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Arbeitsunfall - BG Fall, wie geht es jetzt weiter?

Frage von Alice123 Alice123

Hallo!

Ich hatte in den letzten 4 Wochen vor Ausbildungsende einen Arbeitsunfall, der über die Berufsgenossenschaft läuft. Jetzt sind fast 6 Wochen seitdem um und meine Ausbildung ist zu Ende, ich bin examinierte Altenpflegerin. Ich habe gehört (da ich ja nun ausgelernt bin und..jaa..noch bis auf weiteres krankgeschrieben:-(( ), dass ich nun Verletzten- bzw. Krankengeld bekommen kann. Arbeitssuchend kann ich mich nicht melden, weil ich krank ja nicht vermittlungsfähig bin.Meine Frage ist nun: Läuft das alles automatisch weiter und bekomme ich dann irgendwann Geld oder muss ich vorher noch irgenwie irgendwo einen Antrag ausfüllen?Im Moment stehe ich echt heftigst auf dem Schlauch und werde immer nur zwischen den ganzen Ämtern hin und her geschickt, jeweils mit der Begründung, das jeweils andere Amt sei für mich zuständig..... .Vielleicht hat hier ja jemand Ahnung oder schon mal etwas ähnliches erlebt?! Bin für jede Antwort dankbar!

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Antworten (4)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Nach Ablauf des Vertrages musst du dich trotzdem arbeitsuchend melden. Du willst schließlich auch Vermittlungsvorschläge haben. Nach Ablauf der 6 Wochen hast du Anspruch auf Verletztengeld. Das ist etwas höher als das originäre Krankengeld. Vom Leistungsträger (BG) erhältst du einen Auszahlungsschein. Diesen musst du alle zwei Wochen vom Arzt abstempeln lassen und an die BG einreichen. Nach Abschluss der Behandlung wird die BG ein Schlussgutachten erstellen (lassen) und die evtl. MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) feststellen. Ab einem Grad von 20 % MdE bekämst du dann eine Verletztenrente, die vorerst auf Zeit gewährt würde. Natürlich kannst du dich auch während der Behandlungszeit auch bereits auf neue Stellen bewerben.

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    Antwort von Papajoe1 Papajoe1

    Nachtrag: Wenn Du bleibende Schäden davon getragen hast, ist die BG verpflichtet Dich in eine passende Beschäftigung bringen...mit allen geeigneten und zur Verfügung stehenden Mitteln. Grundlage aller Entscheidungen ist das Sozialgesetzbuch VII. Du bist kein Fall fürs Arbeitsamt.

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    Antwort von Papajoe1 Papajoe1

    Hallo...Dir geht es wie tausenden Unfallopfern. Gerade in Bezug auf die Berufsgenossenschaften ist es wichtig keine Fehler zu machen. Melde Dich kostenlos hier an: www.unfallopfer.de Hier erhälst Du unheimlich viele Informationen. Ich hatte selbst mit 21 Jahren einen Arbeitsunfall und bin heutte ein körperliches Wrack.

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    Antwort von Sofa91 Sofa91

    Du erhälst verletzten geld nach 6 wochen also dürfte das bald anfangen wenn du nach 7 wochen also jetz in ca 1 wqoche kein geld hast ruf bei der bg an und frag nach was nun ist .

    Und du kannst wenn du wieder af bist dich ganz normal beim amt melden und dan läuft alles wie normal

    Gute besserung

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