Hallo an alle,
ich bin vor einer Woche von der Reha arbeitsunfähig entlassen worden. Habe Depressionen und psychosomatrische Probleme. Soll jetzt in eine Tagesklinik.
Bin seit dem 18.04.2008 Krankgeschrieben und bekam ab 30.05.08 Krankengeld.
Die KK schrieb mir das ich bis zum 18.10.2009 noch Krankengeld bekomme danach wären die 78 Wochen um. ABER ich dachte da mein Arbeitgeber (der mich mittlerweile entlassen hat) die ersten sechs Wochen bezahlte, würde ich länger KG beziehen.
Was mache ich jetzt? Kann mich doch nicht Arbeitslos melden, wenn ich noch weiter krank bin. Und für Rente bin ich noch zu jung. werde 40.
Habt ihr Tipps oder Ratschläge...ich Danke euch schon mal im Voraus.
Was die Dauer der Krankengeldes betrifft hat Dir Jeany1116 schon eine Antwort gegeben.
>>>Wenn die Erwerbsfähigkeit innerhalb von 78 Wochen nicht wieder hergestellt werden kann, kommen Leistungen zulasten anderer Sozialleistungsträger in Betracht. Vor der Aussteuerung, das heißt bevor der Krankengeldanspruch endet, sollte ein Antrag auf Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente gestellt werden, damit keine Einkommenslücke entsteht..
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de7547&SID=Up8EygcPLmnzlH9MSEPuQnoQoPd4Qc
http://www.gutefrage.net/frage/ueber-1-jahr-krank-geschrieben-krankenkasse-zahlt-nicht-mehr-was-nun
(Bitte auch Link lesen zur Nahtlosigkeitsregelung)
Dann ist es auch so, dass ie Anspruchsberechtigung bei verminderter Erwerbsunfähigkeit regelmäßig von der Rentenversicherung geprüft wird. Es ist also keine endgülige Geschichte. Bei der deutschen Rentenversicherung bekommst Du auch Auskunft. Einen Termin auszumachen wäre am Besten. Dann verstehst Du besser die Zusammenhänge.
>>> Die Deutsche Rentenversicherung hält für Interessierte eine Broschüre zum kostenlosen Download bereit.>> http://tinyurl.com/l5pf9z Inhalt :
<Informationen über die Erwerbsminderung <Informationen über Erwerbsminderungsrente ua. < Zuverdienst, Krankenkasse <sowie deren Voraussetzungen, um die Rente zu erhalten. <Tabelle (wie oben schon erwähnt, nur ausführlicher. )
Servicetelefon 0800 1000 4800 (kostenlos) deutsche Rentenversicherung beantwortet Ihre Fragen Mo bis Do: 7.30 bis 19.30 Uhr /Fr: 7.30 bis 15.30 Uhr
Dann wäre es auch wichtig zu wissen, ob Du wenigstens 3 Stunden am Tag arbeiten könntest... siehe Link>>
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld? Arbeitslosengeld II erhalten Hilfebedürftige, die erwerbsfähig sind.
Sozialgeld steht Menschen zu, die • nicht erwerbsfähig sind. Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (mehr als sechs Monate) nicht mehr als drei Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, und
• in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwerbsfähigen leben. Die Leistungen des Sozialgeldes entsprechen denen des Arbeitslosengeldes II. Nicht Erwerbsfähige, die keiner Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwerbsfähigen angehören, können Sozialhilfe nach SGB XII beantragen
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/list/1222?entries=,2636,1791,1769,2638,2637,1790,1759,1750,1743,1744,1767,1749,1772,1764,1771,2120,1762,1760,1796,1745,2639,2918,
http://tinyurl.com/pwuc4y
http://tinyurl.com/n5jhpq