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Arbeitsunfall im Homeoffice - wie ist die rechtliche Situation?

Frage von mstonecreek mstonecreek

Hallo, folgendes Szenario: Ich bin kaufm. Angestellter im Vertrieb mit Dienstsitz im Homeoffice (Entfernung zur Firma ca. 250 km). Wenn ich nun morgens ca. um 7:30 meine Arbeit im Homeoffice beginne, also e-mails checken, die ersten Telefonate führe etc. und danach das Homeoffice räumlich verlasse (hier ein abgetrennter Raum in einer großen Doppelgarage) und ins private Wohnhaus (ca. 10 Meter Fußweg) gehe um ein persönliches Bedürfnis zu erl. und mir eine Tasse Kaffee zu holen und mit dieser Tasse Kaffee das Haus Richtung Homeoffice verlasse und auf dem Hof einen Abriss der Achillessehne erleide.... Arbeitsunfall oder nicht? Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung aus? Welchen Unterschied macht es überhaupt, diesen Unfall als Arbeitsunfall bei der BG zu melden? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder wer kennt sich hier im rechtlichen Status gut aus? Vorab vielen Dank für entsprechende Infos & Beiträge

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Antworten (3)

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    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Lohnfortahlungsmäßg ist es kein Unterschied ob Arbeitsunfall, oder ganz normal krank.

    Der Berufsgenossenschaft würde ich es auf jeden Fall melden. Die werden aber genaue Angaben haben wollen, wie die Regelung mit dem Arbeitgeber ist, wie die arbeitszeiten geregelt sind usw.

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    Antwort von medic medic

    letztendlich entscheiden wir das :-) du musst aber erst zum d-arzt, dann über dein Ag eine unfallmeldung schreiben, dann prüfen wir das.

    Kommentar von medic medicmedic

    versichert ist man nur auf dem Weg zur toilette - und wieder zurück zum Arbeitsplatz. auf der toilette selber ist man nicht versichert.

    Kommentar von mstonecreek mstonecreek

    ....du musst aber erst zum d-arzt.... - wer ist der d-arzt bzw. was heisst d-arzt?

    Kommentar von medic medicmedic

    durchgangsarzt.. wird dir vom AG oder deiner BG mitgeteilt., wenn du glück hast ist der Hausarzt ein D-Arzt.

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    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Also, entgegen aller landläufigen Meinungen hast Du auch als Homeofficearbeiter Anspruch auf Entgeltzahlung.

    LG

    Wieselchen

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