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Arbeitsunfall Azubi über 60 Tage Krank - gibt es Präzedenzfäll

Frage von Mister83 Mister83

Hallo! Eine sehr sehr wichtige Frage, ich hoffe ihr könnt helfen!

Eine Freundin von mir lernt gerade Krankenschwester. Auf Station bei ihr war vor einiger Zeit eine Infektionskrankheit, da das erst keiner gewußt hatte und sie sich angesteckt hat, durfte sie einen Monat nicht arbeiten (Krank geschrieben). Dann hat sie sich auch noch ein Seitenband am Knie gerissen, was auch auf Arbeit passiert ist -> Krank... (definitiv auch ein Arbeitsunfall..) Da Auszubildende nur insg. 60 Tage während der 3 Jahre Krank geschrieben sein dürfen, schleppt sie sich jetzt mit Fieber und Migräne in die Schule, da sie sonst 1 Jahr wiederholen muß. Ich suche dringend Präzedenzfälle! Es kann so nicht sein, dass so mit den Azubis umgegangen wird und solcher Raubbau an Ihrer Gesundheit betrieben wird. Über Tipps würde ich mich sehr freuen! Danke!!!

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Antworten (3)

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    Antwort von Klaraaha Klaraaha

    Hab auch schon gehört, dass ab einer gewissen Zahl von Krankheitstagen man nicht zum Examen zugelassen wird. Aber vllt. sind Arbeitsunfälle eine Ausnahme und zählen nicht dazu. Gibt es denn keine Gewerkschaft, Betriebsrat, Jugendvertretung. Da sollte sie mal nachfragen, denn die müßten das wissen und können sich vor allem auch dyfür einsetzen, dass sie keine Probleme kriegt..

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    Antwort von Nic43 Nic43

    Da Auszubildende nur insg. 60 Tage während der 3 Jahre Krank geschrieben sein dürfen,

    Mich würde interessieren, wo das steht?

    Ich hatte einen Motoradunfall damals und war länger arbeitsunfähig geschrieben und mußte meine Ausbildung nicht verlängern. Und dabei war es auch noch ein Freizeitunfall!

    Kommentar von Mister83 Mister83

    Ich weiß nicht, ich hab den gleichen Beruf gelernt, bei mir war jemand länger Krank als 60 Tage, die sind da knallhart! Das ist in jedem Krankenhaus so mit denen ich so gesprochen habe... Das ist egal ob du nur 1 Tag drüber bist! Wo das jetzt direkt steht, kann ich nicht sagen. Ich glaube das stand bei mir damals im Ausbildungsvertrag mit drin!

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    Antwort von Reservist Reservist

    Sie soll zur IHK gehen.

    Kommentar von Mister83 Mister83

    Ja das wird wohl das beste sein, ich dachte es gibt irgendwelche Urteile, die man dem Arbeitgeber mal zeigen kann...

    Kommentar von Mister83 Mister83

    Bist du sicher das die IHK dafür zuständig ist? Ich bin mir unsicher darüber...

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