Mein Freund ist gestern (sonntag) früher von der Arbeit gegangen da er Migräne hatte. Heute ist er wieder pünktlich zur Arbeit erschienen. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass er für gestern einen Krankenschein benötigt. Ist das rechtens?? Laut Arbeitsvertrag muss er ab dem 1. Tag eine AU vorlegen. Aber ich kenne das nur so, dass der 1. Tag der ist an dem man den Dienst gar nicht antritt.
Kann mir wer helfen? Möglichst mit einer Fundstelle zum nachlesen.
Vielen Dank Nadine

Die Fundstelle gibt es vermutlich in seinem Arbeitsvertrag. Das ist also von Fall zu Fall verschieden.

Schaut in den Vertrag und dann soll er zum Arzt gehen. Dort beschreibt er dann seine Probleme und daß er ein Attest braucht.

Ich würde mich nicht auf einen Streit mit meinen Chef einlassen, das gibt nur Probleme und ärger.
Da ist die nächste Migräne schon vorprogrammier.
Schicke deinen Freund zu seinen Hausarzt, dem soll er die Situation schildern und der wird ihm schon ein Attest ausstellen.
LG Wolpertinger

Halben Tag Krankschreiben gibt es nicht wenn er sich Krankschreiben lässt dann der ganze Tag.
das problem ist, dass er jetzt wieder arbeiten geht und bei seinen Schichten keine Möglichkeit hat einen Arzt aufzusuchen. Es sei denn er nimmt sich dafür Urlaub. Ich weiß, dass ne AU immer für nen ganzen Tag gilt, aber er war ja vorher arbeiten. Darum der "halbe" Tag.

Bei Auszubildenden wäre das üblich.
JoWaKu am 7. Juli 2008 19:45 Bei Zivildienstleistenden ist es auch Vorschrift.
Er macht momentan eine Umschulung. Ist das da auch Pflicht?
JoWaKu am 7. Juli 2008 19:56 Weiß nicht. Es müsste im Vertrag stehen.
Er kann ja auch mal die Kollegen fragen, was die machen, wenn sie Migräne oder ähnliches an einem Werktag oder an einem Wochenende bekommen.

Das ist auch bei uns bei den gewerblichen Arbeitnehmern und Auszubilden absolut normal!