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Arbeitsvermittler

Frage von hooh1 hooh1

Hallo ich habe folgendes Problem , ich habe kürzlich eine neue Arbeit angefangen und die durch einen Vermittlungsgutschein bekommen. Da ich das Körpferlich nichtmehr durchhalte lange entschließ ich mich doch das zu beenden da ich vorher bei der Privaten Vermittlung Informieren wollte Rief ich dort an. Wo ich Promt unseriös und mit drohungen behandelt wurde, wobei ich nur Information reinholen wollte. Kurios finde ich auch das ich eigentlich die Frau ans Telefon haben wollte die mir diesen Job besorgt hatte, Die hat mich OHNE worte Weitergeleitet zu ihrem Chef der mich dann am Telefon rund gemacht hat , da ich nicht wirklich sehr Redegewant bin in diesen Sachen. Konnte ich nicht wirklich Kontern... ich wollte lediglich wissen wie das funktioniert wie ich aus der sache ordentlich rauskomme der hat mich dann ziemlich rund gemacht am Telefon und ende vom Lied war natürlich das er dann gesagt hat wenn ich Kündige müsse ich 2000€ an die Private Arbeitsvermittlung zahlen. Was mir ziemlich lächerlich vorkam ,da ich schon oft mit Privaten Arbeitsvermittlungen zu tun hatte aber sowas dreistes noch nie erlebt habe. Jetzt hab ich mir doch mal die AGB vorgenommen und Punkt 2.9 gesehen und dort steht Tatsächlich Zitat:

2.Vermittlungshonoar / Auslagen 2.9 Der Bewerber, der die Vermittlungsleistungen in Anspruch nimmt, reicht nach erfolgreicher Vermittlung in ein solzialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhäötnis den orginal Vermittlungsgutschein, eine kopie des AV uund eine Beschäftigungsbescheinigung nach 6 Wochen beziehungsweise 6 Monaten ein. Reicht der Bewerber die zur Abrechnung nötigen Unterlagen nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen nach Vermittlung ein, so ist der Vermittler berechtigt den auf dem Vermittlungsgutschein angegebenen Betrag den Bewerber in Rechnung zu stellen . Wird dem Bewerber wegen Vertragswidrigem Verhalten das Arbeitsverhältnis gekündigt, ist der Vermittler berechtigt das Personalvermittlungshonorar dem Bewerber in Rechnung zu stellen.

Letzter Satz ausschlaggebend.


Ein Arbeitskollege hat das selbe Problem und er hat die AGB beim Amt vorgelegt und die meinten das sie dir keine 2000€ in Rechnung stellen dürfen. Weil das halt nicht erlaubt ist. Bin dennoch ziemlich unsicher.

Was haltet ihr davon? Bin über jede Hilfreiche Antwort dankbar. Ich möchte hier keinesfalls abgezockt werden! MFg hooh

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Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von whiteTree whiteTree

    Reichlich unseriös und wohl auch nicht rechtlich durchsetzbar, wenn es nur wegen körperlicher Unzulänglichkeit ist. Ich würd die kräftig bei der Arbeitsagentur anschwärzen!

    Allerdings: Selbst kündigen darf man wirklich auf keinen Fall, wegen Sperrfrist Arbeitsamt, 3 Monate gar kein Geld! Auch auf gar keinen Fall Aufhebungsvertrag, ist das Gleiche. Vor allem auch nicht, wenn sie drohen, Tribunale veranstalten und einen zur Unterschrift darunter auffordern! Wenn sie das tun, einfach den Wisch mitnehmen und aus dem Raum laufen - schlimmer als eine Unterschrift darunter kann es nicht kommen!

    Es gibt manchmal in Arbeitsverträgen solche Vertragsstrafen, wenn man verschuldet nicht den Dienst antritt, aber nicht solche Vermittlungen, wenn man weshalb auch immer nicht klarkommt!

    Wenn die wirklich Geld fordern oder schon zustehenden Lohn zurück behalten, unbedingt Rechtsberatung nehmen!

    Kommentar von hooh1 hooh1

    Die auf dem Amt hat gesagt wenn ich selber kündige bekomme ich eine 3 Monate Sanktion rein, um die 100€ weniger im Monat. Würde mich nicht stören´um denn Stress auf arbeit zu entkommen. Also auch wenn die mich vermittelt haben wenn ich mich dann doch entscheide die Arbeit nicht zu machen können die kein Geld verlangen, da haben die halt pech? ... ich kann mir halt gut vorstellen das der angst bekommen hat und seine Provision von 2000€ nun nicht bekommt, und da macht der natürlich alles ... Schon eine Absolute frechheit wie ich finde.

