4

Arbeitsverhältnis kommt trotz Arbeitsvertrag nicht zustande?

Frage von Sprachlos1001 Sprachlos1001

Hallo! Ich habe mich bei einem Unternehmen beworben, bekam die Stelle zugesagt und einen vom Geschäftsführer unterschriebenen Arbeitsvertrag in doppelter Ausfertigung zugesandt. Ich habe meinerseits unterschrieben, schickte den Vertrag zurück und erhielt eine Eingangsbestätigung. Daraufhin habe ich mein aktuelles Arbeitsverhältnis bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt. Nun rief mich mein neuer Arbeitgeber an und teilte mir zu seinem Bedauern mit, dass mein Arbeitsvertrag nicht von der Gesellschafterversammlung bewilligt worden sei, daher käme das Arbeitsverhältnis nun doch nicht zustande. Jetzt bin ich ziemlich sprachlos und ratlos, da ich m.E. einen gültigen Vertrag in den Händen halte. Natürlich will ich jetzt den Job bei dieser Firma nicht mehr antreten, weil das Vertrauensverhältnis schon im Voraus völlig zerrüttet ist, bzw. ich damit rechne, dass ich dann innerhalb kürzester Zeit in der Probezeit gekündigt werde. Ich habe leider auch keine Rechtsschutzversicherung...müßte also auch die Anwaltskosten erstmal vorstrecken. Ganz zu schweigen von den ausbleibenden Gehältern und dem fehlenden Arbeitslosengeld, da ich ja selbst gekündigt habe und daher erstmal gesperrt bin. Hat jemand hier Erfahrungen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 3
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Du hast einen vom Geschäftsführer unterschriebenen Arbeitsvertrag,der bisher auch nicht schriftlich gekündigt wurde und somit ist ein gültiges Arbeitsverhältnis zustande gekommen.

    Stelle deine Arbeitskraft ordnungsgemäß zur Verfügung.Wenn der Arbeitgeber sie nicht annimmt,befindet er sich im Annahmeverzug.

    Aber um einen Rechtsbeistand,der Experte für Arbeitsrecht sein sollte,kommst du nicht herum,wenn der Geschäftsführer dich nicht arbeiten lässt.

    In dem Fall solltest du auf Schadenersatz klagen ,da du auf Grund der Zusage und Übersendung des unterzeichneten Arbeitsvertrags dein bisheriges Arbeitsverhältnis gekündigt hast,und dir dadurch ein erheblicher Schaden entstanden ist.

    Kommentar von Sprachlos1001 Sprachlos1001

    Danke erstmal für die Antwort! Ehrlich gesagt habe ich jetzt keine gesteigerte Lust, da noch anzufangen, weil mein Vertrauen in diesen Arbeitgeber natürlich schon vorab völlig zerrüttet ist. Ich gehe da ja sehenden Auges meiner sofortigen Kündigung entgegen... In welchem Rahmen kann ich denn mit Schadenersatz rechnen?

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Das ist schlecht zu sagen,es kommt auf den Anwalt und auf den Richter an.

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    @lenzing42

    Es ist äußerst ärgerlich, wenn einem derartiges passiert. Aber einen Anspruch auf Schadensersatz sehe ich hier nicht.

    Es ist ein AV zustande gekommen der in der Probezeit wieder gekündigt werden wird. Solche Kündigungen werden täglich ausgesprochen. Woraus sollte ein Anspruch auf Schadenersatz resultieren?

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Danke für den Stern.

  • 5
    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    Da Du einen unterschriebenen Vertrag hast stehst Du auch in einem Arbeitsverhältnis. Jedenfalls solange bis es gekündigt wird. Du mußt das Arbeitsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Termin antreten. Wenn Dein Chef Dich nach Hause schickt ist es seine Sache, aber Du mußt erst einmal Deine Arbeitskraft anbieten.

    Sicher wirst Du schnell die Kündigung bekommen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt brauchst Du keinen Anwalt. Und ALG wird Dir zustehen.

  • 4
    Antwort von nadine120785 nadine120785

    In diesem Fall kannst du eigentlich nur gewinnen - den Rechtsanwalt kannst du also ruhig beauftragen (du hast ja eine vom AG unterschriebene Kopie des Arbeitsvertrages, oder?).

    Denn: Wenn es diesen Vertrag gibt, dann muss dein AG dich bezahlen - auch wenn die Gesellschafterversammlung nicht zugestimmt hat. Du stellst ja deine Arbeitskraft für ihn zur Verfügung - dass du nicht wirklich arbeiten kannst, liegt in seinem Verschulden und tangiert dich zu gut Deutsch nicht wirklich.

    Der Haken an der Sache: Dein AG kann dich zum nächstmöglichen Termin kündigen...aber für die Zeit bis dahin muss er dich bezahlen...von daher würde ich mir recht schnell eine neue Stelle suchen. Und in dem Zusammenhang hiflt dir vermutlich sogar die Arbeitsagentur weiter, wenn du dich an Sie wendest...wenn sowas ist, haben die ihre eigenen Expergten die eine kleine Rechtsberatung geben können. Aber nach zwei Semestern Arbeitszeit wage ich zu behaupten: Bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin (sprich: es muss auch erst noch eine Kündigung kommen..das Telefonat reicht nicht aus...muss schriftlich sein) muss dein AG dich bezahlen!! Das ist das Minimum...ab noch was anderes geht (in der Regel holt man sich die Zustimmung noch vorher) würde ich mit einem wirklich erfahrenen Rechtsanwält abklären.

  • 3
    Antwort von FeldKobold FeldKobold

    Gewerkschaftsmitglied? Dann würdest du nämlich erstmal eine kostenlose Beratung bekommen.

    Sonst wird dir wohl nichts anderes bleiben, als einen Anwalt selbst zu bezahlen.

  • 2
    Antwort von faband faband

    in dem fall braucht der anwalt keinen vorschuss,

    weil im vorfeld schon feststeht, dass dein " neuer - ex -arbeitgeber " verlieren wird !

    also... keine zeit verlieren !

    ( ein geschaeftsfuehrer ist der chef !!!! seine unterschrift ist BINDEND !!!!

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Sehe ich auch so. Das kostet den Neuen-Ex-AG ne ganze Stange Geld und jeder Arbeitsrechtler reibt sich die Hände: Schnell verdientes Geld.

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    Beim Arbeitsgericht zahlt jeder seinen Anwalt selbst

    Kommentar von TomRichter TomRichterTomRichter

    Beim Arbeitsgericht zahlt aber jede partei ihren Anwalt selbst, unabhängig vom Ausgang des Prozesses.

    Den Anwalt brauchst Du aber trotzdem, um eine optimale Lösung für Dich zu verhandeln. Denn ich fürchte, viel mehr als den Lohn bis zum ersten möglichen Kündigungstermin muss Dir der neue AG nicht zahlen.

    Eine interessante rechtliche Frage ist hier, ob in der sachlich falschen Mitteilung "daher käme das Arbeitsverhältnis nun doch nicht zustande" eine Kündigung zu sehen ist.

    Kommentar von nadine120785 nadine120785nadine120785

    eine Kündigung muss immer in Schriftform vorliegen...dafür braucht er keinen Rechtsanwalt, dass sag ich dir als (nichtmal Jura-)Studentin!

  • 0
    Antwort von guterwolf guterwolf

    nimm dir einen Anwalt, du hast gute Chancen. Als Geschäftsfrührer muss er wissen was er unterschreiben kann und was nicht.

  • 0
    Antwort von Peter96 Peter96

    War der Arbeitsvertrag den man Dir zugeschickt hatte schon vom neuen Arbeitgeber unterschrieben, und hast Du eine Kopie davon? Wenn ja, hast Du einen neuen Arbeitsvertrag. Ich denke aber mal, dass der Arbeitsvertrag noch gar keine Unterschrift von denen hatte. Insofern ist kein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Ich fürchte, dass Du da Pech hast. Was eine evtl. Klage vor dem Arbeitsgericht betrifft, wirst Du die Anwaltskosten selber tragen müssen, auch wenn Du die Klage gewinnen solltest. In

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Wer lesen kann,ist klar im Vorteil. ;-)

    <vom Geschäftsführer unterschriebenen Arbeitsvertrag in doppelter Ausfertigung zugesandt<:

    Auszug aus der Frage.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Ich habe es schon gelesen. Nur habe ich meine Zweifel. Ich habe noch nie erlebt, dass ich einen Vertragsentwurf unterschrieben von der Gegenseite zugeschickt bekommen habe. Aus der Frage geht auch nicht hervor, ob die Fragestellerin diesen Vertrag auch hat, oder ihn wieder zurückgeschickt hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gesellschaft derart gravierende Fehler begeht.

