1

Arbeitsunfähig = zuhause bleiben

Frage von silenz silenz

Also wieder einmal geht es um meine freundin ...... sie wurde bei der arbeit am finger von einer Wespe gestochen . Der Chef hat zu ihr gesagt sie soll zum Arzt gehen ... hat sie auch gemacht so sie wurde 2 tage krank geschrieben . Jetzt meinen ihre pflege eltern das sie zuhause bleiben muss weil sie ja krank ist . ??????? Wo is sie den bitteschön krank sie ist Arbeitsunfähig ..... wen sie jetzt ihr bein gebrochen hätte müsste sie 2-3 monate jeden tag zuhause bleiben oder was , was soll der quatsch den ???? Danke schoneinmal für die Antworten!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 4
    Antwort von sarrex sarrex

    zum einkaufen kann sie raus....und auch anderweitig...es darf nur nichts der genesung im wege stehen

  • 2
    Antwort von Simone01 Simone01

    Na also, wer lässt sich denn 2 Tage wegen einem Wespenstich krank schrieben? Wenn Deine Freundin so leiderlich ist, sollte sie auch die Zeit zu Hause verbringen.

    Kommentar von stefvol stefvolstefvol

    genau deswegen werden ihre Pflegeeltern ihr diesen Bären mit dem Zuhausebleiben aufgebunden haben :-)

    Kommentar von Simone01 Simone01Simone01

    Wahrscheinlich lach

  • 1
    Antwort von MissMandy MissMandy

    das ist Blödsinn sie ist ja nicht so krank dass sie das im Bett auskurieren müsste

  • 0
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Wenn sie der Wespenstich so mitnimmt, dass sie zwei Tage "arbeitsunfähig" sein muss, sollte sie auch unfähig sein, in dieser Zeit wegzugehen! Ein Arzt, der so etwas macht, sollte der Ärztekammer gemeldet werden!

    Kommentar von silenz silenz

    sie muss sachen tragen ....

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Mit dem Finger? Und sicher gäbe es temporär auch andere Betätigungsmöglichkeiten!

  • 0
    Antwort von helrich helrich

    Wenn es der Heilung förderlich ist, dürfen Personen mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon mal spazieren gehen, Mittag in einer Gaststätte essen und auch ihre Einkäufe erledigen (wenn sie allein leben müssen sie das sogar). Was sie nicht dürfen sind Diskobesuche u.ä. Wenn allerdings von Pflegeeltern die Rede ist, dann haben die das letzte Wort, was die Schutzbefohlene darf und was nicht, denn sie tragen letztlich die Verantwortung.

    Kommentar von silenz silenz

    Danke erstmal :)

  • 0
    Antwort von wolkenkind wolkenkind

    das haus darf nur nicht verlassen werden, wenn man bettlägerig krankgeschrieben ist und das ist bei deiner freundin nun nicht der fall, lt. attest des hausarztes.

  • 0
    Antwort von IsegrimWisobir IsegrimWisobir

    Eigendlich braucht Sie nicht zu hause bleiben.aber wenn die Pfleger aufendhaltbestimmung haben geht es nicht ohne Sie.

  • 0
    Antwort von kikkerl kikkerl

    was???? die hat doch nix....

  • 0
    Antwort von treulose treulose

    Worin besteht jetzt die Frage, ich glaube du woltest einfach mal deinen Unmut loswerden was dir gelungen ist

    Kommentar von silenz silenz

    verstehe dich nicht sry / die frage is die ob das richtig is das sie zuhause bleiben soll

    Kommentar von treulose treulosetreulose

    Laut Arbeitsrecht ist es erlaubt einkaufen zu gehen und auch frische Luft ist der Genesung behilflich allerdings könnte sie mit so einer Sache auf der Arbeit wenigstens Anwesend sein meiner Meinung nach und nicht sich einen Lenz machen Ich beib ja auch nicht zuhause wenn mir ein furz quer sitzt

  • 0
    Antwort von amdros amdros

    wie jetzt, zu Hause bleiben? Nicht rausgehen? Aber doch wohl nicht wegen der Ursache des Krank seins, sie ist doch nicht bettlägerig. Komische Ansicht

  • 0
    Antwort von raingirl raingirl

    naja was muss sie denn bei der arbeit machen?wenn sie irgendwie bei der arbeit schreiben muss ist es okay aber warum sie nicht aus dem haus darf musst du entweder den arzt odaer die eltern fragen

  • 0
    Antwort von Pantex Pantex

    Kranksein heißt nicht zuhause bleiben. Sie ist doch nicht etwa bettlägerig geworden durch den Wespenstich?

    Allerdings sollte man den Besuch von Disco usw. tunlichst vermeiden.

  • 0
    Antwort von Wolkenheim Wolkenheim

    Sie ist ja nicht bettlägerig,da kann sie raus gehen.xxxxxXXXIxxch gxlxaube mal gehört zu haben , dass man bis 22 Uhr raus darf

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.