Hay, würde gern meinen Job kündigen, und zwar ist das ne geringfügige Beschäftigung (13h/woche). Jetzt hab ich allerdings Probleme was das Schreiben angeht und finde auch nix passendes im Netz :( Dazu kommt noch das ich nicht weiß was im Arbeitsvertrag bezüglich Kündigung steht, somit Plan ich mal eine 3 Monatige Kündigungsfrist ein...also wenn ich jetzt kündige, dass ich noch 3 Monate weiter arbeiten muss. Schreibt man dann im Anschreiben: hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.09 (also der Tag an dem ich das abgeb) oder bis zum 30.11.09 (3 Monate später also).? Und was mach ich wenn ich gar keine 3 monatige Kündigungsfrist hab, könnte mich der Arbeitgeber schon vorher entlassen? bin grad echt überfragt -.- hoffe ihr versteht das Problem.

EDIT: S. hier, bes. (5) 1: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Sehr geehrter Herr Chef,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xxxx.
MfG A. Nal

Ich kündige fristgerecht zum etc. ich denke du hast bestimmt nur ne 4 wöchige kündigungsfrist..hatte ich auch bei geringfügiger Beschäftigung...frag doch mal kollegen wenn du deinen arbeitsvertrag net findest..
hab ich gemacht ja, eine hat im juni die kündigung abgegeben und geht jetzt am 1.9. . allerdings wollte ich im april schon mal kündigen (da lief der vertrag auch nur noch bis ende april befristet) und die 2. chefin meinte das ginge nich so einfach, ich müsste 3 monate kündigungsfrist einhalten (was ich da etwas schwachsinnig fand) jetzt ist der vertrag halt unbefristet.
vitessa am 29. August 2009 21:51 Die Kündigungsfrist ist von der Länge des Arbeitsverhältnisses abhängig. Für 3 Monate muss man schon min. 8 Jahre dabei gewesen sein, s. (2) 3.: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
hmm okeee...ne solang bin ich noch nich dabei, sind erst 9 Monate.
bitmap am 29. August 2009 21:54 ''Die Kündigungsfrist ist von der Länge des Arbeitsverhältnisses abhängig.''
Nein, das trifft auf den Arbeitnehmer nicht zu.
vitessa am 29. August 2009 22:00 Lt. dem Gesetz aber wohl: "(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber." Oder wie ist das zu verstehen? Welche Zeiten sollen denn sonst für Arbeitnehmer gelten?
vitessa am 29. August 2009 22:03 Offenbar 4 Wochen, egal, wie lange man dabei ist?
bitmap am 29. August 2009 22:07 ''(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist ...''
vitessa am 29. August 2009 22:12 Und der Arbeitnehmer darf nicht kündigen, oder wie? Es steht doch dort klar, dass er keine längere Frist vereinbaren darf. Und die Fristen richten sich doch nach der Länge des Arbeitsverhältnisses.
also ich versteh was du meinst :)
bitmap am 29. August 2009 22:16 ''Und der Arbeitnehmer darf nicht kündigen, oder wie?''
Natürlich darf er.
Für den Arbeitnehmer gilt Absatz 1.
Die Regelung, dass für den Arbeitnehmer kein längeren Fristen als für den Arbeitgeber vereinbart werden dürfen, bezieht sich lediglich auf die (durchaus mögliche arbeits- oder tarifvertragliche) Vereinbarung, dass sich z.B. die Fristen für den Arbeitnehmer genau so erhöhen, wie für den Arbeitgeber. Aber automatisch verlängern die sich für den Arbeitnehmer nicht.
vitessa am 29. August 2009 22:20 Nee, hat ja auch keiner behauptet.
bitmap am 29. August 2009 22:23 ''Nee, hat ja auch keiner behauptet.''
Ja nee is klar.
Kommentar von vitessa am 29. August 2009 21:51
Die Kündigungsfrist ist von der Länge des Arbeitsverhältnisses abhängig. ...
vitessa am 29. August 2009 22:37 Ich meinte das hier: "Aber automatisch verlängern die sich für den Arbeitnehmer nicht."

Hast Du keinen Arbeitsvertrag wo das drin steht? Wenn Du 3 mon. Frist hast, mußt Du zum 30.Nov. kündigen wenn Du es am 01. Sept. abgibst.
Wie wäre es, wenn Du mal Deinen Arbeitsvertrag liest?
den ich ja nicht habe, sonst hätte ich das Problem schließlich nicht.

Du darfst bis zum Monatsletzten kündigen. Netterweise läßt aber je nach Job dem Arbeitgeber noch etwas länger Zeit.
"Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis am 31.08.2009 zum nächstmöglichen fristgerechten Termin." dürfte auch gehn oder? nachdem hier keine einigkeit entsteht.
Schau doch nach im Arbeitsvertrag - oder hast du noch nicht masl eine Kopie davon . Geh ins Lohnbüro fragen - steht dir zu - auch wenn du nur geringfügig beschaftigt bist . Danach handeln und Kündigung schreiben.
ne keine kopie...so weit hab ich da noch nich gedacht.

Das kannst du formlos machen, oft sogar reicht eine mündliche Aussprache mit dem Chef oder der Chefin.
Nachtrag: Bei einer 3monatigen Kündigungsfrist kündigst du bis zum 30.11.09, wenn deine Kündigung bis zum 31.08.09 datiert.