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Arbeitsunfall, Umschulung möglich?

Frage von tinahuber1 tinahuber1

Guten Morgen Zusammen, hätte da mal eine Frage in der Hoffnung das mir vielleicht jemand weiterhelfen kann. Mein Freund hatte vor 4 Wochen einen Arbeitsunfall bei dem er sich durch Fremdverschulden übelst den Fuss gequetscht hat !!! Er hatte einen Krankenhausaufenthalt und ist seitdem auf Krücken und Rolli angewiesen. Er hat immer noch sehr starke schmerzen und trotz Lymphdrainage geht auch die Schmellung nicht zurück. Taubheitsgefühle in den Zehen hat er ebenso. Die Ärzte im Krankenhaus meinen dass das noch ein paar Wochen oder sogar Monate dauern kann bis er überhaupt wieder Auftreten / Laufen kann. Er arbetet als Lagerist und ist den ganzen Tag auf den Beinen unterwegs. Jetzt wäre mal meine frage ob mir jemand weiterhelfen kann, ob er vielleicht ein Recht auf ne Umschulung hat, wenn er seinen Beruf nicht mehr wirklich ausüben kann. Wir wissen nicht ob das jemals wieder zu 100% gut wird oder ob er ein Leben lang damit probleme haben wird. Kann mir hier jemand weiterhelfen???? Vielen Dank schonmal im voraus

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von amigo06 amigo06

    Da es ein Arbeitsunfall war, ist zunächst die Berufsgenossenschaft dafür zuständig. Die BG wird alles tun, um deinen Freund wird arbeitsfähig zu machen. Wenn es sein muß auch eine Umschulung. Mit dem Arbeitsamt hat das rein gar nichts zu tun. Möglicherweise erhält er auch eine Rente von der BG.

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    Antwort von tinahuber1 tinahuber1

    Danke für euer Feedback. Mit der BG stehen wir schon wegen Fahrgeld zu den Heilbehandlungen in Kontakt. Weiss jemand wie das dann genau mit BG und Umschulung abläuft, welche Zeit muss da verstreichen??? Wie Rente? Gruss Tina

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    Antwort von jojoepp jojoepp

    Ja ein Umschulung muss möglich sein! Er kann sich Im Arbeitsamt einmal umschaun, die können ihm weiterhelfen.

    Gute Besserung

    Gruß

    Johannes

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Wenn es nicht mehr wird, ja, entweder Unfallkasse Oder Rentenversicherungsträger über Reha

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