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Arbeitsvermittlung !!!

Frage von funki112 funki112

Hallo zusammen !!!

Bin etwas durcheinander. Ich bekomme seit kurzem ALG I vom Arbeitsamt. Zusätzlich bekomme ich Hartz IV ergänzend. Wer ist denn nun für die Arbeitsvermittlung zuständig ???

Arbeitsamt ??? oder Gemeinde ???

Weil von beiden habe ich Post zur Arbeitsvermittlung bekommen ....

Info: Arbeitsamt hat bei uns nix mit der Gemeinde zu tun.

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Antworten (5)

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    Antwort von bitmap bitmap

    Da du von beiden Leistungen bekommst: Beide.

    Wenn sich Angebote/Termine überschneiden, dann sprech es an.

  • 0
    Antwort von veraeva12 veraeva12

    du bist in der pflicht, termine von beiden wahrzunehmen, ebenso deren stellenvermittlungsangeboten.

    ruf an, wenn zwei gleichzeitig sein sollten.

    mein tipp: kümmer dich verstärkt selbst um einen neuen job, dann bist aus deren fängen befreit.

  • 0
    Antwort von Pastor7 Pastor7

    Hallo Funki112, Die Aag ist eine Bundeseinrichtung, von dort bekommst Du Dein ALG1-Geld. ALG2 (Hartz4) ist eine Hilfe, die örtlich gebunden ist (Deine Stadt / Dein Landkreis). Es ist selten, dass sich beide Institutionen melden, um Dir Arbeit zuzuteilen (wie man heute schon fast sagen kann). Ein Recht haben darauf beide, denn beide wollen Dich wieder in Lohn und Brot bringen, um nichts mehr zahlen zu müssen. Liebe Grüße

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    Antwort von mumpitz09 mumpitz09

    zuallererstmal bist du selbst dafür zuständig, neue arbeit zu finden. wenn du von beiden stellen leistungen beziehst, musst du diesen angeboten von beiden folgen. absprache bei überschneidungen zwingend erforderlich!

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    Antwort von maske1 maske1

    schau mal hier:http://www.erwerbslosenforum.de/

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