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arbeitsunfall

gefragt von baby1976 am 16.07.2008 um 23:51 Uhr

ich hatte vor 3 wochen einen unfall auf der arbeit ich habe mir das hangeleck verdreht und mein hausarzt ist der meinung das es kein arbeitsunfall ist ich bin auch seit 3 wochen krankgeschrieben kann ich das nach dieser zeit auch noch als arbeitsunfall geltent machen


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gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 16. Juli 2008 23:53
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woher will denn dein hauarzt wissen wie es passiert ist? hast du deinem chef nicht gesagt was passiert ist bzw. hat das niemand mitbekommen?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Juli 2008 23:55

''woher will denn dein hauarzt wissen wie es passiert ist?''

Weil das in einem dafür vorgesehenen Extra-Formular aufgenommen werden muss, wenn sie angibt, dass der Unfall auf Arbeit geschah.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 16. Juli 2008 23:57

das ist klar. ich dachte, sie hätte das dem arzt gesagt und er hätte das in frage gestellt. oder warum hat sie zuerst dem arzt nichts davon gesagt und kommt nach 3wochen damit an?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 00:04

Aus babys Frage ist das nicht ersichtlich. K.A. wann sie den Hausarzt damit konfrontiert hat, dass sie sich auf Arbeit das Handgelenk verdreht hat.

Kommentar von baby1976 am 17. Juli 2008 00:14

ich habe es dem atzt gleich am ersten tag gesagt und er ist der meinung das es kein unfall sei

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 00:24

Siehe meine Antwort um 23:59 Uhr. Der Arzt hat nicht zu entscheiden, ob Arbeitsunfall oder nicht!

Mal interessehalber: Bei was hast du dir denn eigentlich das Handgelenk verdreht?

Kommentar von baby1976 am 17. Juli 2008 07:04

also ich arbeite an der kasse und hab einen 6er träger 1und halb liter flaschen übers band der wollte nicht so und dabei muß es passiert sein die schmerzen kamen erst nachmittags und abend wurde das ganze dick also bin ich am nächsten tag zum arzt habe gesagt das es auf der arbeit passiert ist und es auch so geschildert habe und er sagte das es kein arbeitsunfall war

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2008 00:33

Hat ers wenigstens in einem Sonderformular aufgenommen oder auf Kasse (= Versichertenkarte) abgerechnet? Wenn Letzteres, dann wäre das falsch.


Und [nochmal] zum allerletzten mal: Ob Arbeitsunfall oder nicht, hat nicht der Arzt zu entscheiden, sondern die BG!

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 16. Juli 2008 23:56

Den Gedanken hatte ich auch, war der Doktor dabei, als die Verletzung entstand? Irgendwas passt da nicht.

Kommentar von baby1976 am 17. Juli 2008 00:04

ich habe gesagt das es auf der arbeit passiert ist es ging auch erst nachmittags mit den schmerzen los


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 16. Juli 2008 23:54
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Frist für die Feststellung: 4 Tage nach dem Arbeitsunfall.

Meldefrist: 3 Jahre (Verjährungsfrist)

Quelle: http://ec.europa.eu/employmentsocial/missoc/2002/itpart8_de.htm

LG

Wieselchen

Kommentar von baby1976 am 16. Juli 2008 23:59

also ist es möglich das doch noch als arbeitsunfall geltent zu machen


bitmap
beantwortet von bitmap am 16. Juli 2008 23:59
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''und mein hausarzt ist der meinung das es kein arbeitsunfall ist''

Die Meinung des Hausarztes dazu ist völlig irrelevant. Es ist nicht seine Aufgabe, zu klären, ob das ein Arbeitsunfall war (oder nicht), sondern die der BG!


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. Juli 2008 23:52
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Das ist zu spät.


Leonidas69
beantwortet von Leonidas69 am 16. Juli 2008 23:52
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Wofür denn? Nach einem Arbeitsunfall sollte man in der Regel ins Krankenhaus und nicht zum Hausarzt. :)





kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 16. Juli 2008 23:53
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nein zu spät!

LG


anonym
beantwortet von doro05 am 17. Juli 2008 01:08
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Arbeitsunfälle müssen grundsätzlich dem Unfallarzt vorgestellt werden. Entsprechender Aushang muss in jedem Betrieb vorhanden sein. Zusätzlich muss der Arbeitsunfall vom Berieb der Berufsgenossenschaft schriftlich gemeldet werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 01:30

''Arbeitsunfälle müssen grundsätzlich dem Unfallarzt vorgestellt werden.''

