Hi..
Eine Freundin von mir hat am Erste Januar 2010 eine Verletzung erlitten..sie würde zwei Woche krank geschrieben, da sie sowieso den Arbeitsplatz wechseln wollte, hat sie mit dem Arbeitsgeber gesprochen u sie haben in gegenseitigem Einverständiss den Arbeitsverhälltiss am Erste Januar 2010 beendet , ist diese Vorgehensweise.. für die Ämter sowie Einbürgerungsbehörde nachvollziehbar u plausibel?
sie möchte wissen ob dannn Ok wäre wenn das Arbeitsverhältniss zur gleichen Zeit beendet ist in der sie verletzt würde..
Hm? Du meinst wenn sie krankgeschrieben ist? Ja das geht.