Hallo, ich bin schwanger, selbständig und arbeitsunfähig geschrieben. Jetzt habe ich aber noch einen kleinen Kundenauftrag erhalten und weiss nicht ob ich überhaupt etwas verdienen darf während der Krankschreibung
Arbeitsunfähig und selbständig
Antworten (3)
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1Antwort von
fischkatzfischkatz
Wenn Du selbstständig bist, dann bist Du doch Dein eigener Chef - und musst Dich vor niemandem rechtfertigen und vor allem auch bei niemandem krank melden! Wenn Du allerdings neben Deiner Selbstständigkeit noch ein Gewerbe ausübst und bei einem Arbeitgeber krank geschrieben bist, so solltest Du keinesfalls nebenher arbeiten - das wäre ein Kündigungsgrund!
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jemahojemaho
wo bist du denn im moment krankenversichert? bei deinem partner oder selbst privat?
Kommentar von
salome74 ich bin freiwillig gesetzlich versichert und erhalte in kürze dann mein krankengeld.
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ChiantiChianti
nun, bist du selbstständig dürfte es ja kaum einen arbeitgeber geben, der dir die lohnfortzahlung im krankheitsfall schuldet! mangels kenntnis des einzelfalls kann man hier keine rechtsverbindliche auskunft geben
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natürlich melde ich mich krank und zwar bei der krankenkasse und von denen bekomme ich krankengeld. ich glaube, sie haben meine frage nicht verstanden. ich bin selbständig, es gibt keinen arbeitgeber!