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Arbeitsunfall mit schweren gesundheitlichen Schäden, kann ich Verursacher Fa. verklagen?

Frage von Style73 Style73

Folgendes ist passiert: Mitarbeiter Firma A und Mitarbeiter Firma B (beides Leiharbeiterfirmen) arbeiten für Firma C. Mitarbeiter Fa. A fährt Mitarbeiter Firma B mit einer schweren selbstfahrenden Hebebühne über die Füße was eine3°ig offene Unterschenkelfraktur li., Zerreissung von Muskeln u. Fascien und in ausgedehntes subcutanes Decollement am Unterschenkel li. mitsichbringt, außerdem ein schweres Weichteilquetschtrauma re. Fuß. Viele Wochen KH, 5 OP´s die ersten 6 Wochen, Reha und und und..........ob jemals wieder alles gut wird ist mehr als fraglich. NUN zu der Frage: Da ja bei arbeitsunfällen eigentlich das Zievielrecht ausserkraft tritt um den betriebsfrieden zu wahren und die BG krankengeld zahlt. "Im Verhältnis zum Arbeitgeber und gegenüber anderen Kollegen gilt die Haftungsfreistellungen nach §§ 104 ff. SGB VII." Ist der Mitarbeiter Fa. A denn der Kollege von Mitarbeiter Fa.B weil beide für die Fima C arbeiten??? Kann ich von Haftpflichtversicherung Fa.A oder deren Mitarbeiters Schmerzensgeld, Lohnausgleich etc. beantragen bzw. lohnt es sich?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von auh2009 auh2009

    In jedem Falle anwältliche Beratung wahrnehmen. Z.b. über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

    Persönliche und fachliche Informationen zum Thema Arbeitsunfall, Trauma und Therapieformen auf www.Arbeitsunfall-Hilfe.de.

    Alles Gute für Sie und viel Erfolg.

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    Antwort von SevenStarMantis SevenStarMantis

    Wenn Du sicher beweisen, kannst, dass es Unterlassungen oder Fehlverhalten Dritter gab, dann ja.

    Kommentar von Style73 Style73

    fehlverhalten ist ja schon das überfahren des Mitarbeiters B

    Kommentar von SevenStarMantis SevenStarMantisSevenStarMantis

    Na dann... Viel Erfolg ^^

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    Antwort von Beetle75 Beetle75

    Hast Du keine Unfallversicherung die dafür aufkommen würde? Ich glaube nicht, dass jemand sowas mit Absicht macht. Das wäre ja dann vorsätzliche Körperverletzung.

    Kommentar von Style73 Style73

    ich fahre auch niemanden mit absicht mit dem auto oder fahrrad um und da greifen auch die haftpflicht versicherungen

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    Antwort von merci27 merci27

    Probieren kannst du es auf alle Fälle da beide ja bei unterschiedlichen Leiharbeitsfirmen beschäftigt sind (waren)

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