ich arbeite seit fast 11 jahre in einer kirchlichen Einrichtung und möchte jetzt kündigen. man hat mir gesagt ich hätte eine kündigungsfrist von 6 Monaten.Stimmt das? bis jetzt habe ich gelesen das ich nur 4 Wochen einhalten muss und 6 Monate für den den Arbeitgeber gilt
arbeitsverhältniss kündigen
Antworten (5)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ralosavivralosaviv
Eine von vielen Grundlagen für Arbeitsverträge in kirchlichen Einrichtungen ist z. B. die AVR. Nach diesem Regelwerk hättest du entsprechend der Dauer deines Dienstverhältnisses eine Kündigungsfrist von 5 Monaten. Das für deinen Vertrag zu Grunde liegende Tarifwerk muss im Personalbüro zur Einsicht ausliegen oder dir durch den Vorgesetzten zugänglich gemacht werden. Das BGB hilft dir bei einem gültigen Tarifvertrag nicht weiter. Es ist also durchaus möglich, dass deine Kündigungsfrist 6 Monate betragen kann. Die Vereinbarung wäre auch nicht zu beanstanden.
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lenzing42lenzing42
Schau in deinen Arbeitsvertrag,da steht bestimmt etwas über die Kündigungsmöglichkeiten drin.Es kann auch unter Umständen Bezug auf einen anwendbaren Tarifvertrag genommen werden.Wenn ein Personalrat vorhanden ist,hilft man dir auch dort weiter.
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IrmipiIrmipi
Schau in deinen Arbeitsvertrag, da müsste die Kündigungsfrist drin stehen. Sechs Wochen erscheint mir viel zu lange. Der neue Arbeitgeber wartet niemals so lange bis du anfangen kannt.
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brummhummelbrummhummel
Ne auch du musst 6 Monate einhalten nach dieser Zeit . Such dir also erst euinen neuen Job -dann tschüß
Kirchliche Einrichtungen haben Arbeitsvertragsrichtlinien, die Kündigungsfristen abweichend vom BGB regeln.