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Also auch wenn die mich vermittelt haben wenn ich mich dann doch entscheide die Arbeit nicht zu machen können

    dann liege ich halt dem Steuerzahler auf der Tasche...

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Ich finanziere lieber das ALG/Hartz IV von Leuten wie hooh1 mit, als unseriösen Abzockern und Ausbeutern billige Sklaven zuzutreiben!

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Würde ich nicht in Kauf nehmen (Hartz IV? - ALG1 würde nach meiner Kenntnis ganz gestrichen). Wenn ich die Belastung nicht aushielte, würde ich zum Arzt gehen und mich krank schreiben lassen.

    Man kann aus solchen schlechten Verhältnissen auch raus kommen, ohne sich selbst unnötig zu belasten.

  • 2
    Antwort von RainerRoland RainerRoland

    Das klingt nicht besonders seriös. Weder das geschilderte Verhalten seitens des Vermittlers als auch der Passus in den AGB. Dennoch solltest Du auf jeden Fall Kontakt mit dem Amt aufnehmen, um auf Nummer sicher zu gehen.

  • 2
    Antwort von sambagirl sambagirl

    wenn man keine sechs wochen da war, dann kriegt der arbeitsvermittler nichts, nach 6 wochen die ersten tausend euro nach 6 monaten die nächsten tausend euro.

  • 1
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Wieso hältst du das körperlich nicht durch? Um was für eine Tätigkeit handelt es sich? Ich würde erst mal mit dem Jobcventer sprechen, denn wenn du selber kündigst, hast du ein ganz anderes Problem, nämlich die 12-wöchige Sperrfrist.

    Wird dem Bewerber wegen Vertragswidrigem Verhalten das Arbeitsverhältnis gekündigt, ist der Vermittler berechtigt das Personalvermittlungshonorar dem Bewerber in Rechnung zu stellen.

    DAS ist doch eindeutig...wenn DIR gekündigt wird. Der andere passus mit den bescheinigungen...reich einfach die Bescheinigung der neuen Stelle ein.

    Da man aus einer Arbeit heraus sehr viel leichter einen Job findet, melde dich mal bei sämtlich Zeitarbetisfirmen in der Umgebung und frage nach offenen Stellen. Sage als Grund, dass du dich im jetzigen Betrieb nicht wohl fühlst und dass die Konditionen bei der jeweiligen Zeitfrma in diesem/jenem Punkt einfach besser sind und dass dir das mehr zusagt.

    Da musst du aber fix sein im Kopp und jeweils diesen Punkt auch finden!

    Und dann wechsele einfach von einem Job in den nächsten.

    Macht dann der private Vermittler Stress, kühl reagieren: Du bist NICHT gekündigt worden und vertragswidrig hast du dich auch nicht verhalten....das sagst du, bedankst dich für seinen Anruf und legst einfach auf.

    Kommentar von hooh1 hooh1

    Es handelt sich hierbei um "Kommisionierer" . Die Arbeitszeiten sind einfach auch nicht wirklich toll. Mit dem Jobcenter hab ich bereits geredet die haben gesagt da gibts ne 3 Monats Sanktion die ich gern in kauf nehme! Die 12 wöchige Sperrfrist stimmt nicht. Und ich kann einfach nicht dort Arbeiten und gleichzeitig mir ne neue Arbeit suchen.. das geht Zeitlich einfach nicht . Arbeitszeiten sind Sonntag - Freitag 17:00 - 02:00 Eine Stunde Autofahrt noch dazu. Bin etwa gegen 3 Uhr zuhause momentan bissl später weil Schnee. Dann wird geduscht und noch was gegessen und ich komme meistens erst gegen 4 Uhr früh ins Bett. Dann steh ich auch erst Nachmittags auf gegen 2 oder 3. Wann bitte soll ich da nach neuer Arbeit suchen? Unmöglich. Denn 16 Uhr gehts wieder los auf Arbeit. Ich hab einfach auch kein Privat leben mehr man kann reingarnichts mehr machen. Es sind einfach viele Faktoren die mir da nicht passen... zb. auch die andere Firma die noch im Depot Arbeitet verdient das doppelte wie ich... und und und , was auch egal ist denn darum gehts hier jetzt garnicht :) Wollte nur auskunft wegen des Vermittlungsvertrages haben bzw. der AGB. Ich hab mir bereits vom 2 Verschiedenen Ämtern ne meinung eingeholt, mein Amt meinte zur AGB "hmm... die haben sich hier gut abgesichert mmhmhh" dann meinte sie nur ich soll ein schreiben aufsetzten, Wegen zu hohem Arbeitspensum , 40h Woche wird überschrieten. Ich bin mir allerdings sicher das Amt ist auch nicht immer seriös denn die wollen dich auch nur los werden deswegen sagen die dazu nicht umbedingt die Wahrheit.. Ein Arbeitskollege hat das selbe Problem und der ist zum Amt gegangen und dort wurde ihm gesagt das die von dir keine 2000€ verlangen können damit würden die nich durchkommen wenns Gerichtlich wird so eine AGB hat der auch noch nicht gesehen ziemlich unseriös. So in etwa hat der das mir geschildert

