Ein Bekannter hat einen Sehnenriss an der Schulter, den er sich bei einem Arbeitsunfall zugezogen hat. Die Unfallversicherung ist nun der Ansicht, dass dies Verschleisi st, kann man dagegen sich wehren. Wenn ja wo. Ist es erfolgreich wenn man damit zum VDK . Danke im für die Hilfe.

Am besten einen Rechtsanwalt einschalten, alleine hat man da wenig Chancen auf Erfolg...

Die Versicherung wird immer erst versuchen, aus der Sache rauszukommen und es auf einen "Vorschaden" abwälzen.
Bei mir wurde vor Jahren ein Schaden am Knie nicht anerkannt, dann wurde ein Gutachter eingeschaltet und trotzdem weigerte sich die Berufsgenossenschaft, das anzuerkennen. Es besteht die Gefahr, dass ich aufgrund der Verletzung nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten kann und dann müßten die eine Rente zahlen.
Trotz mehrerer (selbstbezahlter) Gutachten, die bestätigten, dass der Schaden nur durch den Unfall enstanden sein kann, weigern die sich bis heute, das anzuerkennen.
Wersuch es mal über Deine Krankenkasse, denn es ist auch in deren Sinn, die Behandlungskosten auf einen anderen abzuwälzen. Die versuchen bestimmt zu helfen

Auf jeden fall Beschwerde einreichen. Es kann sein, dass man ihn dann zum BG-Arzt schickt, der begutachten soll, ob es verschleiß ist, oder arbeitsbedingt oder Unfall!
Danke, das werde ich auch machen.
rechtsanwalt einschalten,wenn notwenig vor gericht gehen
Wenn Zeugen da sind,die das Unfallgeschehen dokumentieren können,dürfte die Anerkennung kein Problem sein.
monja1995 am 2. Juni 2009 09:15 Meinen Betriebsunfall beobachteten 3 Zeugen und trotzdem wurde der Schaden im Knie nicht als Folge des Unfalls sondern als "Vorschaden" gesehen und ich schau mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Da es eine Sache ist, bei der nicht klar ist, wie sie ausgeht, zahlt der Rechtsschutz leider nur einen geringen Teil