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Arbeitsunfall in Probezeit und Gekündigt Berufgenosschaft will nicht mehr zahlen

Frage von OG187 OG187

Hallo, ich will wissen ob das alles seine richtigkeit hat...unzwar hab ich 18.03.2009 bei eine firma angefangen und am 26.06.09 einen arbeitsunfall gehabt mein Probezeit würde am 18.09.2009 vorbei aber mein arbeitgeber hat gesagt entweder kommst du arbeiten oder wir kündigen dich und ich meinte das ich noch weiter krank bin die haben mich genau am 16.09.2009 gekündigt. Ich bekomm auch noch Krankengeld von Krankenkasse nach 6 wochen ca. 1200euro im monat die berufsgenossenschaft hat mich zu ein gutachter von den geschickt die wollen es überprüfen ob ich wirklich noch krank bin und der gutachter war ganz frech hat einfch gesagt " ne du bist wieder ok aber kannst nicht mehr den beruf ausüben, kannst im Oktober wieder anfangen irgendwo anders zu arbeiten" ob wohl mein hand noch angeschwollen ist und schmerzen habe. Was kann ich machen?

ps. mein arbeitgeber hat auch mir beim letzten gehalt 400euro einfach abgezogen auf mein abrechnung stand " 400Euro Vorschuss" stimmt aber nicht.

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Antworten (6)

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    Antwort von Lauwerzsee Lauwerzsee

    hast du schon nen anwalt eingeschalten?? das wäre echt das beste, der berät dich und hilft dir. (besser als wir das hier wahrscheinlich können)

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    Antwort von charly4ever charly4ever

    Was die Kündigung betrifft, hast Du wohl schlechte Karten. Das Geld, daß er abgezogen hat, wirst Du wohl über einen anwalt klären lassen müssen. (Scheiß Arbeitgeber, sei froh, daß Du nicht mehr bei dem arbeiten mußt) Was den Gutachter betrifft, mußt Du Widerspruch einlegen!! Ganz wichtig!! Deinem deutsch entnehme ich, daß Du nicht so gant der deutschen Sprache mächtig bist (Sorry, nur eine Feststellung) deshalb empfehle ich Dir, den Widerspruch ebenfalls von einem Rechtsanwalt formulieren zu lassen. Sehr hilfreich ist die Mitgliedschaft im VDK, die helfen Dir auch. Der Mitgliedsbeitrag kostet rd. 60 € im Jahr (billiger wie ein Rechtsanwalt). Außerdem ist das so eine große Organisation, daß Dein Widerspruch gleich ganz anders beachtet wird.

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    Antwort von cyracus cyracus

    Bist Du in der Gewerkschaft? Wenn ja, schnell hin.

    .

    Wenn Du einen Anwalt nehmen willst, dann einen speziell für Arbeitsrecht.

    http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=fachanwalt+arbeitsrecht&am...

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    Antwort von DerOlaf DerOlaf

    Anwalt einschalten und den Sachverhalt überprüfen lassen

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    Antwort von moenchen06 moenchen06

    Probezeit liegt in der Zeit des Arbeitsvertrages....Unfall...klar schaut die Berufsgenossenschaft..immer...nimmer einen Anwalt...der Gesetzdschungel ist gross und wer kenn sich da schon aus...

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    Antwort von Melek1 Melek1

    Hierzu kann Dir wohl nur ein Anwalt vernünftige Auskunft geben.

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