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Na dann mal Tacheles:

    1. Kommissionieren ist ein Job in der Logistik...eine derzeit stark wachsende Branche. Ja, das fordert körperlich, ist aber machbar. (Selber schon gemacht)

    2. Du arbeitest reine Nachtschicht. Weisst du überhaupt, was du da an steuerfreien Zulagen bekommst? Ansonsten: Man gewöhnt sich dran! Schlafen halt ggf aufteilen: 3-4 Stunden morgens (bis etwa 8.00 Uhr) und nochmal 3-4 Studen nach dem Mittagessen. So hat man auch was vom Tag.

    3. Du bist von 17.00 - 2.00 Uhr auf Arbeit, das sind 9 Stunden. Davon sind die Pausenzeiten abzuziehen, somit wirst du nicht mehr als deine 8 Stunden reine Arbeitszeit haben...völlig gesetzeskonform.

    4. 1 Stunde Autofahrt...na und? Zumutbar sind bis zu 2 Stunden einfache Strecke, insbesondere wenn man vorher staatliche Leistungen bezogen hat! Fahr mal täglich 2 Stunden mit Öffis inclusive Wartezeiten, Verspätungen und Schlechtwetter...dann wünschst du dir die Stunde Autofahrt zurück!

    5. Du sagst, du bist gegen 3 in der Früh daheim und schläfst bis 2 oder 3 nachmittags...sorry, aber 12 Stunden Schlaf? ICH arbeite auch nachts und komme mit 7-8 Stunden locker aus! Alles Gewöhnungssache.

    6. Die andere Firma im Depot...auch Zeitarbeti? Anrufen, bewerben, wenns dir ums Geld geht.

    Sorry, aber du jammerst auf hohem Niveau! Arbeit, vor allem nachtarbeit, ist kein Zuckersachlecken, wird aber gut bezahlt. Etwa 25% nachtzuschlag, steuerfrei, ist kein Pappenstiel!

    Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden in der Nachtzeit umfasst. Die Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr (§ 2 Abs. 3 und 4 Arbeitszeitgesetz)

    Halre die 6 Monate durch, dann bist du das Problem mit dem vermittler eh los.

    Noch was: Ich sagte Sperrfrist 12 Wochen, du sagtest Nein, 3 Monate...ähm, schon mal ins SGB geschaut? Da steht explizit 12 Wochen drin udn das 3 Monate...nur mal so.

    Kommentar von hooh1 hooh1

    Also ich weis garnicht was du hier so abgehst . 1. Hat das Absolut 0 mit meiner eigentlichen Frage zu tun. 2. Arbeite ich reine Nachtschicht? Schwachsinn du selber schreibst hier

    Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden in der Nachtzeit umfasst. Die Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr (§ 2 Abs. 3 und 4 Arbeitszeitgesetz)

    Von 23 Uhr bis 2:00 sind bei mir 3 Stunden REINE NACHTARBEIT. Die LAUT MEINEM Arbeitsvertrag 10% sind was der nächste WITZ ist .

    Unsere Firma hat dort 2 Straßen gekauft wobei 2 leute eingestellt wurden. ALLEINE ist meine Straße nicht zu setzten. Die andere Firma rennt bei sich auf der Straße mit teilweiße 3Leuten rum. Ich soll das alleine machen... allesklar.

