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Arbeitsverhältniss in gegenseitigem Einverständiss beendet .

Frage von Whitedream Whitedream

Hi..

Eine Freundin von mir hat am Erste Januar 2010 eine Verletzung erlitten..sie würde zwei Woche krank geschrieben, da sie sowieso den Arbeitsplatz wechseln wollte, hat sie mit dem Arbeitsgeber gesprochen u sie haben in gegenseitigem Einverständiss den Arbeitsverhälltiss am Erste Januar 2010 beendet , ist diese Vorgehensweise.. für die Ämter sowie Einbürgerungsbehörde nachvollziehbar u plausibel?

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Antworten (2)

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    Antwort von miboki miboki

    Wenn sie keine finanziellen Forderungen hat, interessiert niemanden, wann sie ihr Arbeitsverhältnis beendet. Sie wird keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, weil das automatisch eine Sperre nach sich zieht. Sie wird für die Zeit der Krankschreibung in der sie ja nicht gearbeitet hat Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Wichtig ist auch noch zu klären, wie das mit der Krankenkasse ist. Wenn sie in der Krankenzeit zum Arzt war, wird die Krankenkasse ev. Probleme machen, weil der Arbeitgeberanteil ja entfallen ist und sie sich hätte selber versichern müssen. Ich bin da zwar nicht Experte - ich empfehle, dass sie sich mal gut beraten läßt. Das könnte unangehnehme Folgen haben.

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    Antwort von honoria honoria

    Ich verstehe nicht ganz worauf du hinaus willst. Es zählt aber bzgl ALG1 als hätte sie selbst gekündigt, wenn kein wichtiger Grund vorlag den sie nachweisen kann.

    Kommentar von Whitedream Whitedream

    sie möchte wissen ob dannn Ok wäre wenn das Arbeitsverhältniss zur gleichen Zeit beendet ist in der sie verletzt würde..

    Kommentar von honoria honoriahonoria

    Hm? Du meinst wenn sie krankgeschrieben ist? Ja das geht.

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