Hallo ich habe folgendes Problem , ich habe kürzlich eine neue Arbeit angefangen und die durch einen Vermittlungsgutschein bekommen. Da ich das Körpferlich nichtmehr durchhalte lange entschließ ich mich doch das zu beenden da ich vorher bei der Privaten Vermittlung Informieren wollte Rief ich dort an. Wo ich Promt unseriös und mit drohungen behandelt wurde, wobei ich nur Information reinholen wollte. Kurios finde ich auch das ich eigentlich die Frau ans Telefon haben wollte die mir diesen Job besorgt hatte, Die hat mich OHNE worte Weitergeleitet zu ihrem Chef der mich dann am Telefon rund gemacht hat , da ich nicht wirklich sehr Redegewant bin in diesen Sachen. Konnte ich nicht wirklich Kontern... ich wollte lediglich wissen wie das funktioniert wie ich aus der sache ordentlich rauskomme der hat mich dann ziemlich rund gemacht am Telefon und ende vom Lied war natürlich das er dann gesagt hat wenn ich Kündige müsse ich 2000€ an die Private Arbeitsvermittlung zahlen. Was mir ziemlich lächerlich vorkam ,da ich schon oft mit Privaten Arbeitsvermittlungen zu tun hatte aber sowas dreistes noch nie erlebt habe. Jetzt hab ich mir doch mal die AGB vorgenommen und Punkt 2.9 gesehen und dort steht Tatsächlich Zitat:
2.Vermittlungshonoar / Auslagen 2.9 Der Bewerber, der die Vermittlungsleistungen in Anspruch nimmt, reicht nach erfolgreicher Vermittlung in ein solzialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhäötnis den orginal Vermittlungsgutschein, eine kopie des AV uund eine Beschäftigungsbescheinigung nach 6 Wochen beziehungsweise 6 Monaten ein. Reicht der Bewerber die zur Abrechnung nötigen Unterlagen nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen nach Vermittlung ein, so ist der Vermittler berechtigt den auf dem Vermittlungsgutschein angegebenen Betrag den Bewerber in Rechnung zu stellen . Wird dem Bewerber wegen Vertragswidrigem Verhalten das Arbeitsverhältnis gekündigt, ist der Vermittler berechtigt das Personalvermittlungshonorar dem Bewerber in Rechnung zu stellen.
Letzter Satz ausschlaggebend.
Ein Arbeitskollege hat das selbe Problem und er hat die AGB beim Amt vorgelegt und die meinten das sie dir keine 2000€ in Rechnung stellen dürfen. Weil das halt nicht erlaubt ist. Bin dennoch ziemlich unsicher.
Was haltet ihr davon? Bin über jede Hilfreiche Antwort dankbar. Ich möchte hier keinesfalls abgezockt werden! MFg hooh
Die auf dem Amt hat gesagt wenn ich selber kündige bekomme ich eine 3 Monate Sanktion rein, um die 100€ weniger im Monat. Würde mich nicht stören´um denn Stress auf arbeit zu entkommen. Also auch wenn die mich vermittelt haben wenn ich mich dann doch entscheide die Arbeit nicht zu machen können die kein Geld verlangen, da haben die halt pech? ... ich kann mir halt gut vorstellen das der angst bekommen hat und seine Provision von 2000€ nun nicht bekommt, und da macht der natürlich alles ... Schon eine Absolute frechheit wie ich finde.
Also auch wenn die mich vermittelt haben wenn ich mich dann doch entscheide die Arbeit nicht zu machen können
dann liege ich halt dem Steuerzahler auf der Tasche...
Ich finanziere lieber das ALG/Hartz IV von Leuten wie hooh1 mit, als unseriösen Abzockern und Ausbeutern billige Sklaven zuzutreiben!
Würde ich nicht in Kauf nehmen (Hartz IV? - ALG1 würde nach meiner Kenntnis ganz gestrichen). Wenn ich die Belastung nicht aushielte, würde ich zum Arzt gehen und mich krank schreiben lassen.
Man kann aus solchen schlechten Verhältnissen auch raus kommen, ohne sich selbst unnötig zu belasten.