Muss man unbedingt einen Durchschlag der Bescheinigung an seine Krankenkasse schicken oder informiert der Arzt die Krankenkasse?
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) in Kopie an Krankenkasse?
Antworten (5)
-
11Antwort von
IchoTolotIchoTolot
Nein, der Arzt informiert die Kasse nicht. Du solltest die Kopie an Deine Krankenkasse senden.
-
5Antwort von
gri1sugri1su
Wenn Du die Kopie für die Krankenkasse mitbekommst (und in der Regel ist das so), dann musst Du auch dafür sorgen, daß die Krankenkasse die Bescheinigung erhält.
-
4Antwort von
HirnClaudiaHirnClaudia
Das wird von den Ärzten unterschiedlich gehandhabt. Da die Ärzte Kosten sparen wollen oder müssen, wirst Du die Weiterleitung selbst übernehmen müssen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht aus 2 Blättern oder Zetteln. Den Zettel in DIN A6 (ohne Angabe der Krankheit) bekommt Dein Arbeitgeber und den in DIN A5 bekommt die Krankenkasse.
-
-
4Antwort von
Lexa1Lexa1
Der "Gelbe Schein" besteht aus 2 Teilen.Einen für den Arbeitgeber und einen Für die Krankenkasse.Außerdem sollte man seinen direkten Vorgesetzten gleich informieren.
-
4Antwort von
pookypooky
Nein, der Durchschlag ist im Original an die Krankenkasse zu schicken. Der kleinere Teil ist für den Arbeitgeber bestimmt.
Ja, das mit dem Arbeitgeber und dem Schein und Vorgesetzten usw. ist mir durchaus alles klar. Ich habe die Krankenkasse auch immer informiert, aber warum muss man das? Der Arzt setzt sich doch eh mit der Kasse in Verbindung. Er will ja schließlich auch sein Geld für die Behandlung bekommen.
Das wirst Du Deinen Arzt fragen müssen. Mein Doc hat die KK-Bescheinugung immer selber versorgt, mir blieb die Pflicht, den Arb.Geber zu informieren, bzw. die Kankmeldung in der Firma vorzulegen.
Dass man die Bescheinigung an die Krankenkasse senden muss, hat damit zu tun, dass diese nach sechs Wochen für das Krankengeld aufkommt, wenn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber dann wegfällt. Somit ist man nicht nur gegenüber dem Betrieb, sondern auch der Krankenkasse verpflichtet, sich ordnungsgemäß krank zu melden.
Der Arzt rechnet (grundsätzlich)nicht jede Behandlung mit den Krankenkassen ab. Der Kranke ist verpflichtet die AU-Bescheinigung zeitnah seiner Krankenkasse zu übermitteln. Hintergrund ist (wie hier auch schon gesagt wurde) das Krankengeld, welches bei fehlender Mitwirkung (und das fängt bei der Einreichung des Gelben Scheines an) versagt werden kann.