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Arbeitsverspätung

Frage von nicicoolio nicicoolio

Welche Strafe darf der Chef der Firma vollstrecken wenn man zu spät zur Arbeit erscheint ? Am besten eine Antwort aus einem Gesetztbuch dh was er dar fund was nicht.

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Antworten (11)

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    Antwort von MrWombel MrWombel

    Abmahnung...bei Wiederholungen.

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    Antwort von mig112 mig112

    Strafe vollstrecken?? Du guckst wohl zuviele Ritterfilme! Zeit wird nachgearbeitet und fertig - da braucht es kein Gesetz!!

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    Antwort von Ronja2 Ronja2

    Der Arbeitgeber darf abmahnen, bzw. wenn er kündigen möchte muss er vorher abmahnen, da die verhaltensbedingte Kündigung sonst nicht verhältnismäßig ist.

    Durch die Abmahnung soll Dir Dein fehlerhaftes Verhalten vor Augen geführt werden. Also besser pünktlich kommen:)

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    Antwort von hundini hundini

    Abmahnung. Zu spät kommen ist ein dehnbarer Begriff: 10 Minuten, 1 Stunde? Gibt es ein wichtigen Grund fürs zu spät kommen? Lohnabzug, Nacharbeiten. Zu spät kommen ist unzuverlässig und schädigt den Betrieb. Sollte sowas öfter vorkommen, kann der Chef kündigen.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Nacharbeit verlangen, Geld für die verspätete Zeit abziehen, Abmahnung und im Wiederholungsfalle und besonders wenn der Firma daraus ein Nachteil entsteht, kündigen!

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    Antwort von sturmhoehe sturmhoehe

    Das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wenn Deine Firma Gleitzeit hat, ist "zu spät" ja ein relativer Begriff. Dann kannst Du eigentlich kommen, wann Du willst, Hauptsache Du schaffst Deine Grundarbeitszeit. Wenn aber Präsenzzeiten vereinbart sind - also Kernzeiten, in denen Du da sein MUSST, dann hat er das Recht, darauf zu bestehen. Bei einer einmaligen Verspätung wird in der Regel nicht mehr als eine Verwarnung fällig inklusive der Forderung, die versäumte Zeit nachzuholen. Beim wiederholten Fall bis Abmahnung und später Kündigung. Was ist denn genau vorgefallen?

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    Antwort von alphonso alphonso

    Es gibt keine Strafen! Es gibt nur arbeitsrechtliche Konsequenzen wie z.B. Abmahnung und im Wiederholungsfall Kündigung.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Kein Lohn für die Fehlzeit, Schadensersatz wenn dadurch ein Schaden entstanden ist ...

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    Antwort von Dentier Dentier

    Einzelfallabhängig. Abmahnen darf er aber. Wenn Wiederholung nach vorheriger Abmahnung auch kündigen. Verträge müssen halt eingehalten werden.

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    Antwort von Schnulli00 Schnulli00

    Hängen, Vierteilen, Eiserne Jungfrau.

    Achso, und Abmahnung bei häufiger Verspätung.

    Kommentar von konny27 konny27konny27

    Bis auf das letzte,alles harmlose Dinge.:::))

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Arbeitszeit nachholen lassen, Abmahnung....

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