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Arbeitsunfall meines Sohnes, wer zahlt?

gefragt von LuckyLooLuckyLoo am 29.05.2009 um 15:10 Uhr

Mein Sohn(amals 17 jahre alt) hatte im Oktober 2008 mit seinem Fahrrad eine Kollision mit einem neuen BMW. Unfall wurde polizeilich aufgenommen, Sohn kam ins Krankenhaus mit Gehirnerschütterung , Prellungen am ganzen Körper, Abschürfungen . Sein Fahrrad war totalschaden, PKW angeblich auch. Wir waren geschockt (bin alleinerziehend) und froh, das er mit dem Leben davon gekommen war. Unfallgegener behauptete bei der poliz. Aufnahme, das mein Sohn bei Rot fuhr, was aber eigentlich nicht möglich sein konnte und mein Sohn unterschock über UnfLL niChts aussagen konnte. Wir hatten leider aus unwissenheit, hatte noch nie mit Polizei oder Anwälten zu tungehabt, keine Anzeige erstattet. Vom Gegener kam auch nichts. gestern, 7 Monate später, kommt von der Versicherung des Unfallgegeners(Firma des Gegners) eine vorderung von über 11.000€ Schadensersatz...zu überweisen bis 26.06.09. Meine Frage nun: Mein Sohn ( seit april 18 jahre alt , in 2 Wochen mit Ausbildung fertig) ist bei meinem Exmann in der Haftpflichtversicherung mit drin, aber zahlen die denn überhaupt noch, wenn es bis jetzt bei dennen noch nicht gemeldet wurde. Denn der Arbeitgeber meines Sohnes meint, sie seien dafür nicht zuständig (Berufsgenossenschaft). Wer übernimmt nun den Schaden...es kam nie zu einer Verhandlung, Vorladung oder klärung des falles. Ich selber beziehe Arbeitslosengeld 2 :-( Wäre dankbar für Antworten


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stefvol
beantwortet von stefvol am 30. Mai 2009 10:38
3x
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Zuerst: Warte keinesfalls erst den Mahnbescheid ab, sondern kümmere dich gleich um diese Angelegenheit. Der Unfall wurde seinerzeit polizeilich aufgenommen, das ist schon mal positiv. Der erste Weg ist der Gang zu einem qualifizierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Mach dir keine Sorgen wegen der Kosten - die muss notfalls eben die Allgemeinheit - sprich Staat tragen. Das kläre zuerst mit dem Anwalt. Dann wird er sich Akteneinsicht bei der Polizei holen und tätig werden. Die Schuldfrage an dem Unfall ist zu klären, da ist die polizeiliche Akte wichtig und hilfreich. Vieleicht gibts ja nen Zeugen. Wenn der Sohnemann auf dem Weg zur Arbeit, oder von der Arbeit direkt ohne Umwege nach Hause war, ist es durchaus möglich das die Berufsgenossenschaft den Schaden regulieren muss. Angesichts der Finanzkrise versucht jeder, sowiel wie möglich Geld zu sparen und verweigert erstmal versicherungsrechtliche Leistungen, Das machen alle so, Versicherungen, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc. Über die Haftpflicht ist er auf jeden Fall abgesichert - da die Forderung der gegnerischen Versicherung erst jetzt kam, muss sie auch jetzt haften - wird natürlich auch versuchen sich zu drücken. Ich vermute mal, dass der BMW vollkaskoversichert war, der Typ eine neue Karre bekommen hat, die Versicherung hat die Karre übernommen und versucht jetzt die Reparaturkosten zu kassieren. Die Karre wird zusammengetackert und landet dann wertgemindert auf dem sowieso schon stagnierenden Gebrauchtwagenmarkt - so läuft das Spiel. Also Kopf hoch, ruhig Blut, such nen qualifizierten Anwalt fürs Verehrsrech, schnapp deinen Bengel und nix wie hin zum Anwalt. Die Forderung der gegnerischen versicherung nimmst gleich mit, der wird dann erstmal Protest einlegen, damit kein Mahnverfahren daraus wird. Wie gesagt: Lass es nicht schlampen, werde sofort aktiv - warte keinesfalls erst den Mahnbescheid ab-das ist so ziemlich das Dümmste was du machen kannst und es wird sich immer negativ auswirken. Die sollten hier wirklich mal solche nutzlosen und geradezu schädliche Tipps ausfiltern.


anonym
beantwortet von rebew am 29. Mai 2009 15:18
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Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.Es gibt;keine Ahnung wie die richtig heissen;Beratungsscheine für Menschen mit wenig Geld.Würde aber einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen.Hab selber so einen Fall mit meinem Sohn,und ohne Anwalt hat man schlechte Karten,die Richtigkeit des Unfallherganges festzustellen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 29. Mai 2009 15:20
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Hier kann nur ein Anwalt helfen. Der wird sich die Akte besorgen und den Fall genau prüfen.

