Fristlose Kündigung wegen Arbeitsunfall in Probezeit

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bei einem Arbeitsunfall ist der AG verpflichtet, dies der Berufsgenossenschaft zu melden, wenn dadurch Arbeitsausfall entsteht.

Das hat aber nichts mit der Kündigung wärend der Probezeit zu tun, die jederzeit ausgesprochen werden kann, mit meißt kürzerer Kündigungsfrist., als bei einem Arbeitsvertrag. Moralisch sehr bedenklich, aber gesetzlich legal.

Die KK und Berufsgenossenschaften drücken sich gern vor der Verantwortung mit fadenscheinigen Ausreden und wollen erstmal nicht zahlen. Dann bleibt nur eine Klage vor dem Sozialgericht, was Jahre dauern kann und Nerven kostet.

Ich wünsch Dir gute Besserung und hoffe, das nichts zurück bleibt, gesundheitlich. LG

Das ist nicht richtig. Wenn es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt , zahlt die BG ordentlich..Natürlich müssen BG und KK abgrenzen, wer für was zuständig ist

@DerHans

@DerHans,

genau das ist doch richtig, denn die BG muß erstmal einen AU anerkennen und genau damit tun diese sich sehr schwer, weil sie dann zahlen müssen .

Ich habe im engen Bekanntenkreis 2 Fälle, wo der Chef Order gab und es zu einem Unfall mit langfristigem Körperschaden kam. Es waren Zeugen dabei und trotzdem müssen beide vor dem Sozialgericht, bei dem einen seit 4 Jahren und bei der anderen seit 1,5 Jahren streiten, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei der letzten war noch nicht mal ein Gerichtstermin, weil das SG überlasstet ist.

@maxino

Danke, Rautenstrauss für den Stern und lass Dich nicht unterkriegen. Gegen die Kündigung kannst Du nichts machen, aber gegen die Folgen des AU LG

Eine Begründung für eine fristlose Kündigung ergäbe sich nur, wenn du diesen Unfall grob fahrlässig verursacht hättest. Eine ordentliche Kündigung ist dagegen selbstverständlich möglich. Das hat allerdings mit der Abwicklung des Unfalls nichts zu tun. Hoffentlich ist der auch ordnungsgemäß der BG gemeldet worden.

Probezeit und Krankenstand haben fuer die Beantwortung deiner Frage keine Bedeutung. Wenn du noch keine 6 Monate dort beschaeftigt bist, hast du grundsaetzlich keinen Kuendigungsschutz (ausser bei Schwangerschaft) und es kann dir ohne Angabe eines Grundes ordentlich gekuendigt werden.

Allerdings muss die Kuendigungsfrist eingehalten werden. Und nur bezueglich dieser kommt die Probezeit moeglicherweise doch noch ins Spiel. Die Kuendigungsfrist ist waehrend einer vereinbarten Probezeit naemlich meist kuerzer als danach. Das muss zwar nicht in jedem Fall so sein, ist es aber in aller Regel.

In der Probezeit kann dich dein Arbeitgeber jederzeit (auch wenn du krank geschrieben bist) kurzfristig kündigen. Die Frist müßte im Arbeitsvertrag stehen.