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Arbeitsverhältnis, braucht man beim Stillegen des Betriebs eine Kündigung?

Frage von lastexit lastexit

meine Frau arbeitet seit 3 Jahren in einer Gaststätte als Bedienung auf 400 Euro-Basis. Die gaststätte wird am 04.02.2012 geschlossen. Braucht man zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Kündigung (seitens AG oder AN) oder es genügt die Tatsache das der Betrieb geschlossen wird.

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Antworten (3)

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Auch bei einem 400 Euro Job muss man Gekündigt werden.Frist 4 Wochen.

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    Antwort von Tamara25 Tamara25

    Hallo. Der Cam hat soweit Recht nur steht ihr noch Urlaub zu muss er Chef den entweder aus zahlen oder sie kann ihn nehmen. Wird dann genau gerechnet wann sie den nehmen kann oder muss vor Schließung der Gaststätte. Sie soll unbedingt auf eine Kündigung des Arbeitgebers bestehen warum sie entlassen wurde. Denn wenn sie einen neuen Job sucht will natürlich der neue Chef auch wissen ob das stimmt, dass die Gaststätte schloss. Sie muss sonst nichts machen außer auf ihren Urlaub hin weisen, und eben um ein Kündigungs oder Entlassungsschreiben zu bestehen. Tammy

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    Dackelmanns Antwort ist nur teilweise richtig. Es stimmt, dass es einer Kuendigung durch den Arbeitgeber bedarf. Das Arbeitsverhaeltnis (und somit der Lohnanspruch) endet nicht automatisch mit der Betriebsschliessung sondern erst mit Wirksamwerden der Kuendigung.

    Die von Dackelmann genannte Frist stimmt aber nicht. Da sie bereits laenger als 2 Jahre dort arbeitet, betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist nicht 4 Wochen sondern 1 Monat zum Monatsende. Wurde ihr also bisher nicht gekuendigt, kann ihr jetzt nur noch zum 31.3. gekuendigt werden (1 Monat zum 29.2. geht nicht mehr). Dazu muss ihr die schriftliche (!) Kuendigung spaetestens am 29.2. zugehen.

    Die gesetzliche Kuendigungsfrist ist aber nur anzuwenden, wenn das Arbeitsverhaeltnis keinem anderslautendem Tarifvertrag unterliegt oder arbeitsvertraglich keine laengere Kuendigungsfrist vereinbart wurde. Eine traifvertragliche Kuendigungsfrist (die - im Gegensatz zu einer einzelvertraglich vereinbarten - auch kuerzer als die gesetzliche sein darf) hat ebenso Vorrang vor der gesetzlichen Kuendigungsfrist wie eine einzelvertraglich vereinbarte laengere.

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