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Arbeitsverhältnis selber kündigen? Verfallen bei der Sperrfrist meine restlichen 3 Monate ALG I?

Frage von girl520 girl520

Hallo,

ich war zuerst 8 Monate lange arbeitslos, und dann habe ich Anfang April bei einer neuen Stelle angefangen. Dort ist es aber unerträglich geworden, der Chef lässt seine Agressionen aus, weil das Geschäft wegen der Wirtschaftskrise nicht läuft, und jetzt kam er mir mit einem Aufhebungsvertrag an. Also der Firma gehts allgemein gar nicht gut und ich weiß auch nicht, wie lange es noch mit der Firma weitergehen wird!

Den Aufhebungsvertrag möchte ich allerdings nicht unterschreiben, da man mir geraten hat, dass ein Aufhebungsvertrag nur Nachteile für mich bringt. Ich habe ja eine Kündigungsfrist gem. § 622 BGB, darin steht, dass ich 2 Wochen davor kündigen kann. Und beim Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet.

Ab dem 1. Juli fang ich auch bei einer anderen Firma an, leider nur für 2 Monate befristet.

Und jetzt meine Fragen:

Verfällt mein restlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld für die 4 Monate bei der Sperrfrist die ich vom Arbeitsamt bekomme? Und was würdet ihr an meiner Stelle tun? Kündigen, oder den Aufhebungsvertrag unterschreiben? Das kommt sicher aufs gleiche hinaus oder? In der Sperrfrist vom Arbeitsamt bin ich ja trotzdem sozialversichert oder?

Wäre nett von euch, wenn ihr mir antworten würdet! Weiß echt nicht mehr was ich machen soll!

lg

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Antworten (6)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von nexus77 nexus77

    du bekommst kein alg 1, da du keine 12 vollen monate in die arbeitslosenversicherung einbezahlt hast.

    Kommentar von girl520 girl520

    Jup das weiß ich schon, aber ich habe ja noch einen Restanspruch von 4 Monaten, weil ich ja 8 Monate lang arbeitslos war! Was passiert dann mit diesen 4 Monaten?

    Kommentar von mushroom1 mushroom1mushroom1

    Die 4 Monate sind verfallen, da du bereits wieder angefangen hast zu arbeiten. Sorry.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Die 4 Monate sind verfallen''

    Nein, sind sie nicht.

    Kommentar von girl520 girl520

    Also würde ich das ALG I noch fortsetzen können, auch nach der Sperrfrist?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Siehe mein Kommentar am 8. Juni 2009 20:35

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

    Das kommt aufs Selbe raus.Du hast in beiden Fällen eine Sperrfrist.

    Der Arbeitgeber muss dir kündigen,dann hast du keine Nachteile,außer dem Verlust des Arbeitsplatzes natürlich.

  • 2
    Antwort von nexus77 nexus77

    wenn du kündigst oder den aufhebungsvertrag unterschreibst, hast du definitiv 3 monate sperre.

  • 1
    Antwort von angie760 angie760

    Wenn Du selbst kündigst, so musst Du mit einer Sperrfrist rechnen. Auch bei einer Auflösung bist Du ja mit dran beteiligt, so daß auch da mit einer Sperrfrist zu rechnen ist. ALG1 erhältst Du übrigens nur, wenn Du in einem Betrieb 12 Monate durchgearbeitet hast.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''ALG1 erhältst Du übrigens nur, wenn Du in einem Betrieb 12 Monate durchgearbeitet hast.''

    Einfach nochmal die Fragestellung/Beiträge lesen. Das ein Restanspruch auf ALG I besteht, wird nicht mal von der Arbeitsagentur bestritten und ist der Fragstellerin bewusst.

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    ''Verfällt mein restlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld für die 4 Monate''

    • Warum sollten 4 Moante verfallen? Die Sperrfrist ist ''nur'' 12 Wochen ... und der Anspruch verfällt.

    http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82932.htm

    ''In der Sperrfrist vom Arbeitsamt bin ich ja trotzdem sozialversichert oder?''

    • Falls du krankenversichert meinst: Ja. Es sei denn du könntest familienversichert werden, dann geht die Familineversicherung vor.
    Kommentar von girl520 girl520

    Genau, ich habe ja 8 Monate ALG I bekommen, ich hätte normalerweise noch 4 Monate ALG bekommen. Man bekommt doch 12 Monate lang ALG oder? Ich habe mich soweit informiert, dass ich noch einen Restanspruch auf diese 4 Monate hätte. Aber jetzt mache ich mir Gedanken, ob ich diese 4 Monate nach den 12 Wochenlangen Sperrfrist noch Anspruch auf die restlichen 4 Monate habe.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''ob ich diese 4 Monate nach den 12 Wochenlangen Sperrfrist noch Anspruch auf die restlichen 4 Monate habe.''

    Nein, die 12 Wochen Sperrfrist werden von den 4 Monaten Restanspruch abgezogen. Ich dachte das geht aus meiner Antwort klar hervor.

    Kommentar von girl520 girl520

    Okey sry jetzt hab ichs verstanden, also muss ich bis dahin wieder unbedingt was haben :( weil hartz iv will ich nicht beantragen

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Na toll. Da antwortet man auf sämtliche Nachfragen und bekommt nicht mal nen Daumen. kotz

    :-(

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    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    Wir haben zum Thema Sperrfrist eine Zusammenfassung geschrieben, einfach mal lesen:

    http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/05/08/was-sie-uber-die-sperrfrist-bzw-sp...

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