Ich habe von einer Bekannten gehört, dass sie einen Arbeitsvertrag hat, der Lohnfortzahlung im Krankheits-, Urlaubs- und Feiertagsfall ausschließt. Geht das überhaupt? Sie arbeitet vollzeit bei einer Firma. Da kann sie doch eigentlich nicht als Selbständige beschäftigt sein. Die Firma zahlt übrigens alle Sozialabgaben.
Antworten (12)
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Anneliesla28 Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist per Gesetz geregelt. Sie kann im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung einklagen.
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VollchaotVollchaot
Dieses Frage ist so unglaublich, dass ich an ein Missverständnis denke ... die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist bei Arbeitnehmern gesetzlich geregelt. Der Anspruch ist auch arbeitsvertraglich nicht abdingbar. Also: auf zur Gewerkschaft oder (wenn örtlich vorhanden) zur Arbeiterkammer und den Vertrag dort prüfen lassen.
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mudanzas hallo es ist ungewöhnlich, dass die firma alle sozialabgaben zahlt.üblicherweise zahlt ja der arbeitnehme steuern und jeweils 1/2 der renten/arbeitslosen/pflege/krankenversicherung sowie ggf.kirchensteuer. lohnfortzahlung ist ausserdem gesetzlich vorgeschrieben. ich würde mal zur Gewerkschaft gehen oder zu einem Anwalt. mfg
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Dackelmann888Dackelmann888
Ich würde den Vertrag von der Arbeiterkammer Prüfen lassen
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TeleminchenTeleminchen Sowas gibts hier leider nicht. Rheinland-Pfalz
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HBResultHBResult
Wenn sie Vollzeit arbeitet, angestellt ist, dann gibts auch Lohnfortzahlung, alles andere ist sittenwidrig
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DerIngDerIng Auch bei Teilzeit natürlich!
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phlox1979phlox1979
Eigentlich nicht. Wenn man mehr als Minijob arbeitet, dann hat man ein Anrecht auf Urlaub etc. Scheint eine miese Firma zu sein.
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ErsterSchneeErsterSchnee Auch im Minijob hat man Anspruch auf Urlaub, Urlaubsentgelt und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
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Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben alle Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
Ebenso hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Stutzig machen muss,wenn die Angaben denn wie dargestellt richtig sein sollten,dass der Arbeitgeber alle Sozialabgaben zahlt.
Es wäre zweckmäßig,zu überprüfen,ob wirklich alle Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden,oder ob der Arbeitgeber hier irgendwie zu seinem Vorteil mauschelt.
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TeleminchenTeleminchen
Das das eigentlich nicht geht, habe ich mir ja auch gedacht. Aber vielleicht gibt es doch Vertragsarten, die sowas legalisieren. Wenn nicht - gibt es niemanden, der auf solche Arbeitsverträge achtet. Die Krankenkasse müsste doch z,B, merken, dass da was nicht stimmt - das Finanzamt auch. Bleibt da nur der Weg zum Arbeitsgericht? - dann ist sie bestimmt ihren Job los.
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angy2001angy2001 Erstmal soll sie zur Kammer gehen, also IHK oder eine andere, wo die Firma gesetzlich Mitgleid ist. Die können auch schon was machen. Reicht das nicht, dann ist wohl das Arbeitsgericht nötig.
Firmenform, -größe und Branche ist m. E. eigentlich untypisch für solche Verträge. Ihre Arbeitsplatzbezeichung könnte unter gewerbliche Arbeitnehmer laufen - also unterste Stufe. :-( - das soll persönlich nicht abwertend gemeint sein.
Teleminchen, Liebelein,
das hilft mir nicht weiter...ich müßte shcon wissen, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist.