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Arbeitsverhältnis kündigen, aber wie?

Frage von Jago90 Jago90

Hay, würde gern meinen Job kündigen, und zwar ist das ne geringfügige Beschäftigung (13h/woche). Jetzt hab ich allerdings Probleme was das Schreiben angeht und finde auch nix passendes im Netz :( Dazu kommt noch das ich nicht weiß was im Arbeitsvertrag bezüglich Kündigung steht, somit Plan ich mal eine 3 Monatige Kündigungsfrist ein...also wenn ich jetzt kündige, dass ich noch 3 Monate weiter arbeiten muss. Schreibt man dann im Anschreiben: hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.09 (also der Tag an dem ich das abgeb) oder bis zum 30.11.09 (3 Monate später also).? Und was mach ich wenn ich gar keine 3 monatige Kündigungsfrist hab, könnte mich der Arbeitgeber schon vorher entlassen? bin grad echt überfragt -.- hoffe ihr versteht das Problem.

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von vitessa vitessa

    EDIT: S. hier, bes. (5) 1: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

    Kommentar von vitessa vitessavitessa

    Nachtrag: Bei einer 3monatigen Kündigungsfrist kündigst du bis zum 30.11.09, wenn deine Kündigung bis zum 31.08.09 datiert.

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    Antwort von Benediktiner Benediktiner

    Sehr geehrter Herr Chef,

    hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xxxx.

    MfG A. Nal

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    Antwort von Celestine83 Celestine83

    Ich kündige fristgerecht zum etc. ich denke du hast bestimmt nur ne 4 wöchige kündigungsfrist..hatte ich auch bei geringfügiger Beschäftigung...frag doch mal kollegen wenn du deinen arbeitsvertrag net findest..

    Kommentar von Jago90 Jago90Jago90

    hab ich gemacht ja, eine hat im juni die kündigung abgegeben und geht jetzt am 1.9. . allerdings wollte ich im april schon mal kündigen (da lief der vertrag auch nur noch bis ende april befristet) und die 2. chefin meinte das ginge nich so einfach, ich müsste 3 monate kündigungsfrist einhalten (was ich da etwas schwachsinnig fand) jetzt ist der vertrag halt unbefristet.

    Kommentar von vitessa vitessavitessa

    Die Kündigungsfrist ist von der Länge des Arbeitsverhältnisses abhängig. Für 3 Monate muss man schon min. 8 Jahre dabei gewesen sein, s. (2) 3.: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

    Kommentar von Jago90 Jago90Jago90

    hmm okeee...ne solang bin ich noch nich dabei, sind erst 9 Monate.

    Kommentar von vitessa vitessavitessa

    Na, dann kündige doch am 31.08. zum 30.09. und druck dir notfalls den dazu Link aus, alles weitere wird sich zeigen.

    Kommentar von Jago90 Jago90Jago90

    hm danke :)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Die Kündigungsfrist ist von der Länge des Arbeitsverhältnisses abhängig.''

    Nein, das trifft auf den Arbeitnehmer nicht zu.

    Kommentar von vitessa vitessavitessa

    Lt. dem Gesetz aber wohl: "(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber." Oder wie ist das zu verstehen? Welche Zeiten sollen denn sonst für Arbeitnehmer gelten?

    Kommentar von vitessa vitessavitessa

    Offenbar 4 Wochen, egal, wie lange man dabei ist?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist ...''

    Kommentar von vitessa vitessavitessa

    Und der Arbeitnehmer darf nicht kündigen, oder wie? Es steht doch dort klar, dass er keine längere Frist vereinbaren darf. Und die Fristen richten sich doch nach der Länge des Arbeitsverhältnisses.

    Kommentar von Jago90 Jago90Jago90

    also ich versteh was du meinst :)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Und der Arbeitnehmer darf nicht kündigen, oder wie?''

    Natürlich darf er.

    Für den Arbeitnehmer gilt Absatz 1.

    Die Regelung, dass für den Arbeitnehmer kein längeren Fristen als für den Arbeitgeber vereinbart werden dürfen, bezieht sich lediglich auf die (durchaus mögliche arbeits- oder tarifvertragliche) Vereinbarung, dass sich z.B. die Fristen für den Arbeitnehmer genau so erhöhen, wie für den Arbeitgeber. Aber automatisch verlängern die sich für den Arbeitnehmer nicht.

    Kommentar von vitessa vitessavitessa

    Nee, hat ja auch keiner behauptet.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Nee, hat ja auch keiner behauptet.''

    Ja nee is klar.


    Kommentar von vitessa am 29. August 2009 21:51

    Die Kündigungsfrist ist von der Länge des Arbeitsverhältnisses abhängig. ...

    Kommentar von vitessa vitessavitessa

    Ich meinte das hier: "Aber automatisch verlängern die sich für den Arbeitnehmer nicht."

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    Antwort von amdros amdros

    Hast Du keinen Arbeitsvertrag wo das drin steht? Wenn Du 3 mon. Frist hast, mußt Du zum 30.Nov. kündigen wenn Du es am 01. Sept. abgibst.

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Wie wäre es, wenn Du mal Deinen Arbeitsvertrag liest?

    Kommentar von Jago90 Jago90Jago90

    den ich ja nicht habe, sonst hätte ich das Problem schließlich nicht.

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    Antwort von Ketschke Ketschke

    Du darfst bis zum Monatsletzten kündigen. Netterweise läßt aber je nach Job dem Arbeitgeber noch etwas länger Zeit.

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    Antwort von Jago90 Jago90

    "Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis am 31.08.2009 zum nächstmöglichen fristgerechten Termin." dürfte auch gehn oder? nachdem hier keine einigkeit entsteht.

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    Antwort von brummhummel brummhummel

    Schau doch nach im Arbeitsvertrag - oder hast du noch nicht masl eine Kopie davon . Geh ins Lohnbüro fragen - steht dir zu - auch wenn du nur geringfügig beschaftigt bist . Danach handeln und Kündigung schreiben.

    Kommentar von Jago90 Jago90Jago90

    ne keine kopie...so weit hab ich da noch nich gedacht.

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    Antwort von Platine7 Platine7

    Das kannst du formlos machen, oft sogar reicht eine mündliche Aussprache mit dem Chef oder der Chefin.

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