    Kommentar von Sprachlos1001 Sprachlos1001

    Doch, ich bekam den Vertrag unterschrieben zugeschickt, habe eine Ausfertigung mit meiner Unterschrift zurückgeschickt. Die andere habe ich...da es sich um ein Startup handelt, dessen Geschäftsführer in meinen Augen sich inzwischen völlig disqualifiziert hat, ist da wohl tatsächlich ein mehr oder weniger gravierender Fehler passiert, da er m.E. mal vorher hätte abklären sollen, ob er genügend Budget für die Stelle hat und nicht DANACH!

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Was soll man Dir da raten? Trittst Du die Stelle an, wirst Du vielleicht morgen die Kündigung erhalten. Da Du ja die alte Stelle gekündigt hast, bekommst Du ja Probleme mit dem Arbeitsamt wegen Arbeitslosengeld. Von daher würde ich Dir empfehlen die Stelle anzutreten. Wenn dann die Kündigung kommt, bist Du jedenfalls nicht aus eigenem Verschulden arbeitslos.

  • 0
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Gehe mit den Ganzen Unterlagen zum Arbeitsamt.Du mußtest auch arbeitslosengeld bekommen.Auf grund Deines Vertrages ist Eine Entschädigung möglich,wenn Du auf Grund des Vertrages gekündigt hast.Du bist automatisch in der Arbeiterkammer odder in der Angestelltenkammer.Die haben für Ihre Mitglieder eine Rechtsberatung.Sehe auf Deine Lohnabrechnung da muß der Beitrag vermerkt sein.

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Nicht unbedingt bekommt man Arbeitslosengeld, da er einen gültigen (nicht gekündigten Arbeitsvertrag) hat. Was soll denn eine Arbeiterkammer/Angestelltenkammer sein? Ist man Mitglied einer Gewerkschaft, dann hat man eine Arbeitsrechtschutzversicherung.

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Derling,Wenn Du die Frage gelesen hättest,Der Mann hat auf Grund seines neuen Vertrages seine Arbeitsstelle gekündigt.Daraufhin könnte Er Arbeitslos werden.und dann muß er zum Arbeitsamt.Ob er Mitglied einer Gewerkschaft ist Ist ja nicht bekannt.Aber zwangsmittglied einer der beiden Kammern ist er bei uns immer.Und damit ist dein Kommentar Falsch.

    Kommentar von FeldKobold FeldKoboldFeldKobold

    Wo ist für dich "bei uns"?

    Arbeitnehmerkammern (nicht mehr aufgeteilt) gibt es in Österreich, in Deutschland sind sie nur in Bremen und dem Saarland existent.

    Wie wahrscheinlich ist es also, dass ein Fragesteller hier aus Österreich ( 8.430.558 Einwohner) kommt, ohne es zu erwähnen, oder aus den kleinen deutschen Bundesländern Saarland (1,015 Mio. Einwohner) oder Bremen ( 547.340 Einwohner ) , und nicht vielleicht aus dem Rest Deutschlands ( insgesamt 81,729 Millionen Einwohner, also ohne Saarland und Bremen immer noch über 80.000.000 ) ?

    Man sollte hin und wieder wirklich mal einen Blick über den Tellerrand werfen...

  • 0
    Antwort von Maerchenkiste Maerchenkiste

    Du kannst dich vorab mal beim Arbeitsamt nach der rechtslage erkundigen. Und dann SOFORT einen Anwalt einsc halten.

  • 0
    Antwort von iris66 iris66

    nimm dir einen Anwalt für Arbeitsrecht

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.