Meine Freundin hat zum 01.08.2009 eine neue Arbeitsstelle als Altenpflegerin angefangen. Sie hatte insg. 3 Mon. Probezeit. Jetzt hatte sie in der letzten Woche einen Arbeitsunfall. Eine Bewohnerin ist gefallen und wollte sich an Ihr festhalten und dabei sind beide zu Boden gegangen. Hier hat meine Freundin sich einen Kapselriss zugezogen. Naja das meldete sie auch Ihrem Arbeitgeber, sowie sie ihm mitteilte, dass sie zunächst krankgeschrieben ist. Drei Tage später bekam sie die schriftliche Kündigung nach Hause geschickt. Darf der Arbeitgeber das? Es ist ja nicht Ihr verschulden gewesen.
Antworten (15)
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MietnormadeMietnormade
In der Probezeit kann der Arbeitgeber zu jedem Zeitpunkt kündigen. Dafür ist die Probezeit ja da.
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RuleBritanniaRuleBritannia
Während der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Allerdings werden in diesem Fall die Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung (BG) wegen des Arbeitsunfalls nicht berührt!
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David4711David4711
In der Probezeit darf der Arbeitgeber, sowie der Arbeitnehmer auch, ohne Angaben von Gründen küngigen.
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mitterermitterer
In der Probezeit ist es sehr schwer, einer Kündigung zu widersprechen. Wenn Deine Freundin beweisen könnte, dass der Arbeitgeber sie wegen dieses Unfalls entlassen hat, dann wäre die Kündigung nicht rechtens.
Aber der Beweis dürfte schwerfallen, der AG wird das kaum in der Kündigung geschrieben haben.
Wichtig ist: Deine Freundin muss ihrem Arzt mitteilen, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat! Das hat viele Vorteile, u.A. sind die Leistungen der Berufsgenossenschaften deutlich besser und umfassender als die der Krankenkassen!
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leuchtkugelleuchtkugel
in der Probezeit brauch er keinen Grund angeben zum kündigen - also wird sie auch nicht dagegen angehen können -
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MalineaMalinea
ja, in der probezeit kann der arbeitgeber ohne angaben von gründen kündigen.
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Terassenbauer auch in der Probezeit müssen fristeneingehalten werden. Hat sich der AG an die Fristen gehalten ist es rechtens hat er die Kündigung fristlos ausgesprochen, natürlich nicht. In der Regel wird innerhalb der Probezeit 14 Tage zu jedem Werktag vereinbart, kann aber auch anders vereinbart werden. Das mußt du im AV nachschauen. Grundsätzlich muß der Grund nicht angegeben werden wenn die Fristen gewahrt werden.
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lackmannlackmann
Würde mich in jedem Fall bei meinem Rechtsschutz informieren und gegebenenfalls einen Anwalt hinzuziehen!Sollte sie keinen Rechtsschutz haben,geben auch Arbeitsgerichte kostenlos Auskunft!
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hundinihundini
Würde mich da mal bei einem Anwalt erkundigen. Mit dem Arbeitsunfall läuft es da, glaube ich, etwas anders.
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ProPhiLProPhiL
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Generell befreit die Probezeit den Arbeitgeber nicht von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, betont Kießling: "Wer mehr als vier Wochen ununterbrochen im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf diese Lohnersatzleistung." Hier aber kommt der Gesetzgeber dem Wunsch der Arbeitgeber nach umfangreicher Prüfung des neuen Mitarbeiters entgegen: Hat ein Angestellter während der Probezeit an insgesamt mehr als zehn Arbeitstagen nicht gearbeitet, so verlängert sich die Probezeit dementsprechend.
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tini1082tini1082
schwierig zu sagen, kommt drauf an, wenn sie mit dem sturz rechnen musste, dann evtl schon. oder wenn die bewohnerin dadurch gefährdet wurde
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RBMannheimRBMannheim
Während der Probezeit kann der AG jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen! Für die Freundin ist das halt dumm gelaufen!
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ProPhiLProPhiL
Ich denke er muss das Gehalt weiterzahlen solange sie krankgeschrieben hast.. dazwischen kann man nicht kündigen um zu sparen..
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