Folgendes ist passiert: Mitarbeiter Firma A und Mitarbeiter Firma B (beides Leiharbeiterfirmen) arbeiten für Firma C. Mitarbeiter Fa. A fährt Mitarbeiter Firma B mit einer schweren selbstfahrenden Hebebühne über die Füße was eine3°ig offene Unterschenkelfraktur li., Zerreissung von Muskeln u. Fascien und in ausgedehntes subcutanes Decollement am Unterschenkel li. mitsichbringt, außerdem ein schweres Weichteilquetschtrauma re. Fuß. Viele Wochen KH, 5 OP´s die ersten 6 Wochen, Reha und und und..........ob jemals wieder alles gut wird ist mehr als fraglich. NUN zu der Frage: Da ja bei arbeitsunfällen eigentlich das Zievielrecht ausserkraft tritt um den betriebsfrieden zu wahren und die BG krankengeld zahlt. "Im Verhältnis zum Arbeitgeber und gegenüber anderen Kollegen gilt die Haftungsfreistellungen nach §§ 104 ff. SGB VII." Ist der Mitarbeiter Fa. A denn der Kollege von Mitarbeiter Fa.B weil beide für die Fima C arbeiten??? Kann ich von Haftpflichtversicherung Fa.A oder deren Mitarbeiters Schmerzensgeld, Lohnausgleich etc. beantragen bzw. lohnt es sich?
Arbeitsunfall mit schweren gesundheitlichen Schäden, kann ich Verursacher Fa. verklagen?
Antworten (4)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
auh2009 In jedem Falle anwältliche Beratung wahrnehmen. Z.b. über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Persönliche und fachliche Informationen zum Thema Arbeitsunfall, Trauma und Therapieformen auf www.Arbeitsunfall-Hilfe.de.
Alles Gute für Sie und viel Erfolg.
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1Antwort von
SevenStarMantisSevenStarMantis
Wenn Du sicher beweisen, kannst, dass es Unterlassungen oder Fehlverhalten Dritter gab, dann ja.
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Beetle75Beetle75
Hast Du keine Unfallversicherung die dafür aufkommen würde? Ich glaube nicht, dass jemand sowas mit Absicht macht. Das wäre ja dann vorsätzliche Körperverletzung.
Kommentar von
Style73 ich fahre auch niemanden mit absicht mit dem auto oder fahrrad um und da greifen auch die haftpflicht versicherungen
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0Antwort von
merci27merci27
Probieren kannst du es auf alle Fälle da beide ja bei unterschiedlichen Leiharbeitsfirmen beschäftigt sind (waren)
fehlverhalten ist ja schon das überfahren des Mitarbeiters B
Na dann... Viel Erfolg ^^