Kommentar von E5212e887004c40a1c52344a233dd4bbsmallLuckyLoo am 29. Mai 2009 15:47

Gibt ja noch keine Akten davon, weils nur polizeilich aufgenommen wurde....naja, außer nun vom Gegner

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 29. Mai 2009 19:25

Das Tagebuch der Polizei gibt erste Auskunft. Der Anwalt kennt sich schon damit aus!


GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 29. Mai 2009 15:20
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Ob die Haftpflichtversicherung deines Exmannes zahlt oder nicht, musst du mit der Versicherungsgesellschaft klären. Theoretisch müssten sie, vorausgesetzt, man kann deinem Sohn keine Fahrlässigkeit nachweisen.

Nur, wie kommst du darauf, dass das ein Arbeitsunfall wäre? Das wäre nur der Fall, wenn dein Sohn während der Arbeitszeit, bzw. auf dem Weg zur Arbeit oder nachhause von der Arbeit diesen Unfall gehabt hätte. Wobei letzteres, also der Weg von der Arbeit nach hause, nicht bei allen Berufsgenossenschaften versichert wird (leider) und selbst dieser Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn man auf dierektem Weg zwischen Arbeitsplatz und Heim einen Unfall hat.

Du solltest auf jeden Fall bei der Arge Prozesskostenbeihilfe beantragen und dich von einem Anwalt beraten lassen.

Kommentar von E5212e887004c40a1c52344a233dd4bbsmallLuckyLoo am 29. Mai 2009 15:44

Die berufsgenossenschaft hatte es als Arbeitsunfall anerkannt, weil es nur 200m von der Arbeitstelle entfernt, 5 min. nach Arbeitsende, war und auf dem direkten Weg nachhause passierte.

Kommentar von 40d2509fc3252c93993d7b3ad2cf2619smallGabrielBlack am 29. Mai 2009 16:21

In dem Fall muss die Berufsgenossenschaft zumindest für die Behandlungskosten deines Sohnes aufkommen, wenn ich mich nicht irre. Ich bin allerdings kein Rechtsexperte und gebe hier ausdrücklich keine Rechtsberatung sondern nur eine persönliche Einschätzung wieder.

Ich kann dir jedenfalls nur raten, dich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 2. Juni 2009 07:17

so ein quatsch! die haftpflicht zahlt nur bei vorsatz nicht!fahrlässig ist immer mitversichert


erweh
beantwortet von erweh am 29. Mai 2009 15:23
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Nun Hatte ich Dir gerade ausführlich geantwortet, aber das blöde System hier hats gefressen. Also nochmal: Bevor kein Mahnbescheid kommt brauchst Du Dir keinen großen Kopf zu machen. Einen Brief mit einer Forderung kann jeder Schreiben. Klär am besten mit einem Anwalt oder auch über die öffentliche Rechtsauskunft ab, wie das mit der Haftpflicht für Deinen Sohn aussieht. Hat er irgendwie Rechtsschutz mglw auch über Vaters Versicherung? So dann bereitest Du Dich in aller Ruhe auf den Mahnbescheid vor und wenn der Kommt legst Du dagegen Widerspruch ein. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei der beide Seiten gehört werden. Also ruhig Blut und good luck. PS: Proßezkostenhilfe hat ich vergessen zu erwähnen.

Kommentar von E5212e887004c40a1c52344a233dd4bbsmallLuckyLoo am 29. Mai 2009 15:46

Ich danke Euch für die vielen ermunternden und hoffnungsvollen Antworten, werde mich dann wohl anfang nächster Woche sofort um einen Anwalt kümmern müssen... :-(


anonym
beantwortet von kabatee am 2. Juni 2009 09:11
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Kinder sind in der Ausbildung in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das weis ich weil ich mich erst mit einem Versicherungsvertretter darüber unterhalten habe.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 29. Mai 2009 15:16
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jetzt hast du 11000 gründe einen anwalt einzuschalten. wie es genau rechtlich aussieht bei deuch, kann hier kaum einer beantworten, da anscheinend keine rechtsanwälte da sind


LuckyLoo
beantwortet von LuckyLoo am 29. Mai 2009 15:50
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Mich wundert es auch sehr, das diese Forderung nun nach 6 Monaten,solange lagen die Reparaturen am Auto des gegeners schon zurück,erst kommen. gerade jetzt wo mein Sohn 18 geworden ist, als wenn man Ihn einschüchtern wolle , damit er aus Angst sofort zahlt!

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 29. Mai 2009 17:43

Das könnte durchaus so sein.


malli
beantwortet von malli am 2. Juni 2009 07:19
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damit die versicherung von deinem Ex zahlt muss es eine familienhaftpflicht sein! hast du den keine haftpflichtversicherung!? wenn es eine familienhaftpflicht ist ist jedes kind nach allg. versicherungsbedingungen bis zum ende der ersten ausbildung mit versichert! lg malli


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