hallo!
ich bin selbständig, hatte vor einer woche beim einkaufen in einem discounter einen (privaten) unfall, bei welchem ich mir einen bänderriß geholt habe. da ich mit hilfe eines rechtsanwaltes schadensansprüche gegenüber dem discounter geltend machen will, brauchtee ich eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). diese habe ich mir vom arzt geholt. zeitgleich geht nun wohl auch eine meldung an meine krankenkasse, da mein arzt das ganze so verstanden hatte, dass ich krankentagegeld beantragen möchte. nun meine fragen:
frage1: wäre es meinem arzt möglich gewesen, mir eine AU auszustellen, ohne meldung an die krankenkasse zu machen?
frage 2: wenn mich nun die krankenkasse (da sie denkt, ich möchte krankengeld) anschreibt, muss man sich ja normalerweise noch einmal zu dem unfallhergang äußern. bin ich verpflichtet dies alles aufzulisten und zu beschreiben, wenn ich doch eigenltich dies gar nicht möchte, sondern meine AU für etwas ganz anderes - nämlich für meine schadensansprüche - benötigt habe. verliert die AU ihre gültigkeit, wenn ich mich mit der krankenkasse nicht auseinandersetze?
ich hoffe, das war einigermaßen verständlich formuliert?!
vielen dank für eure hilfe!
rhapsodia
Diese Frage teilen