Ein Bekannter hat einen Sehnenriss an der Schulter, den er sich bei einem Arbeitsunfall zugezogen hat. Die Unfallversicherung ist nun der Ansicht, dass dies Verschleisi st, kann man dagegen sich wehren. Wenn ja wo. Ist es erfolgreich wenn man damit zum VDK . Danke im für die Hilfe.
Arbeitsunfall die betriebliche Unfallversicherung sieht die Verletzung nicht als Unfall an
Antworten (6)
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5Antwort von
Joschy0907Joschy0907
Am besten einen Rechtsanwalt einschalten, alleine hat man da wenig Chancen auf Erfolg...
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2Antwort von
monja1995monja1995
Die Versicherung wird immer erst versuchen, aus der Sache rauszukommen und es auf einen "Vorschaden" abwälzen.
Bei mir wurde vor Jahren ein Schaden am Knie nicht anerkannt, dann wurde ein Gutachter eingeschaltet und trotzdem weigerte sich die Berufsgenossenschaft, das anzuerkennen. Es besteht die Gefahr, dass ich aufgrund der Verletzung nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten kann und dann müßten die eine Rente zahlen.
Trotz mehrerer (selbstbezahlter) Gutachten, die bestätigten, dass der Schaden nur durch den Unfall enstanden sein kann, weigern die sich bis heute, das anzuerkennen.
Wersuch es mal über Deine Krankenkasse, denn es ist auch in deren Sinn, die Behandlungskosten auf einen anderen abzuwälzen. Die versuchen bestimmt zu helfenKommentar von
kabateekabatee Danke hat mir geholfen.
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monja1995monja1995 Gern geschehen
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1Antwort von
BirgitAltmannBirgitAltmann
Auf jeden fall Beschwerde einreichen. Es kann sein, dass man ihn dann zum BG-Arzt schickt, der begutachten soll, ob es verschleiß ist, oder arbeitsbedingt oder Unfall!
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kabateekabatee Danke, das werde ich auch machen.
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1Antwort von
bambule07bambule07
Wenn Zeugen da sind,die das Unfallgeschehen dokumentieren können,dürfte die Anerkennung kein Problem sein.
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monja1995monja1995 Meinen Betriebsunfall beobachteten 3 Zeugen und trotzdem wurde der Schaden im Knie nicht als Folge des Unfalls sondern als "Vorschaden" gesehen und ich schau mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Da es eine Sache ist, bei der nicht klar ist, wie sie ausgeht, zahlt der Rechtsschutz leider nur einen geringen Teil
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0Antwort von
drholgergross Bei Sehnenrissen an der Schulter ist die Anerkennung durch die gesetzliche Unfallversícherung (BG) sehr schwierig. Zeugen helfen da nur, wenn es darum geht ob wirklich ein Unfall vorhanden war oder nicht. In aller Regel, glauben jedoch die Gutachter zunächsteinmal der Schilderung zum Unfallhergang. Trotzdem werden nahezu alle Sehnenrisse im Schulterbereich von den Gutachtern als unfallfremd abgelehnt. Dies liegt daran, dass bereits bei jungen Patienten oftmals ein Verschleiß an diesen Schultersehnen oder andere Erkrankungen wie Kalkschulter nachweisbar sind. Wenn Sie davon überzeugt sind, dass der Unfall zum Sehnenriss geführt hat hilft meist nur der Weg über Anwalt oder VDK und die Sozialgerichte. Wichtig ist im Verfahren einen Gutachter zu wählen der auf Schultererkrankungen spezialisiert ist. Viele "normale" Gutachter setzen sich mit den sehr komplexen Vorgängen im Schulterbereich nicht ausreichend genug auseinander, da es einfacher und mit weniger Arbeit verbunden ist der üblichen Meinung zu folgen - "Es gibt keine Sehnenrisse an der Schulter die unfallbedingt sind, eher bricht ein Knochen!"
Danke, werde ich gleich machen!