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Arbeitsverhältnis kündigen, aber wie?

gefragt von Jago90 am 29.08.2009 um 21:39 Uhr

Hay, würde gern meinen Job kündigen, und zwar ist das ne geringfügige Beschäftigung (13h/woche). Jetzt hab ich allerdings Probleme was das Schreiben angeht und finde auch nix passendes im Netz :( Dazu kommt noch das ich nicht weiß was im Arbeitsvertrag bezüglich Kündigung steht, somit Plan ich mal eine 3 Monatige Kündigungsfrist ein...also wenn ich jetzt kündige, dass ich noch 3 Monate weiter arbeiten muss. Schreibt man dann im Anschreiben: hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.09 (also der Tag an dem ich das abgeb) oder bis zum 30.11.09 (3 Monate später also).? Und was mach ich wenn ich gar keine 3 monatige Kündigungsfrist hab, könnte mich der Arbeitgeber schon vorher entlassen? bin grad echt überfragt -.- hoffe ihr versteht das Problem.

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vitessa
beantwortet von vitessa am 29. August 2009 21:41
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EDIT: S. hier, bes. (5) 1: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 29. August 2009 21:46

Nachtrag: Bei einer 3monatigen Kündigungsfrist kündigst du bis zum 30.11.09, wenn deine Kündigung bis zum 31.08.09 datiert.


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anonym
beantwortet von Benediktiner am 29. August 2009 21:40
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Sehr geehrter Herr Chef,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xxxx.

MfG A. Nal


Celestine83
beantwortet von Celestine83 am 29. August 2009 21:46
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Ich kündige fristgerecht zum etc. ich denke du hast bestimmt nur ne 4 wöchige kündigungsfrist..hatte ich auch bei geringfügiger Beschäftigung...frag doch mal kollegen wenn du deinen arbeitsvertrag net findest..

Kommentar von Jago90 am 29. August 2009 21:49

hab ich gemacht ja, eine hat im juni die kündigung abgegeben und geht jetzt am 1.9. . allerdings wollte ich im april schon mal kündigen (da lief der vertrag auch nur noch bis ende april befristet) und die 2. chefin meinte das ginge nich so einfach, ich müsste 3 monate kündigungsfrist einhalten (was ich da etwas schwachsinnig fand) jetzt ist der vertrag halt unbefristet.

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 29. August 2009 21:51

Die Kündigungsfrist ist von der Länge des Arbeitsverhältnisses abhängig. Für 3 Monate muss man schon min. 8 Jahre dabei gewesen sein, s. (2) 3.: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Kommentar von Jago90 am 29. August 2009 21:52

hmm okeee...ne solang bin ich noch nich dabei, sind erst 9 Monate.

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 29. August 2009 21:58

Na, dann kündige doch am 31.08. zum 30.09. und druck dir notfalls den dazu Link aus, alles weitere wird sich zeigen.

Kommentar von Jago90 am 29. August 2009 22:03

hm danke :)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. August 2009 21:54

''Die Kündigungsfrist ist von der Länge des Arbeitsverhältnisses abhängig.''

Nein, das trifft auf den Arbeitnehmer nicht zu.

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 29. August 2009 22:00

Lt. dem Gesetz aber wohl: "(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber." Oder wie ist das zu verstehen? Welche Zeiten sollen denn sonst für Arbeitnehmer gelten?

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 29. August 2009 22:03

Offenbar 4 Wochen, egal, wie lange man dabei ist?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. August 2009 22:07

''(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist ...''

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 29. August 2009 22:12

Und der Arbeitnehmer darf nicht kündigen, oder wie? Es steht doch dort klar, dass er keine längere Frist vereinbaren darf. Und die Fristen richten sich doch nach der Länge des Arbeitsverhältnisses.

Kommentar von Jago90 am 29. August 2009 22:16

also ich versteh was du meinst :)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. August 2009 22:16

''Und der Arbeitnehmer darf nicht kündigen, oder wie?''

Natürlich darf er.

Für den Arbeitnehmer gilt Absatz 1.

Die Regelung, dass für den Arbeitnehmer kein längeren Fristen als für den Arbeitgeber vereinbart werden dürfen, bezieht sich lediglich auf die (durchaus mögliche arbeits- oder tarifvertragliche) Vereinbarung, dass sich z.B. die Fristen für den Arbeitnehmer genau so erhöhen, wie für den Arbeitgeber. Aber automatisch verlängern die sich für den Arbeitnehmer nicht.

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 29. August 2009 22:20

Nee, hat ja auch keiner behauptet.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. August 2009 22:23

''Nee, hat ja auch keiner behauptet.''

Ja nee is klar.


Kommentar von vitessa am 29. August 2009 21:51

Die Kündigungsfrist ist von der Länge des Arbeitsverhältnisses abhängig. ...

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 29. August 2009 22:37

Ich meinte das hier: "Aber automatisch verlängern die sich für den Arbeitnehmer nicht."


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 29. August 2009 21:41
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Hast Du keinen Arbeitsvertrag wo das drin steht? Wenn Du 3 mon. Frist hast, mußt Du zum 30.Nov. kündigen wenn Du es am 01. Sept. abgibst.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 29. August 2009 21:41
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Wie wäre es, wenn Du mal Deinen Arbeitsvertrag liest?

Kommentar von Jago90 am 29. August 2009 21:46

den ich ja nicht habe, sonst hätte ich das Problem schließlich nicht.


Ketschke
beantwortet von Ketschke am 29. August 2009 21:41
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Du darfst bis zum Monatsletzten kündigen. Netterweise läßt aber je nach Job dem Arbeitgeber noch etwas länger Zeit.


anonym
beantwortet von Jago90 am 29. August 2009 22:14
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"Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis am 31.08.2009 zum nächstmöglichen fristgerechten Termin." dürfte auch gehn oder? nachdem hier keine einigkeit entsteht.


anonym
beantwortet von brummhummel am 29. August 2009 21:42
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Schau doch nach im Arbeitsvertrag - oder hast du noch nicht masl eine Kopie davon . Geh ins Lohnbüro fragen - steht dir zu - auch wenn du nur geringfügig beschaftigt bist . Danach handeln und Kündigung schreiben.

Kommentar von Jago90 am 29. August 2009 21:46

ne keine kopie...so weit hab ich da noch nich gedacht.


Platine7
beantwortet von Platine7 am 29. August 2009 21:42
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Das kannst du formlos machen, oft sogar reicht eine mündliche Aussprache mit dem Chef oder der Chefin.


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