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Arbeitsverhältnis und fristlose Kündigung: ist Folgendes ein Grund...

gefragt von Unterwegs07Unterwegs07 am 21.10.2009 um 18:23 Uhr

Einer meiner Freunde hat einen Angestellten, der schon mehrfach angekündigt hat, kündigen zu wollen oder gekündigt werden zu wollen. Einmal, weil er sich selbstständig machen wolle, ein andermal, weil ihm das Geld nicht reiche usw. Jedesmal verlief es dann im Sande. Mein Freund hat die Nase inzwischen gestrichen voll, weil er nie weiß, was als nächstes kommt und woran er mit dem Angestellten ist (ist ein kleiner Betrieb). Wäre dessen Verhalten ein Grund zur fristlosen Kündigung?

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Beruf x 14.641 Arbeit x 14.596 Job x 3.854 Kündigung x 2.774 Arbeitsrecht x 2.179 Verhalten x 929 kündigen x 222 fristlose Kündigung x 105 Arbeitsverhältnis x 58

anonym
beantwortet von lslya am 21. Oktober 2009 18:59
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Dein Freund kann ihm doch eine Kündigung im beiderseitigem Einvernehmen anbieten dann kann der Mitarbeiter sich selbständig machen.


dogit
beantwortet von dogit am 21. Oktober 2009 18:42
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nein da das was du geschildert hast keine gründe sind um jemanden das arbeitsverhältnist zu kündigen. zu 99,9% wird der angestellte vor das arbeitsgericht ziehen, von daher ist es sinnvoller mit dem angestellten ein gespräch zu führen.


anonym
beantwortet von atews am 21. Oktober 2009 18:27
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Vielleicht wäre ein offenes Gespräch sinnvoll?


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 21. Oktober 2009 18:24
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nein...


anonym
beantwortet von mitterer am 23. Oktober 2009 11:28
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Nein.

Für eine fristlose Kündigung müssen wirklich sehr handfeste und auch beweisbare Gründe vorliegen. Z.B. ein Diebstahl. Oder z.B. wenn der Arbeitnehmer sich ohne Erlaubnis nebenbei selbständig gemacht hat, womöglich noch im gleichen Berufsumfeld.

Akündigungen oder Streit reichen noch nicht einmal für eine ordentliche Kündigung. Auch für eine Abmahnung reicht das nur, wenn er z.B. im Rahmen der Vorbereitung auf eine etwaige Selbständigkeit seine arbeitsvertraglichen Pflichten vernachlässigt.

Wichtig wäre hier ein klärendes Gespräch.


erweh
beantwortet von erweh am 22. Oktober 2009 14:09
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Bei einem kleinen Betrieb (unter 5 Mann), würde ich dem Herrn fristgemäß aus betrieblichen Gründen kündigen. Dagegen ist von seiner Seite aus nichts zu machen.

In diesem Zusammenhang ist es möglich auch 1/2 Arbeitnehmer zu haben, wenn nämlich unter 20 Std. die Woche, bzw was der Tarif vorsieht, falls Ihr denn sowas habt.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 22. Oktober 2009 10:50
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Das Verhalten des Angestellten ist kein ausreichender Grund für eine außerordentlichen Kündigung.


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