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Arbeitsverhältnis - WirrWarr!

Frage von sandkastenchef sandkastenchef

Hallo zusammen!

Es geht um folgendes, ich habe seit gestern bis Weihnachten einen Job in der Metallverarbeitung. Ich sehe es als eine Art Ferienjob an, um ein wenig Geld zu verdienen, damit ich wor meinem Studienbeginn im Frühjahr noch ein wenig reisen kann. Faktisch ist es allerdings keiner, da ich ja kein Schüler mehr bin.

Jetzt hat mich der Arbeitgeber gefragt, wie er es anmelden soll.

Und jetzt weiß ich nicht so recht, was ich ihm sagen soll. Das blöde ist, dass bei einem Richtigen Arbeitsvertrag ja auch die Krankenkasse und so dranhängt, ich bin noch bei meinen ELtern mitversichert, und Kindergeldanspruch habe ich auch, ausserdem nevt mich die Steuer, weil früher ging es ja auch, als Ferienjob mal 1000E im Monat zu verdienen...

Er meinte, ich könne jetzt ja "Stunden Sammeln" und er zahlt mir dann solange 400E aus, bis es abgegolten ist. Das ist mir zu blöd, erstens dauerts ewig bei knapp 2500E bei 39 Arbeitstagen, ausserdem brauch ich das Geld gleich wenn ich auf Reisen gehen will.

Jetzt hab ich aber irgendwas gelesen von "Kurzfristiger Beschäftigung"

kann ich das nutzen und was ist das? was soll ich dem jetzt eure rmeinung nach sagen?

Ich hoffe auf Klarheit,

danke schonmal.

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Antworten (4)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Reanne Reanne
    Kommentar von antola61 antola61antola61

    Hier ist es gut beschrieben - das wär sicher die beste Lösung

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    Danke für den Stern!

  • 1
    Antwort von Reanne Reanne

    Hier auch gleich die Vorlage zum Downloaden für den Arbeitgeber:

    http://www.unternehmenswelt.de/vorlage-vertrag-kurzfristige-beschaeftigung.html?...

  • 0
    Antwort von pflvb pflvb

    Zur kurzfristigen Beschäftigung ist schon alles bestens erklärt.

  • 0
    Antwort von pflvb pflvb

    um es auf den Punkt zu bringen:

    Du darfst pro Jahr max. 4.800 EUR mit 400-EUR-Jobs (egal, wieviele) verdienen. Damit bleibst Du innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Der/die Arbeitgeber (egal, wieviele) müssen dann nur Pauschalabgaben an die Knappschaft in Essen abführen. Das steuerliche Existenzminimum liegt wesentlich höher - darüber brauchst Dir also erstmal keine Gedanken zu machen, wenn Du nicht noch weitere Einkünfte daneben hast,.

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