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Arbeitsunfähig- nebenjob möglich ???

Frage von Oggylein Oggylein

Hallo !!! Bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig und werde ende des monats ausgesteuert. kann mann wenn man krank geschrieben ist einen nebenjob machen oder wenn mann ALG 1 bekommt ???

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Antworten (15)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Ichbins1956 Ichbins1956

    Ich denke, Eure Antworten sind alle zu "global". Und auch zu negativ ohne genau zu wissen, warum! Stellt Euch mal vor, ein Ehepaar, beide vollberufstätig. Einer bekommt Krebs - den anderen trifft es psychisch genauso hart. Beide sind also krank und nicht mehr in der Lage, ihren Fulltime-Job zu machen. Der Eine weil er "platt" im der Klinik liegt, der andere weil er bei dem Partner sein will und muss und das Ganze über seine Kräfte geht. Heisst, auf 2 x 35 % der Einkommen zu verzichten. Aber auch das ist nicht einfach weg zu stecken. Wenn es dem (noch) gesunden Partner möglich ist, wenigstens 400 € dazu zu verdienen um überleben zu können, ist das nicht fair?

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    Antwort von attaatta attaatta

    wenn krank dann krank,sonst faulkrank

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    Antwort von andreas48 andreas48

    Bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig ....

    das sind deine Worte, mehr muss man ja wohl nicht schreiben...

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    Antwort von markor markor

    wenn man arbeitsunfähig ist kann man nicht arbeiten, wie der name schon sagt, ansonsten ist es wohl betrug mit dem krankenschein

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    Antwort von Berserker Berserker

    Nein, Denn Du bist Arbeitsunfähig.

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    Antwort von Divine38 Divine38

    Eigentlich sagt der Begriff "arbeitsUNFÄHIG" doch alles, oder? Du bist in diesem Moment aus was für Gründen auch immer nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wenn Du das wärst, wärst Du arbeitsfähig.

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    Antwort von setus setus

    Kommt drauf an, was für ein Nebenjob. . Wenn Du z.B. wegen Beinbruch krankgeschrieben bist, wird wohl kaum der Job als Briefträger in Frage kommen, aber die Tätigkeit in einem Callcenter z.B. ginge schon. . Bei ALG1 darfst Du eigentlich jeden Nebenjob annehmen, darfst aber nur einen bestimmten Betrag nebenher verdienen. Bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube so um die 140.- € (geht auch, wenn Du mal das doppelte oder 3-fache verdienst, musst es dann eben auf 2 oder 3 Monate aufteilen) Frage mal bei Agentur f. Arbeit nach. Die geben Dir schon genauere Auskunft, besonders darüber, wieviel Du nebenher verdienen darfst.

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    Antwort von Gezill Gezill

    ich denke mal, wennman krank geschrieben ist, darf man nicht arbeiten. es sei denn man hat ein solches attest, dass dieses und jene arbeiten machbar sind. und alg bekommst du ja nur, wenn du nicht mehr krank geschriebenbist. dann müssen nebeneinkünfte angegebn werden.

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    Antwort von holsch holsch

    wer krank ist, sollte nicht arbeiten

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    Antwort von asianlady asianlady

    wenn man nur Aufsicht macht für 3,5 Stunden 4x im Monat, darfman trotzdem nicht arbeite wenn man krankgeschrieben ist? Der nebenjob ist nicht anstrengend.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Es wäre zu wünschen, dass die Krankenkasse und der Arbeitgeber dieses Ansinnen mitbekommen! Du bist nur zu faul, richtig arbeiten zu gehen! Das ist alles!

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    Antwort von svanny svanny

    Wenn du fähig bist einen Nebenjob auszuüben, dann bist du nicht arbeitsunfähig.

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    Antwort von moon73 moon73

    Wenn du ALG I bekommst, dann darfst du einen Minijob machen, wenn du krankgeschrieben bist, dann geht das nicht.

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    Antwort von jockl jockl

    Es gibt bei AU durchaus zulässige Nebentätigkeiten, aber so wie die Frage hier gestellt ist, keine Antwort von mir.

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    Antwort von schildi schildi

    Arbeitsunfähig aber arbeiten, so was braucht der Staat

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