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Arbeitsverhältnis und fristlose Kündigung: ist Folgendes ein Grund...

Frage von Unterwegs07 Unterwegs07

Einer meiner Freunde hat einen Angestellten, der schon mehrfach angekündigt hat, kündigen zu wollen oder gekündigt werden zu wollen. Einmal, weil er sich selbstständig machen wolle, ein andermal, weil ihm das Geld nicht reiche usw. Jedesmal verlief es dann im Sande. Mein Freund hat die Nase inzwischen gestrichen voll, weil er nie weiß, was als nächstes kommt und woran er mit dem Angestellten ist (ist ein kleiner Betrieb). Wäre dessen Verhalten ein Grund zur fristlosen Kündigung?

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Antworten (7)

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    Antwort von lslya lslya

    Dein Freund kann ihm doch eine Kündigung im beiderseitigem Einvernehmen anbieten dann kann der Mitarbeiter sich selbständig machen.

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    Antwort von dogit dogit

    nein da das was du geschildert hast keine gründe sind um jemanden das arbeitsverhältnist zu kündigen. zu 99,9% wird der angestellte vor das arbeitsgericht ziehen, von daher ist es sinnvoller mit dem angestellten ein gespräch zu führen.

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    Antwort von atews atews

    Vielleicht wäre ein offenes Gespräch sinnvoll?

  • 1
    Antwort von ziuwari ziuwari

    nein...

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    Antwort von mitterer mitterer

    Nein.

    Für eine fristlose Kündigung müssen wirklich sehr handfeste und auch beweisbare Gründe vorliegen. Z.B. ein Diebstahl. Oder z.B. wenn der Arbeitnehmer sich ohne Erlaubnis nebenbei selbständig gemacht hat, womöglich noch im gleichen Berufsumfeld.

    Akündigungen oder Streit reichen noch nicht einmal für eine ordentliche Kündigung. Auch für eine Abmahnung reicht das nur, wenn er z.B. im Rahmen der Vorbereitung auf eine etwaige Selbständigkeit seine arbeitsvertraglichen Pflichten vernachlässigt.

    Wichtig wäre hier ein klärendes Gespräch.

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    Antwort von erweh erweh

    Bei einem kleinen Betrieb (unter 5 Mann), würde ich dem Herrn fristgemäß aus betrieblichen Gründen kündigen. Dagegen ist von seiner Seite aus nichts zu machen.

    In diesem Zusammenhang ist es möglich auch 1/2 Arbeitnehmer zu haben, wenn nämlich unter 20 Std. die Woche, bzw was der Tarif vorsieht, falls Ihr denn sowas habt.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Das Verhalten des Angestellten ist kein ausreichender Grund für eine außerordentlichen Kündigung.

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