Wenn damit der D-Arzt gemeint ist: Nein, müssen sie nicht. Man kann auch zu nem ganz normalen praktischen bzw. Allgemeinarzt gehen. Die haben alle die Formulare, um einen Arbeits- oder Wegeunfall aufzunehmen und sind berechtigt mit der BG abzurechnen. Die sind auch berechtigt erst mal AU zu schreiben. Bei komplizierteren Sachen, können sie auch weiter überweisen.

Kommentar von doro05 am 17. Juli 2008 14:37

Mir stinkt's langsam. Hier fehlt ein Kommentar von 1.20 Uhr, dann erschien er, nun ist er wieder weg. Bin durch eine Mail darauf aufmerksam geworden, die einen gegensätzlichen Kommentar zu meiner Antwort enthielt, dass nämlich sehr wohl der Hausarzt die Untersuchung und folgende Behandlung übernehmen kann. Ich habe jedenfalls den folgenden Vermerk gefunden: Welchen Arzt muss ich nach einem Arbeitsunfall aufsuchen? Nach einem Unfall muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche besteht. Der Durchgangsarzt ist normalerweise ein Unfallchirurg. Wo der nächste Durchgangsarzt zu erreichen ist, erfahren Sie in der Personalabteilung Ihrer Firma oder bei Ihrer Sicherheitsfachkraft. Ansonsten können Sie bei einem Unfallchirurgen in Ihrer Nähe nachfragen, welcher Arzt Durchgangsarzt ist. Oft befindet sich im örtlichen Krankenhaus ein solcher Arzt. Der Durchgangsarzt meldet dann den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft. Vielleicht ist es ja von BG zu BG unterschiedlich? Frag besser Deine Personalabteilung. (Ich glaub's nicht, als ich "absenden" drückte, war der Kommentar von bitmap wieder da.)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2008 00:44

''Vielleicht ist es ja von BG zu BG unterschiedlich?''


Das ist ne Frage der Dringlichkeit. Im Ernstfall, wird man, wenns weh tut oder/und stark blutet nicht den Arbeitnehmer ewig durch die Gegend fahren. Oder wenn man schon daheim ist und eher weiß, wo der Hausarzt ist und nicht erst recherchieren möchte, wo denn nun der nächste D-Arzt ist (was aufm Dorf problematisch sein könnte), dann kann man auch zum nächtgelegenen praktischen bzw. Allgemeinarzt. Ich hatte mit meinen vorigen Kommentar nicht gemeint, dass man zu ihm gehen muss. :-)


anonym
beantwortet von Ontario am 22. August 2008 08:53
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Bei einem Arbeitsunfall kann man problemlos auch den Hausarzt aufsuchen, der zunächst einmal die Diagnose stellt. So er die Behandlung nicht selber erbringen kann, wird er Dich zu einem Facharzt überweisen, oder eben ins Krankenhaus, je nach Schwere des Unfalls. Vom Betrieb wird eine sog. Unfallanzeige (gelbes Formular) ausgefüllt und an die zuständige Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Du musst den Vorgang allerdings umgehend der Personalabteilung oder dem Abteilungsleiter melden, damit die Unfallanzeige veranlasst wird. Wochen später , sich dann auf einen Arbeitsunfall zu berufen, das geht leider nicht ! Da könnte jeder, der beim Sport oder zu hause einen Unfall hat, diesen als Arbeitsunfall nachträglich melden. Um Missbrauch vorzubeugen ist die sofortige Meldung im Betrieb erforderlich. Wenn, wie in deinem Falle geschildert, das Handgelenk durch die Arbeit in der Firma zu Schaden kommt, so ist das allemal ein Arbeitsunfall. Für mich unverständlich wie ein Arzt dazu kommt, diesen Vorgang nicht als Arbeitsunfall einzustufen. Ihm könnte es egal sein,von wem er sein Honorar erhält, von der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft. Es gibt keinerlei Vorschrift die besagt, welcher Arzt vom Betroffenen im Ernstfall sofort aufzusuchen ist. Warum ist es wichtig einen Arbeitsunfall der BG zu melden ? Nehmen wir einmal an, es liegt eine Verletzung vor, die einen Dauerschaden zur Folge hat, so können Rentenansprüche entstehen, die dann von der BG zu regeln wären. Falls ein Arzt wie in Deinem Falle nicht bereit ist diesen Vorgang als Arbeitsunfall einzustufen, so sollte man umgehend einen sog. Arbeitsmediziner aufsuchen. Kennst Du keinen, so hilft dir dabei eine Anfrage bei deiner Krankenkasse weiter. Arbeitsmediziner sind speziell ausgebildete Ärzte die auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen, falls dir in Zukunft wieder etwas in der Firma passieren sollte. Du könntest von dir aus auch die zuständige BG über diesen Vorgang schriftlich informieren, auch wenn es bereits zu spät sein könnte.


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