5

Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeitsagentur?

Frage von Suedwind Suedwind

Meine Freundin ist auf dem Weg zu einem Termin bei der Arbeitsagentur unverschuldet verunglückt. Welche Versicherung springt denn nun ein, sie ist arbeitslos und hatte einen Termin wegen einer Stellenvermittlung. An wen muss sie sich wenden, gilt das als Arbeitsunfall?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 4
    Antwort von condor56 condor56

    Da mach ich jede Wette, daß das ein Arbeitsunfall ist. Wendet euch ans Arbeitsamt - das ist im Moment ihr Arbeitsgeber, wenn man es so will. AA zahlt auch Beiträge in die KK, welche weiß das AA, normalerweise die wo sie vorher schon war.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    ist ein wegeunfall und das ist versichert.

  • 4
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    für den weg zur arge ist sie auch über die arge unfallversichert.

    dahin wenden und den fall melden.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Wo steht ARGE?

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    ist doch wurscht, bei der arbeitsagentur ist es genau so!

  • 2
    Antwort von pippi60 pippi60

    Auf jeden Fall war es ein Wegeunfall! Sie soll es umgehend der Agentur für Arbeit melden.

  • 2
    Antwort von Berserker Berserker

    Auf jeden Fall erstmal der ARGE melden

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    ARGE?? Wo hast du das denn gelesen. Arbeitsagentur oder Agentur für Arbeit heißt der Laden.

    Kommentar von Berserker BerserkerBerserker

    Agentur für Arbeit oder Arge, vom Versicherungsstand einund dieselbe ...........

  • 2
    Antwort von andreas48 andreas48

    als Arbeitsunfall kann es nicht gelten, da sie Arbeitslos ist

    bei nachhaltigen Folgen eine private Unfallversicherung, ansonsten die Krankenkasse

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    ist ein wegeunfall und das ist versichert, da eine einladung zum amt vorlag.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Genau, und deshalb sollte man auch ohne Einladung dort nicht unbedingt hin fahren.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    wenn sie denn vorlag

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Lt. Fragestellung hatte sie ja einen Termin. Das dürfte auch bei der Arbeitsagentur vermerkt sein.

  • 1
    Antwort von Herzogin Herzogin

    Es gilt als Arbeitsunfall, wenn das ein offizieller Termin war, zu dem sie von der Arbeitsagentur eingeladen wurde.

  • 1
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Welche Versicherung fragst du? Sie ist doch über die Agentur krankenversichert und somit wird das über diese Krankenkasse abgewickelt.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Die Krankenkasse ist nicht zuständig. Der Unfallversicherungsträger dürfte in dem Fall die GUVV sein. Arbeitsagentur ist der richtige Ansprechpartner. Und beim Arzt muss das auch als ''Wege''unfall angegeben werden, weils anders abgerechnet wird als [gesetzliche] Krankenkassenleistungen.

  • 1
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Wenn sie eine offizielle Einladung der ArGe/Arbeitsagentur hatte, ist sie ganz normal wie ein Arbeitnehmer versichert. Sie hat also ganz normale 6 Wochen "Lohn" Fortzahlung und danach zahlt die KV. In wie fern sich diese Organisationen dann das Geld von dem Schädiger wieder holen, soll ihr egal sein. 1. Ansprechpartner ist die Agentur.

  • 0
    Antwort von Ontario Ontario

    So eine Vorladung zu einem Termin bei der ARGE existiert und auf dem Weg dahin etwas passiert, so ist das ein Wegeunfall. Voraussetzung ist allerdings dass der direkte Weg von der Wohnung zum Amt genommen wurde. Nimmt man hingegen zuvor Einkäufe wahr und geht erst dann zur ARGE, ist das kein Wegeunfall mehr! Ansprechpartner ist in jedem Fall die ARGE

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.