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Arbeitsunfall die betriebliche Unfallversicherung sieht die Verletzung nicht als Unfall an

gefragt von kabatee am 02.06.2009 um 9:07 Uhr

Ein Bekannter hat einen Sehnenriss an der Schulter, den er sich bei einem Arbeitsunfall zugezogen hat. Die Unfallversicherung ist nun der Ansicht, dass dies Verschleisi st, kann man dagegen sich wehren. Wenn ja wo. Ist es erfolgreich wenn man damit zum VDK . Danke im für die Hilfe.

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Arbeitsunfall x 101 gesetzliche Unfallversicherung x 11 VdK x 9

Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 2. Juni 2009 09:10
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Am besten einen Rechtsanwalt einschalten, alleine hat man da wenig Chancen auf Erfolg...


monja1995
beantwortet von monja1995 am 2. Juni 2009 09:13
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Die Versicherung wird immer erst versuchen, aus der Sache rauszukommen und es auf einen "Vorschaden" abwälzen.
Bei mir wurde vor Jahren ein Schaden am Knie nicht anerkannt, dann wurde ein Gutachter eingeschaltet und trotzdem weigerte sich die Berufsgenossenschaft, das anzuerkennen. Es besteht die Gefahr, dass ich aufgrund der Verletzung nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten kann und dann müßten die eine Rente zahlen.
Trotz mehrerer (selbstbezahlter) Gutachten, die bestätigten, dass der Schaden nur durch den Unfall enstanden sein kann, weigern die sich bis heute, das anzuerkennen.
Wersuch es mal über Deine Krankenkasse, denn es ist auch in deren Sinn, die Behandlungskosten auf einen anderen abzuwälzen. Die versuchen bestimmt zu helfen

Kommentar von kabatee am 2. Juni 2009 09:15

Danke, werde ich gleich machen!

Kommentar von kabatee am 3. Juni 2009 10:07

Danke hat mir geholfen.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 3. Juni 2009 11:32

Gern geschehen


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 2. Juni 2009 09:12
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Auf jeden fall Beschwerde einreichen. Es kann sein, dass man ihn dann zum BG-Arzt schickt, der begutachten soll, ob es verschleiß ist, oder arbeitsbedingt oder Unfall!

Kommentar von kabatee am 2. Juni 2009 09:16

Danke, das werde ich auch machen.


anonym
beantwortet von steffi12345 am 2. Juni 2009 09:12
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rechtsanwalt einschalten,wenn notwenig vor gericht gehen


anonym
beantwortet von bambule07 am 2. Juni 2009 09:10
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Wenn Zeugen da sind,die das Unfallgeschehen dokumentieren können,dürfte die Anerkennung kein Problem sein.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 2. Juni 2009 09:15

Meinen Betriebsunfall beobachteten 3 Zeugen und trotzdem wurde der Schaden im Knie nicht als Folge des Unfalls sondern als "Vorschaden" gesehen und ich schau mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Da es eine Sache ist, bei der nicht klar ist, wie sie ausgeht, zahlt der Rechtsschutz leider nur einen geringen Teil


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