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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Email zusenden ?

Frage von pegro2 pegro2

Wo kann man einen glasklaren Gesetzestext finden , ob man einen "gelben Zettel" - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - auch per Email oder per Fax an den Arbeigeber schicken darf ?

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Antworten (10)

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    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Für den kassenärztlichen Bereich sind in Bezug auf die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien maßgebend. Eine Regelung hierzu findet sich in § 5 EFZG. Der Arbeitnehmer frühzeitig dafür Sorge tragen, dass dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung zugeht. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original zu übersenden. MüKomm zum BGB, Band 4, § 5 EFZG, Rndr. 25.

    Soweit der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Fax vorlegt ist dies zunächst ausreichend. Verlangt der Arbeitgeber jedoch das Original, hat der Arbeitnehmer dies unverzüglich vorzulegen. Hess. LAG 13. 7. 1999 AuR 2000, 75 f.; KDZ/Däubler Rn. 104, Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht,3. Auflage 2007, Rndr. 243).

    Kommentar von Katzentatze KatzentatzeKatzentatze

    habe die Bezugsquelle mit angegeben, aber das wird nicht mit übernommen.

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix
    Kommentar von Katzentatze KatzentatzeKatzentatze

    Danke, aber soo lang war der Link ja nicht und vorher hat es noch geklappt. Wollt ja auch nur vermeiden, dass beanstandet wird, weil die Bezugsquelle nicht mit angegeben wurde.

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    Antwort von jacobi06 jacobi06

    Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist Anspruchsvoraussetzung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Gewährung von Krankengeld durch die gesetzliche KV (§ 46 Satz 1 Nr 2 SGB V).

    Für den kassenärztlichen Bereich sind in Bezug auf die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien maßgebend. Eine Regelung hierzu findet sich in § 5 EFZG. Der Arbeitnehmer frühzeitig dafür Sorge tragen, dass dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung zugeht. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original zu übersenden. MüKomm zum BGB, Band 4, § 5 EFZG, Rndr. 25.

    Soweit der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Fax vorlegt ist dies zunächst ausreichend. Verlangt der Arbeitgeber jedoch das Original, hat der Arbeitnehmer dies unverzüglich vorzulegen. Hess. LAG 13. 7. 1999 AuR 2000, 75 f.; KDZ/Däubler Rn. 104, Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht,3. Auflage 2007, Rndr. 243).

    Demnach sollten Sie Ihren Arbeitnehmer unter kurzer Fristsetzung auffordern die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Original vorzulegen.

    Kommentar von jacobi06 jacobi06jacobi06

    kann den link nicht reinsetzen :(

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Quelle: http://kuerzer.de/Vj0V9f1in

    Kommentar von jacobi06 jacobi06jacobi06

    Danke Dir :o), nun issa da der Link

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    Antwort von bgd24 bgd24

    Einfach mal beim Arbeitgeber anrufen, und den gelben Schein mit der Post nachsenden

    Kommentar von pegro2 pegro2

    Gerade anrufen möchte ich nicht , weil da dann doch nur wieder rumgemault und gemeckert wird und es unnötigen Stress und Streit gibt . Darum meine Frage nach Email . Habe auch schon gehört , dass es per Fax geht .

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Gerade anrufen möchte ich nicht''

    Und wie erfährt der Arbeitgeber dann unverzüglich, dass du krank bist?

    Kommentar von pegro2 pegro2

    Darum meine Frage ob es auch per Email geht !!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Du hast wegen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefragt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz unterscheidet aber nochmal zwischen der ''unverzüglichen'' Mitteilung an den Arbeitgeber und der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (für die man bis zu 3 Tage Zeit hat).

    Und ''unverzüglich'' heißt (wenn möglich) sofort.

    Kommentar von Royal Royal

    Als vorweg info wird Mail und faxe vom AG akzeptiert.Die AUBesch. muß aber pünktlich beim AG vorliegen.

  • 2
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Wie willst Du etwas materielles dematerialisieren und beim Arbeitgeber wieder materialisieren? Oder anders gesagt ein elektronischer Versand von Materie ist momentan unmöglich. Somit kann eine AU auch nicht elektronisch verschickt werden.

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    Antwort von medic medic

    braucht der AG im Original..

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Kannst es Ihm auch mit einem Fähnchen signalisieren,das Original muss vorgelegt werden !

    Die Frage des Arbeitgebers beim Telefonat klingt in meinen Ohren !

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss innerhalb von drei Tagen beim Arbeitgeber eingereicht werden - persönlich oder per Post. Nachdem Du am ersten den Arbeitgeber über Dein Fernbleiben informiert hast. Virginia - ehemalige Lohnbuchhalterin

    Kommentar von pegro2 pegro2

    Bin vor ein paar Wochen nach einer OP krankgeschrieben worden . Habe die AU Montags von meinem Arzt bekommen und noch am Abend in den Briefkasten gesteckt . Kam allerdings erst am Freitag beim Arbeitgeber an ! Donnerstag machte mir mein Arbeitgeber die Hölle heiß , wo denn der gelbe Zettel bliebe ? Die nächste ( Folge - AU ) bekomme ich am Donnerstag 2.10. , Freitag ist Feiertag , Samstag sowieso keiner in der Firma , dann Sonntag . Also wäre die AU frühestens Montag bein AG , also erst am 4. Tag . Also Ärger vorprogrammiert . Kann ich die Information für meinen AG dass ich noch länger krank bin auch per Email schicken , da ich ihn auf keinen Fall anrufen möchte ?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Also Ärger vorprogrammiert.''

    Nö.

    ''Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.''

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    Wenn der Arbeitgeber so aggressiv reagiert, würde i ch lieber anrufen. Das mit der E-Mail könnte ihn noch wütender machen, oder den Verdacht erregen, dass Du was zu verbergen hast. Persönlich und ohne Scheu ist immer noch die beste Methode. - Und es zählen die Arbeitstage nicht die Kalendertage. Aber Du könntest ihm den AU-Schein vorab als Mail zusenden, mit der Begründung, dass die Post das letzte Mal zu lange gebraucht hat. - Und wenn der letzte so lange gebraucht hat, müsste ja der Poststempel anzeigen, dass Du ihn rechtzeitig abgeschickt hast...

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    Antwort von bitmap bitmap

    Also für mich ist der Gesetzestext dazu eigentlich eindeutig.

    ''Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.''

    § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz

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    Antwort von Pestopappa Pestopappa

    Warum nicht per SMS ??? Ich würde sie immer per Post oder direkt überreichen wollen.

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    Antwort von wernilein wernilein

    per einschreiben ja,sonst nix,oder persönlich

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