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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Krankenkasse

Frage von fragenmachtklug fragenmachtklug

Hallo,

ich habe gerade beim Aufräumen noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse gefunden, die ich von meinem Artzt bekommen hatte (vom 09.12.2008).

1) Kann ich die jetzt noch abschicken? 2) Wozu ist die überhaupt gut? Habe ich Nachteile, wenn ich die nun nicht mehr abschicke?

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Antworten (7)

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Ist erst relevant wenn du länger als 6 Wochen krank bist.

    Ich schick die nie ab.

    Kommentar von Schmerzenegger SchmerzeneggerSchmerzenegger

    Ich auch nich. Ist die Vorbereitung auf den Papierkrieg wenns ums Krankentagegeld geht.

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Jepp! Kostet nur Porto!

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    http://www.auto-kalch.at/images/Arbeitsunlustbescheinigung.jpg

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Vergiss es! Die braucht die Krankenkasse nur, wenn es zu Bezug von Krankengeld kommt.

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    Antwort von Wolli61 Wolli61

    Das kann nur deine Krankenkasse dir beantworten.Aber warscheinlich hat sich das erledigt und du brauchst es nicht mehr zu senden.

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    Antwort von manney manney

    Hallo, das oben angeführte Urteil ist leider nicht mehr ganz so aktuell, sondern aus dem Jahr 2004. Auch wenn der Wortlaut meiner Meinung nach immernoch sinnvoll ist. Seither gibt es jedoch aktuellere Rechtsprechung, wie zum Beispiel diese: http://www.der-betrieb.de/psdb/fn/db/SH/0/sfn/getpdf/ID/322797/format/quer/index... Es lohnt sich jedoch trotzdem, bei der KK Widerspruch einzulegen und an die Vernunft der Entscheidungsträger zu appellieren. Carsten

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    Antwort von fragenmachtklug fragenmachtklug

    Hier ist ein brandaktuelles Urteil.

    Der Arzt muss nun den Schein an die Krankenkasse schicken und nicht mehr der Patient!!!

    http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/arbeitsunfaehigkeit/topnews06333.html

    So kann deer Arzt kein Porto mehr sparen!!

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    Antwort von MMaguire MMaguire

    1) ja 2) Damit die Krankenkasse über deine Arbeitsunfähigkeit bescheid weiß. 3) evtl.; wenn du z.B. nochmal wg. derselben Krankheit AU wirst,kann die KK sie nicht als Vorkrankung werten. Das könnte Auswirkungen auf den Beginn der Krankengeldzahlung haben.

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    Antwort von luckytess luckytess

    Es wäre ein Nachweis, falls du an der gleichen Krankheit für längere Zeit leidest und Krankengeld (ab 6 Wochen) erhältst, dann zählt auch die erste Zeit mit.

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