Meine Freundin ist auf dem Weg zu einem Termin bei der Arbeitsagentur unverschuldet verunglückt. Welche Versicherung springt denn nun ein, sie ist arbeitslos und hatte einen Termin wegen einer Stellenvermittlung. An wen muss sie sich wenden, gilt das als Arbeitsunfall?
Antworten (9)
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4Antwort von
condor56condor56
Da mach ich jede Wette, daß das ein Arbeitsunfall ist. Wendet euch ans Arbeitsamt - das ist im Moment ihr Arbeitsgeber, wenn man es so will. AA zahlt auch Beiträge in die KK, welche weiß das AA, normalerweise die wo sie vorher schon war.
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4Antwort von
xyungeloestxyungeloest
für den weg zur arge ist sie auch über die arge unfallversichert.
dahin wenden und den fall melden.
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RegenmacherRegenmacher Wo steht ARGE?
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xyungeloestxyungeloest ist doch wurscht, bei der arbeitsagentur ist es genau so!
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2Antwort von
pippi60pippi60
Auf jeden Fall war es ein Wegeunfall! Sie soll es umgehend der Agentur für Arbeit melden.
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2Antwort von
BerserkerBerserker
Auf jeden Fall erstmal der ARGE melden
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RegenmacherRegenmacher ARGE?? Wo hast du das denn gelesen. Arbeitsagentur oder Agentur für Arbeit heißt der Laden.
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BerserkerBerserker Agentur für Arbeit oder Arge, vom Versicherungsstand einund dieselbe ...........
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2Antwort von
andreas48andreas48
als Arbeitsunfall kann es nicht gelten, da sie Arbeitslos ist
bei nachhaltigen Folgen eine private Unfallversicherung, ansonsten die Krankenkasse
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xyungeloestxyungeloest ist ein wegeunfall und das ist versichert, da eine einladung zum amt vorlag.
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jbinfojbinfo Genau, und deshalb sollte man auch ohne Einladung dort nicht unbedingt hin fahren.
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andreas48andreas48 wenn sie denn vorlag
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bitmapbitmap Lt. Fragestellung hatte sie ja einen Termin. Das dürfte auch bei der Arbeitsagentur vermerkt sein.
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1Antwort von
HerzoginHerzogin
Es gilt als Arbeitsunfall, wenn das ein offizieller Termin war, zu dem sie von der Arbeitsagentur eingeladen wurde.
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1Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Welche Versicherung fragst du? Sie ist doch über die Agentur krankenversichert und somit wird das über diese Krankenkasse abgewickelt.
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bitmapbitmap Die Krankenkasse ist nicht zuständig. Der Unfallversicherungsträger dürfte in dem Fall die GUVV sein. Arbeitsagentur ist der richtige Ansprechpartner. Und beim Arzt muss das auch als ''Wege''unfall angegeben werden, weils anders abgerechnet wird als [gesetzliche] Krankenkassenleistungen.
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1Antwort von
jbinfojbinfo
Wenn sie eine offizielle Einladung der ArGe/Arbeitsagentur hatte, ist sie ganz normal wie ein Arbeitnehmer versichert. Sie hat also ganz normale 6 Wochen "Lohn" Fortzahlung und danach zahlt die KV. In wie fern sich diese Organisationen dann das Geld von dem Schädiger wieder holen, soll ihr egal sein. 1. Ansprechpartner ist die Agentur.
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0Antwort von
OntarioOntario
So eine Vorladung zu einem Termin bei der ARGE existiert und auf dem Weg dahin etwas passiert, so ist das ein Wegeunfall. Voraussetzung ist allerdings dass der direkte Weg von der Wohnung zum Amt genommen wurde. Nimmt man hingegen zuvor Einkäufe wahr und geht erst dann zur ARGE, ist das kein Wegeunfall mehr! Ansprechpartner ist in jedem Fall die ARGE
ist ein wegeunfall und das ist versichert.