    Arbeitszeit 17:00 - 02:00 Davon sind 30 Minuten PAUSE keine 1h. Und was laberst du vom 1h Auto fahrt ? Wem zum Geier interessiert das? Mir ist das RILLE. Ich hab mich nicht beschwert darüber und wenn ich 5h autofahrt hab bei Hurrican oder Blizzards ist mir wurst.

    Keine Ahnung was du mit 25% Nachtschichtzuschlag meinst. Ich bekomme 10%.

    Und was laberst du von Sperrfrist? Es gibt lediglich eine Sanktion mit der ich umgehen kann. Warum sollte ich ins SGB schauen das interessiert mich nen Dreck. Ich finds etwas dreist was du dir hier rausnimmst und absolut vom Thema abweichst....

    zu Punkt 6. Keine ahnung was du da mit deiner Zeitarbeit willst aber weder ich bin in der Zeitarbeit noch die andere. Und ich verdiene dort 7.01/h Brutto. Da kannst du gerne noch deine achso tollen Zuschläge dazurechnen. Meine zuschläge sind Zitat aus dem Arbeitsvertrag: Nachtarbeit 10% 23 Uhr - bis 02:00 Sonntagsarbeit 25% Feiertagsarbeit 50% Kannst dir mal ausrechnen was da rauskommt. SO GUT bezahlt ist das bei weitem nicht. Und nur zur Info die andere Firma bekommt doppelt soviel wie ich. Das habe ich schriftlich gesehen auf dem Lohnschein eines anderen Mitarbeiters. Und da das eine Konkurenz Firma ist darf ich mich dort auch nicht bewerben! Hannes.

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Ob man sich da wirklich nicht bei den anderen bewerben darf, würde ich mich mal genauer informieren. Wenn so ein Knebelvertrag existiert, ist der wahrscheinlich ungültig (genauso wie die 2000€-Strafe).

    Würde ich mir ohnehin mal 'ne Rechtsberatung bzgl. Arbeitsrecht suchen, bei so einer unseriösen Firma; ist billiger als 300€ Verlust durch Sanktion. Vielleicht auch mal bei Gewerkschaften o.ä. anfragen (Verträge mitnehmen), da gibt's das u.U. billiger! Die erlauben sich jede Dreistigkeit, weil die Leute sich nicht wehren! Allene kann man da nur begrenzt was machen.

    Deine Verträge scheinen hinten und vorne rechtswidrig zu sein; die Nachtarbeitszuschläge sind lächerlich, ebenso wie der Grundlohn. Es gibt aber auch Tarifverträge, an die sich diese Arbeitgeber halten müssen. Das alles wird trotzdem gemacht, weil die Leute sich nicht wehren und von den Argen mit Sanktionen bedroht werden.

    Ich hab kein Problem damit, wenn jemand, der in so einen Job gezwungen wird, Bummelstreik macht, sich dumm anstellt oder dauernd krank ist (echt oder gespielt). "If you pay peanuts, you get monkeys"

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree
    1. ist die Bezahlung hier saumäßig
    2. sieht alles nach regelmäßiger Willkür und rechtswidrigem Verhalten, einschließlich Ausgestaltung der Vermittlungs-/Arbeitsverträge aus.
    3. Bist Du von der INSM, Arbeitgebervertretern oder ähnlichen? Das Gelaber von "Jammern auf hohem Niveau" ist die Sprache der Ausbeuter, die von sowas profitieren und die sowas propagieren!
    4. 12 Wochen oder 3 Monate ist Haarspalterei, Nebensache, die nicht wirklich interessant ist.
    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Bei Kündigung durch den Arbeitgeber dürfte normal schon mal gar kein Vermittlungshonorar für den Arbeitnehmer anfallen. Vielleicht, wenn er wirklich was kriminelles gemacht hat o.ä., aber nicht, wenn er z.B. nicht mit der Leistung zufrieden ist.

    Argen versuchen dann manchmal, Sanktionen zu verhängen, würde ich mich aber gegen wehren, ist schließlich dann ein Streitfall zwischen AG und AN, und die Arge darf nicht einfach blind dem AG glauben.

    Ich würde unbedingt mal nach Arbeitsloseninitiativen, Sozialverbänden, Gewerkschaften usw. googeln und mich da schlau machen, ggf. eintreten! Nur so kann man sich gegen Willkür durch böswillige Vermittler, Arbeigeber oder Argen wehren!

  • 1
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Du musst garantiert keine 2.000 € bezahlen.

    Aber der sieht seine Provision davon schwimmen.

    Melde mal deren AGB bei Deiner Arge.

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