Ich habe fast 3 Monate als Altenpflegehelferin gearbeitet. Dann habe ich mir eine Lendenwirbelsäulenvorwölbung beim Heben eines 2 1/2 Zentner schweren Bewohners zugezogen. Nach 10 Tagen ging ich wieder arbeiten. Ein paar Tage später war das Gleiche wieder. Bei CT und Röntgen wurde festgestellt, dass meine ganze Lendenwirbelsäule im Eimer ist. Bevor ich diese Arbeit annahm, bekam ich Alg 1 plus 400 € - Job in der selben Branche. In der Probezeit bekam ich natürlich sofort meine Kündigung. Nun bekomme ich Krankengeld von der Krankenkasse. Zählt diese Arbeitsunfähigkeit für die Agentur für Arbeit wie Arbeit?
Antworten (2)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
cr4shcr4sh
Bin mir nicht sicher. Aber ich denke bis zu deiner Kündigung wird das noch in Ordnung sein. Und ich denke die werden nur gucken bis wann dein Arbeitsvertrag lief. Ob du jetzt gearbeitet hast oder Krank warst, ist denen denke ich mal egal..
-
2Antwort von
LissaLissa
Wenn du fragen möchtest, ob sich die Arbeitslosengeldzahlung um die Zeit der Krankengeldzahlung verlängert, ja, das tut sie.
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht für x Tage und das bezieht sich auf die Tage, an denen es tatsächlich ausbezahlt wird.
Eine Unterbrechung durch eine Krankengeldzahlung verlängert den im Bescheid angegebenen Zahlzeitraum.
Diese Frage
So isses