Hallo,
ich hatte vor Weihnachten einen Arbeitsunfall und es ist absehbar das ich länger als 6 Wochen arbeitsunfähig bin. Da ich noch nie in diese Situation war stellen sich mir ein paar Fragen.
1) Ich habe gehört das ich den Unfall innerhalb der ersten 3 Tage der Berufsgenossenschaft melden muss. Ich lag aber im Krankenhaus und wusste nix davon. Auf der AU die ja der Arbeitgeber und die Krankenkasse bekommen steht aber doch angegeben das es ein Arbeitsunfall war. Ebenso auf dem Bericht vom Krankenhaus. Kann ich davon ausgehen das damit das melden bei der Berufsgenossenschaft automatisch von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber erledigt wurde?
2) Nach den ersten 6 Wochen zahlt ja nicht mehr der Arbeitgeber sondern die Krankenkasse bzw. die Berufsgenossenschaft. Geht das automatisch? Oder muss ich da irgendwo einen Antrag für stellen.
3) Wie viel Prozent vom Lohn werden dann gezahlt?
4) Ich arbeite immer in Nachtschicht und bekomme dementsprechend Zuschläge. Werden diese zur Berechnung der Lohnfortzahlung mit einbezogen oder geht das nur nach dem eigentlichen Grundlohn?
Ich hoffe jemand von euch hat ein paar Antworten für mich.
Natürlich wurde mein Arbeitgeber von dem Unfall informiert. Da es bei einem Kunden passiert ist und nicht in der Firma selber hatte ich ihn sofort angerufen. Er wusste es noch bevor ich überhaupt im Krankenhaus war.
Also brauche ich selbst mich erstmal um nichts weiter kümmern. Das ist gut zu wissen.
Dein AG muß einen Unfallbericht mit deinen Angaben für die GB machen.