Hallo,
ich war zuerst 8 Monate lange arbeitslos, und dann habe ich Anfang April bei einer neuen Stelle angefangen. Dort ist es aber unerträglich geworden, der Chef lässt seine Agressionen aus, weil das Geschäft wegen der Wirtschaftskrise nicht läuft, und jetzt kam er mir mit einem Aufhebungsvertrag an. Also der Firma gehts allgemein gar nicht gut und ich weiß auch nicht, wie lange es noch mit der Firma weitergehen wird!
Den Aufhebungsvertrag möchte ich allerdings nicht unterschreiben, da man mir geraten hat, dass ein Aufhebungsvertrag nur Nachteile für mich bringt. Ich habe ja eine Kündigungsfrist gem. § 622 BGB, darin steht, dass ich 2 Wochen davor kündigen kann. Und beim Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet.
Ab dem 1. Juli fang ich auch bei einer anderen Firma an, leider nur für 2 Monate befristet.
Und jetzt meine Fragen:
Verfällt mein restlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld für die 4 Monate bei der Sperrfrist die ich vom Arbeitsamt bekomme? Und was würdet ihr an meiner Stelle tun? Kündigen, oder den Aufhebungsvertrag unterschreiben? Das kommt sicher aufs gleiche hinaus oder? In der Sperrfrist vom Arbeitsamt bin ich ja trotzdem sozialversichert oder?
Wäre nett von euch, wenn ihr mir antworten würdet! Weiß echt nicht mehr was ich machen soll!
lg
Jup das weiß ich schon, aber ich habe ja noch einen Restanspruch von 4 Monaten, weil ich ja 8 Monate lang arbeitslos war! Was passiert dann mit diesen 4 Monaten?
Die 4 Monate sind verfallen, da du bereits wieder angefangen hast zu arbeiten. Sorry.
''Die 4 Monate sind verfallen''
Nein, sind sie nicht.
Also würde ich das ALG I noch fortsetzen können, auch nach der Sperrfrist?
Siehe mein Kommentar am 8. Juni 2009 20:35