Kennt sich jemand aus? hat mein mann anspruch darauf mal ein paar tage zu hause zu bleiben, wenn ich und unsere 2 kinder krank sind. Ich habe irgendwann irgendwo mal gehört, dass es so was geben soll, dass man der mann anspruch auf 10 im jahr? wer kann mir das beantworten?? lg
Arbeitsunfähig wegen Krankheit des Partners
Antworten (10)
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ralosavivralosaviv
Basierend auf http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html kann eine Freistellung begründet sein. Für die Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren greift §45 SGB V und die Krankenkasse übernimmt auf ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung des erkrankten Kindes die Lohnfortzahlung in Form von Krankengeld.
Für einen nahen Angehörigen, der im Haushalt des Arbeitnehmers lebt (also Partner) kann u. U. auch ein Tarifvertrag den Anspruch auf Befreiung regeln.
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TerezzaTerezza
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage? Jeder Elternteil darf für die Betreuung ihres kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen - so ist der gesetzliche Anspruch definiert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, das heißt 20 Tage. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es dann allerdings eine Obergrenze: Diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden http://www.eltern.de/kleinkind/betreuung/betreuung-krankes-kind.html
das hab ich im netz gefunden, und soweit ich weiß, ist da von unbezahltem urlaub die rede.
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dirodadiroda
Ein Alleinerziehender kann bei kranken Kindern krank feiern um die Betreuung regeln zu können. Bei der Krankenkasse gibt es Hilfe durch eine Familienhelferin.
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null0plannull0plan
warum sollte dein Mann Lohnfortzahlung bekommen wenn DU krank bist ?
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blubberkastenblubberkasten
Also wenn ihr, du und deine Kinder, alle Pflegefälle seid, dann gibt es da sicherlich etwas. Aber wenn ihr drei alle nur eine Erkältung habt, dann kann dein Mann sicher nicht einfach daheim bleiben.
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anniengelanniengel
man hat soweit ich weiß bei kindern unter 10 jahren anspruch darauf aber dann schreibt der kinderarzt die au.. wenn das kind so krank ist das es betreut und nich in kindergarten oderso gehen kann.. ob frau oder mann das in anspruch nehmen ist egal gibt ja auch alleinerziehende eltern
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schelm1schelm1
Urlaub, ggfs unbzahlten Sonderurlaub, kann man im Interesse seiner Familie in jedem Falle nehmen! Der Abeitgeber sollte zustimmen!
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minkerl58minkerl58
Für die Kinder schon,aber für dich nicht,ausserdem muss der Arzt eine Bescheinigung ausstellen.L.G.
http://www.vaeter.nrw.de/Beruf/Tipps_und_Erfahrungen/wenn-ihr-kind-krank-ist/index.php
hier gibts noch mehr info
den paragrafen hab ich auch gefunden: danach kann man sich selber krank melden, wenn das kind ein attest hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html