Der Renteneintritt ist ein Beendigungstatbestand des Arbeitsverhältnisses, ja. Aber wenn in Eurem Betrieb Weihnachtsgeld gezahlt wird, dann steht es ihr auch zu. Denn es ist ja das Weihnachtsgeld für 2011, offenbar endet das Arbeitsverhältnis erst zum 1.1.2012, also ist sie bis zum 31.12.2011 noch beschäftigt.
Ich verstehe die Frage nicht. Ist es eine Verständnisfrage? Antwort s.o. Ansonsten, selbst wenn es ihr nicht zustehen würde, warum sollte sie es zurückzahlen müssen, wenn es doch der Chef "aus Kulanz" freiwillig gezahlt hat?
In Wirklichkeit ist es keine Kulanz, sondern seine Rechtspflicht. Aus, wie gesagt, oben genanntem Grund.
Sie war in unserem Betrieb ohne Unterbrechung 35 Jahre beschäftigt.