1

Arbeitsunfall+ Lohnfortzahlung... wie läuft das?

Frage von Oldie01 Oldie01

Hallo,

ich hatte vor Weihnachten einen Arbeitsunfall und es ist absehbar das ich länger als 6 Wochen arbeitsunfähig bin. Da ich noch nie in diese Situation war stellen sich mir ein paar Fragen.

1) Ich habe gehört das ich den Unfall innerhalb der ersten 3 Tage der Berufsgenossenschaft melden muss. Ich lag aber im Krankenhaus und wusste nix davon. Auf der AU die ja der Arbeitgeber und die Krankenkasse bekommen steht aber doch angegeben das es ein Arbeitsunfall war. Ebenso auf dem Bericht vom Krankenhaus. Kann ich davon ausgehen das damit das melden bei der Berufsgenossenschaft automatisch von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber erledigt wurde?

2) Nach den ersten 6 Wochen zahlt ja nicht mehr der Arbeitgeber sondern die Krankenkasse bzw. die Berufsgenossenschaft. Geht das automatisch? Oder muss ich da irgendwo einen Antrag für stellen.

3) Wie viel Prozent vom Lohn werden dann gezahlt?

4) Ich arbeite immer in Nachtschicht und bekomme dementsprechend Zuschläge. Werden diese zur Berechnung der Lohnfortzahlung mit einbezogen oder geht das nur nach dem eigentlichen Grundlohn?

Ich hoffe jemand von euch hat ein paar Antworten für mich.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sabirke sabirke

    Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung erhälst Du Verletztengeld von der BG. Die Höhe ist gesetzlich vorgeschrieben. Zitat wikipedia:"Das Verletztengeld errechnet sich auf die gleiche Weise wie das Krankengeld. Allerdings bestehen Unterschiede hinsichtlich der Höhe des Anspruchs. So beträgt das Verletztengeld 80 % des Regelentgelts (Krankengeld: 70%), ist jedoch auf die Höhe des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Bei der Berechnung des Verletztengeldes sind im Unterschied zum Krankengeld steuerfreie Entgeltbestandteile (z. B. Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge), die somit nicht beitragspflichtig in der Krankenversicherung sind, ebenso zu berücksichtigen, wie Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung.". Alles zum Verletztengeld findest Du unter wikipedia hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verletztengeld

    Gute Besserung!

  • 0
    Antwort von amigo06 amigo06

    Ich nehme aber doch an, das dein Unfall irgendwo in der Firma notiert wurde oder wie kamst du denn ins Krankenhaus.

    Der AG muß die BG über den Unfall informieren und die BG wird alles weitere veranlassen. Da du nicht bei einem Durchgangsarzt der BG warst, wird sie sich mit dem Krankenhaus in Verbindung setzen. Wichtig ist aber, das die BG so schnell wie möglich von dem Unfall in Kenntnis gesetzt wird.

    Zum Lohn. Dein Lohn wird über dem Arbeitgeber/Krankenkasse von der BG bezahlt. Ausfälle dürftest du keine bekommen. Die BG stellt dich so, als wäre der Unfall nie passiert.

    Kommentar von Oldie01 Oldie01Oldie01

    Natürlich wurde mein Arbeitgeber von dem Unfall informiert. Da es bei einem Kunden passiert ist und nicht in der Firma selber hatte ich ihn sofort angerufen. Er wusste es noch bevor ich überhaupt im Krankenhaus war.

    Also brauche ich selbst mich erstmal um nichts weiter kümmern. Das ist gut zu wissen.

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    Dein AG muß einen Unfallbericht mit deinen Angaben für die GB machen.

  • 0
    Antwort von gs1206 gs1206
    1. Gute Besserung

    2. Der Arbeitgeber muss die Meldung an die BG machen, du solltest ihm jedoch den Hergang schildern für seine Meldung an die BG

    3. Das macht die Krankenkasse automatisch, dass sie dich umswitcht, brauchst du nichts zu unternehmen

    4. idR sind das 90 %, kommt aber auf die Kasse an - frag bei deiner KK nach

    5. das richtet sich nach dem Grundlohn - du arbeitest ja jetzt nicht

    6. nochmals gute Besserung

    Kommentar von Oldie01 Oldie01Oldie01

    Danke für deine Antworten und die Besserungswünsche.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.