, wo die Firma gesetzlich Mitgleid ist. Die können auch schon was machen. Reicht das nicht, dann ist wohl das Arbeitsgericht nötig.

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