Ich studiere und kann morgen eine Klausur nicht schreiben, damit es nicht als Fehlversuch gewertet wird muss ich eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Jetzt steht auf der Uni-Seite: "Atteste über die Prüfungsunfähigkeit (nicht der übliche „Gelbe Schein“ (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)!!!) müssen spätestens am 3. Werktag nach der Klausur im Prüfungsamt vorliegen" Was genau ist gemeint und kann man es auch nur für einen Tag ausstellen lassen bzw. würde es ein Arzt nur für einen Tag ausstellen? danke euch schonmal
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = gelber Schein?
Antworten (6)
-
1Antwort von
Pumuckl70Pumuckl70
Ich denke, Du sollst Dem Arzt konkret sagen, dass Du ein Attest über Prüfungsunfähigkeit benötigst und der wird es Dir (meist gegen Gebühr) ausstellen. Wenn er in einer Unistadt praktiziert, kennt er das Prozedere wahrscheinlich eh. Frag halt, ich stell mir da sowas wie ´ne Sportbefreiung oder Kindergartentauglichkeitsbescheinigung vor.
-
1Antwort von
Fur1ousxFur1ousx
Das Bedeutet du musst den Schein wenn du länger als 3 Tage Krank bist spätestens bis zum 3 Tag einreichen, du kannst dich aber auch nur 1 Tag krankschreiben lassen
Kommentar von
resie2006 aber was ist dann der "übliche gelbe Schein"? Den ich ja nicht einreichen kann!
Kommentar von
waffelwaffel das attest muss sein,denn du kannst ja zum beisipiel wegen anderen krankheiten trotzdem zur prüfung gehen.(zum beispiel hindert dich ein gipsarm nicht daran-eine prüfung zu absovieren.daher will die uni exakt ein attest haben,das deine prüfung wirklich nicht angetreten werden kann. der übliche gelbe schein,ist eben die arbeitsunfähigkeit(krankenschein)den du wegen alles bekommen kannst.aber arbeitsfähig und prüfungsfähig sind zwei verschiedene paar schuhe
-
-
0Antwort von
IsartaucherIsartaucher
Das heißt doch ganz eindeutig, dass eine gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1a) nicht genügt um damit eine versäumte Prüfung zu entschuldigen. Das Prüfungsamt deiner Uni verlangt, wie allgemein üblich eine ausdrückliche Prüfungs- oder Testatunfähigkeitsbescheinigung für den betreffenden Tag. Diese Bescheinigung muss vom Arzt individuell ausgestellt werden und muss dem Prüfungsamt spätestens am dritten Tage nach der betreffenden Prüfung vorliegen.
Diese Atteste sind übrigens keine Kassenleistung. Die Kosten betragen üblicherweise etwa 5 €.
-
0Antwort von
SpiderschneggeSpiderschnegge
Er muss Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen,das ist eine ärtztliche Krankschreibung,also der "gelbe Schein".Darauf muss NICHT stehen warum du gefehlt hast,hat die nicht zu Interessieren. Die meistens Ärzte schreiben einen 3 Tage krank!Sag ihm einfach das Du nur diesen einen Tag fehlen kannst (brauchst ihm auch nicht erzählen das du morgen einen Test schreibst...)...und bei einem Test MUSS immer eine ärtztliche Krankschreibung vorliegen (spätestens am 3. Tag)
Kommentar von
waffelwaffel nein-er braucht wirklich eine prüfungsunfähigkeitsbescheiniggung.keine krankschreibung!
-
0Antwort von
omahoppelomahoppel
ist das gleiche. Im Volksmund heißt das, gelber Schein, weil er gelb ist... und klar, stellt dir der Arzt den Schein auch für einen Tag aus.
Kommentar von
waffelwaffel nein,es ist nicht das gleiche!
Kommentar von
resie2006 aber was ist dann der "übliche gelbe Schein"? Den ich ja nicht einreichen kann! (sry sollte hier stehen;-))
Kommentar von
inicioinicio nein krankschreibung reicht nicht!!! siehe unten!
Danke, gibts leider bei mir nicht als Vordruck aber ist ne sehr gute Info
gern geschehen.du kommst wirklich mit einer krankschreibung nicht durch,denn die wollen die glaubwürdigkeit(das du nicht in der prüfungslage bist) ja überprüfen.eigentlich müsste deine uni solche vordrucke im sekretäriat haben,oder schau mal auf deren internetseite rauf ob du so ein formular irgendwo runterladen bzw.ausdrucken kannst.ansonsten muss der arzt dir weiterhelfen können,wo du dieses formular bekommst.ich denke aber eher bei euch im sekretäriat.